Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

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Zerstörung des Waldbiotops "Finsterklingen"

Mit der Steinbruch-Erweiterung wurde ein ökologisch höchst wertvolles Biotop völlig ausgelöscht: Das Waldgebiet "Finsterklingen" mit sehr altem Buchenbestand und zahlreichen über 100 jährigen groß gewachsene Eichen.

Infolge fehlender forstlicher Eingriffe konnte sich in der Vergangenheit ein Ökosystem mit großer Artenvielfalt sowohl in der Tier- als auch der Pflanzenwelt heranbilden. Innerhalb dieses Waldes befand sich ein Quellgebiet mit schmalem Bachlauf. Der Wald diente sowohl als Wildbrücke zwischen den benachbarten Waldgebieten (Biotop-Vernetzung) als auch zur Nahrungssuche und als Quartierstandort für eine Vielzahl von besonders geschützten Lebewesen und Lebensgemeinschaften.

Dieses Waldbiotop war Heimat für eine große Anzahl besonders geschützter, prioritärer und nach FFH-Richtlinie streng zu schützender Lebewesen. So wurden z.B. mindestens sechs Fledermausarten nachgewiesen, die zu den streng geschützten Arten nach FFH-Richtlinie gehören.

Ein Gebiet, das aufgrund seiner ökologischen Struktur im Sinne der Umsetzung der FFH-Richtlinie des Europäischen Rates eigentlich als FFH-Gebiet hätte gelten müssen, fiel, rein wirtschaftlichen Interessen folgend, einer finalen Liquidation zum Opfer. 

 

Das Waldbiotop "Finsterklingen" vor Dezember 2004,
nachgewiesene Heimat zahlreicher streng zu schützender Lebensformen:

 

 

Illegale Rodungsarbeiten im Gebiet "Finsterklingen":

Bereits vor Ablauf der Widerspruchsfrist und  noch während sich die EU-Kommission für Umwelt mit der Beschwerde über die Vernichtung des Lebensraumes streng zu schützender Lebensformen beschäftigte, sind von Seiten der Steinbruchbetreiberin mit Unterstützung des Regierungspräsidiums zerstörerisch Fakten geschaffen worden, indem der Landverkäufer, Karl Berghegger, in "voraus eilendem Gehorsam" und mit offensichtlicher Deckung durch die Genehmigungsbehörde ("... das ist legal ...")  ab November/Dezember 2004 brutalste Rodungsarbeiten im Waldbiotop "Finsterklingen", dem Waldanteil des Erweiterungsgebietes, durchführte.

Die Einwender, die in gutem Glauben an ihre demokratischen Rechte Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid einlegten und erwarteten, dass dieser einer neutralen und unabhängigen Prüfung unterliegt, wurden hier erneut über die tatsächlichen "Rechtsverhältnisse" in unserem Staat "aufgeklärt".

Da die Rodungsarbeiten auf brutalste Weise bereits quer durch das Waldbiotop "Finsterklingen" getrieben wurden, glaubt man wohl, auch die Frage des Lebensraums für die dort nachgewiesenen streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten "sauber gelöst" zu haben.

Die tatsächliche Grausamkeit dieses illegalen Vorgehens übertrifft die Darstellungs-Möglichkeiten der nachstehenden Bilddokumente in hohem Maße.

Das schützenswerte Waldbiotop "Finsterklingen" zwischen Dezember 2004 und Februar 2005:

 

Der erste Teil unseres Paradieses ist bereits vernichtet:

Auf brutalste Weise wurden in kürzester Zeit alle Bäume des umkämpften Waldbiotops „Finsterklingen“ durch den Landverkäufer, Karl Berghegger, gefällt und so der wichtige Lebensraum der dort nachgewiesenen, vom Aussterben bedrohten, Arten endgültig vernichtet.
Unabhängig vom Ausgang irgendwelcher rechtsstaatlicher Widerspruchsverfahren hat anschließend die Steinbruchbetreiberin PWS, Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG, in großer Hektik begonnen, das gerodete Biotop wegzubaggern und in eine Kraterlandschaft zu verwandeln. Damit ist auf teuflische Weise sichergestellt worden, dass alle Einsprüche letztendlich ins Leere laufen müssen, weil der Gegenstand der Einsprüche nicht mehr vorhanden ist !

Das ehemalige schützenswerte Waldbiotop "Finsterklingen" im Mai 2005:

 

Das ehemalige schützenswerte Waldbiotop "Finsterklingen" im Frühjahr 2006, nur etwa 1 Jahr nach Erteilung der behördlichen Genehmigung zu seiner finalen Zerstörung:

 

Und dann im Jahre 2009, vier Jahre später:

 

Nochmals zur Erinnerung:


 


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