Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

*** 18 JAHRE BiSS ***    *** 18 JAHRE KAMPF GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR ***    *** ENGAGIERT GEGEN LUG UND TRUG ***    *** ENGAGIERT FÜR NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ ***
 

 

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Pressemitteilung 29 vom 11.02.2005

 

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                                                                                                        Mackenheim, den 11.02.2005

PRESSEMITTEILUNG  

Sicherlich nicht unabhängig,

Stellungnahme zur Erklärung des Regierungspräsidiums bezüglich des Berichtes von Prof. Göpfert über die radioaktive Strahlung von Feinstäuben

Mackenheim (BI). In einer Erklärung des Regierungspräsidiums zur Beurteilung des Berichtes von Prof. Göpfert über die radioaktive Strahlung von Feinstäuben aus dem Mackenheimer Steinbruch bezieht sich das RP auf die Aussagen von „anerkannten Gutachtern“. Der Regierungspräsident weist damit jegliche Zweifel an den Annahmen und der Risikoabschätzung dieser Gutachter bzw. an der Arbeit der Mitarbeiter des RP weit von sich (siehe Bericht in dieser Zeitung). 

Die Mackenheimer Bürgerinitiative „BiSS“ gegen die Steinbruch-Erweiterung nimmt zu diesen Aussagen in einer aktuellen Pressemitteilung Stellung:

„Die zitierten Gutachter mögen zwar „anerkannt“ sein, aber sie sind sicherlich weder neutral noch unabhängig“, so die BiSS. Alle diese Gutachter hätten ihr Gutachten im Rahmen des Genehmigungsantrages für die Steinbruch-Erweiterung erstellt, und zwar im Auftrag der Steinbruch-Betreiberin und gegen Bezahlung durch die Steinbruch-Betreiberin. So sei es keine böswillige Unterstellung, wenn man davon ausgehe, dass das erwartete Ergebnis eines jeden Gutachtens jeweils mit der Auftragserteilung vorgegeben worden sei. 

Nach allen Erfahrungen der Bürgerinitiative seien die Prüfer des RP in allen Fällen nur allzu schnell den Annahmen solcher Gutachter gefolgt und hätten sich deren Argumentation ohne eingehende Prüfung zu eigen gemacht. Auf diese Weise sei es dann zu einer unakzeptablen Häufung von falschen Aussagen und fehlerhaften Annahmen gekommen, die so in den Genehmigungsbescheid des RP übernommen worden seien. 

Die BiSS-Sprecher weisen in ihrer Pressemitteilung nochmals darauf hin, dass die von der Steinbruch-Erweiterung direkt betroffenen Menschen zwar ihre Widersprüche gegen den Genehmigungsbescheid wegen der vom RP angedrohten Kosten zurückgezogen hätten, dass sie jedoch weiterhin in vollem Umfang zu den sachlichen Inhalten ihrer Widersprüche stünden. Sie hielten den Genehmigungsbescheid des RP sowohl in seiner teilweise zynischen Wortwahl als auch in seinem sachlichen Inhalt keineswegs für neutral und unabhängig.

Allzu oft sei dort rein mit den Aussagen und Annahmen der vom Steinbruch-Unternehmen bezahlten Gutachter argumentiert worden. Die sachlich fundierten Einwendungen der Erweiterungsgegner hätten allenfalls formal mit vorgefertigten Textbausteinen ohne größere Auseinandersetzung abschlägig Erwähnung gefunden. 

Der Regierungspräsident, der in seiner Stellungnahme zum Göpfert-Bericht die Unfehlbarkeit seiner Mitarbeiter herausstelle, müsse sich, so die BiSS, als oberster Verantwortlicher für die Qualität aller Arbeitsergebnisse seines Hauses fragen lassen, warum, selbst nach wiederholten Hinweisen aus dem Kreise der Einwender, im abschließenden Genehmigungsbescheid weiterhin mit nachweislich falschen Aussagen und ungeprüften Annahmen argumentiert würde.

Er müsse sich z.B. fragen lassen, warum sein unabhängiger Prüfer eine inzwischen als „reines Wohngebiet“ ausgewiesene Bebauung weiterhin als „Mischgebiet“ einstufe und damit höhere Immissionswerte zuordne.

Er müsse sich z.B. auch fragen lassen, warum der behördliche Prüfer standhaft an seiner Behauptung festhalte, auf dem Friedhof am Steinbruch-Rand hätte die letzte Bestattung im Jahre 1975 stattgefunden und daher sei die Frage der Totenruhe nicht mehr relevant, wo doch nachweislich im Jahre 2004 dort noch eine Mackenheimerin beerdigt worden sei.

Und er müsse sich auch fragen lassen, wieso der Prüfer des RP auf überaus zynische Weise argumentiert, auf den Wanderwegen am Rande des Erweiterungsgebietes sei der Straßenlärm weitaus größer als der zu erwartende Geräuschpegel aus dem Steinbruchbetrieb, obwohl weit und breit keine Straße existiert, deren Lärm für solche Vergleiche irgendwie relevant wäre. 

Zum Thema Radioaktivität sei, nach Aussage der Bürgerinitiative, der behördliche Gutachter von den relativ geringen Staubniederschlägen in den Wohngebieten ausgegangen und dabei habe die radioaktive Belastung der Menschen um den Faktor 10 unter dem angesetzten Toleranzwert gelegen. Mit dieser Argumentation des behördlichen Prüfers sei aber direkt nachgewiesen, dass für die Menschen im Steinbruchbetrieb, deren Staubbelastung um ein Vielfaches über der Belastung in den Wohngebieten liege, der Toleranzwert mit Sicherheit überschritten werde. 

Solche sachlich bedenklichen Annahmen und Aussagen der behördlichen Prüfer seien, so die Einwender der BiSS, nicht geeignet, das Bild eines unabhängigen und neutralen Prüfers zu untermauern. 

Der Regierungspräsident sei gut beraten, wenn er im Sinne seiner Verantwortung für die Qualitätssicherung der Arbeitsergebnisse seines Hauses wenigstens für die Beseitigung solcher eklatanten Fehlleistungen im Genehmigungsbescheid sorgen würde. 

Auch wenn die Widersprüche der betroffenen Menschen aus reinen Kostengründen zurückgezogen wurden, sei dennoch, so die BiSS, deren sachlicher Inhalt bezogen auf die Qualitätssicherung der Arbeit im RP weiterhin relevant und daher entsprechend zu berücksichtigen.

  

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