Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

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Pressemitteilung 30 vom 19.03.2005

 

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                                                                                                        Mackenheim, den 19.03.2005

PRESSEMITTEILUNG  

Messungen der Radioaktivität an Feinstaub unbedingt erforderlich

Mackenheim (BI). Nachdem Regierungspräsident Gerold Dieke in den vergangenen Wochen mehrfach versucht hat, die Bevölkerung zu beruhigen, indem er eine Gesundheitsgefährdung durch radioaktive Feinstäube aus dem Mackenheimer Steinbruch grundsätzlich ausgeschlossen hat, stellt die Mackenheimer Bürgerinitiative BiSS in ihrer jüngsten Pressemitteilung nochmals die Zusammenhänge zu dieser Problematik mit den wichtigsten Tatsachen dar.

In den Jahren um 1975, so die Bürgerinitiative, wurden Kobalt-, Wismut- und Uran-Funde im Abbaugebiet des Mackenheimer Steinbruchs bekannt.
Aus dieser Zeit existieren verschiedene Fachberichte und Veröffentlichungen über das Vorkommen radioaktiven Materials im Gestein des Mackenheimer Abbaugebietes.
Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie bestätigt frühere Untersuchungen, die einen Urangehalt des Gesteins in der damals offenen Abbauzone von bis zu 5% belegen.
Mineraliensammler, die im Mackenheimer Steinbruch seit vielen Jahren regelmäßig ihrem Hobby nachgehen, bestätigen darüber hinaus immer wieder Funde von Uran-Vererzungen. 

Veranlasst durch auffällige Häufungen von Krebserkrankungen im Abtsteinacher Ortsteil Mackenheim in den letzten Jahren habe nun ein Mackenheimer Ortsbürger Gesteinsproben und Proben von Feinstaub aus dem Abbaugelände einer Strahlenmessung unterziehen lassen.
Die Messergebnisse zeigen nach Darstellung der BiSS eine bemerkenswerte Erhöhung der Zerfallsrate bei feinem Gesteinsstaub gegenüber dem Normalwert der Umgebung.
Die gemessene Aktivität liege um den Faktor 100 über der natürlichen Strahlung von Granit. 

Mit den vorliegenden Messergebnissen sieht die Bürgerinitiative ihre Befürchtungen bezüglich der außerordentlichen Gesundheitsgefährdung der betroffenen Menschen in hohem Maße bestätigt.
Gerade die mit der Atemluft aufgenommenen Alpha- bzw. Beta-Strahler seien als äußerst gefährlich einzustufen hinsichtlich der Auslösung von Krebserkrankungen, da sie in unmittelbarer Umgebung der Partikel im Körpergewebe verheerende Schäden auslösen könnten. 

Die Gefährdung trete vor allem überall dort auf, wo im Steinbruch bei Sprengungen und Verladetätigkeiten und auf allen Transportwegen radioaktive lungengängige Feinstäube in die Atemluft abgegeben würden.
Ein Gefährdungsrisiko bestünde darüber hinaus sicher auch dort, wo Transportbeton aus Weinheim verbaut wird, der Splitt aus Mackenheim als Zuschlagsstoff beinhaltet. 

Aufgrund der sehr geringen Reichweite der radioaktiven Strahlung von Alpha- und Beta- Strahlern sei der Nachweis über Messungen mit Geigerzählern an massivem Gestein nicht aussagefähig. Dabei würden allenfalls beruhigend niedrige Werte vorgegaukelt werden.
Aussagekräftig seien ausschließlich Messungen an Proben von Gesteinsstaub, wie im aktuell vorliegenden Fall. 

Diese Tatsache zeige damit auch deutlich, dass die von den Porphyrwerken gegenüber der Genehmigungsbehörde vorgetragene Messung „mit Geigerzählern im Steinbruch“, die nichts ergeben hätten, natürlich absolut ungeeignet wäre, zu den in Mackenheim auftretenden Alpha- und Beta-Strahlern überhaupt nur irgendeine Aussage zu treffen. 

Hierzu ging von der BiSS bereits im vergangenen Jahr eine entsprechende Anzeige an das Regierungspräsidium Darmstadt und an die oberste Naturschutzbehörde der Hessischen Landesregierung. 

Im Rahmen der Genehmigung zur Steinbruch-Erweiterung seien zu diesem Thema keinerlei Unterlagen zur Prüfung eingereicht bzw. vom behördlichen Prüfer nachgefordert worden.
Der behördliche Prüfer habe nach Einspruch der Bürgerinitiative lediglich aus den alten Messwerten der 70er Jahre über ein sehr theoretisches Rechenmodell hergeleitet, dass die radioaktive Belastung der Bevölkerung in den Wohngebieten noch unter einem angenommenen Toleranzwert liege. Die Frage der Belastung der direkt im Steinbruch tätigen Menschen unter sehr viel höherer Staubbelastung sei dabei vernachlässigt worden. 

Nach verschiedenen aktuellen Presseveröffentlichungen zur Problematik der radioaktiven Strahlung des Mackenheimer Gesteins erfolgten nun mehrfach Stellungnahmen des Regierungspräsidenten Gerold Dieke in den lokalen Medien mit der Aussage, die natürliche Radioaktivität im Mackenheimer Steinbruch bedeute keine Gefahr für die Gesundheit der betroffenen Menschen, eine radiologische Gefährdung sei auszuschließen und im Übrigen stufe der Gesetzgeber die natürliche Radioaktivität in Steinbrüchen als unrelevant für die Gesundheit der Menschen ein. 

Diese Verlautbarungen des Regierungspräsidenten zu der Frage der Strahlenbelastung werden von der Mackenheimer Bürgerinitiative heftig kritisiert. 

Die Behauptung, Experten des Regierungspräsidiums hätten wiederholt und übereinstimmend festgestellt, dass durch den Betrieb des Steinbruchs keine erhöhte Strahlenbelastung für die Bevölkerung ausgehe, ließe sich nach Auffassung der BiSS nur dann treffen, wenn man sich dabei auf langjährige Messreihen, die diesen Sachverhalt belegten, abstützen könnte.

Solche Messreihen zu den verschiedenen Abbaustadien liegen jedoch nach allen Informationen der BiSS nicht vor. 

“Wie ein verantwortungsvoll handelnder Entscheidungsträger, der zudem immer wieder betont, dass eine gewissenhafte Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen und der Gesundheit der betroffenen Menschen stattgefunden habe, ohne solche messtechnischen Untersuchungen mit allgemeinen Pauschalaussagen versucht, die betroffenen Menschen ruhig zu stellen, ist für uns nicht nachvollziehbar“ argumentiert der Sprecherausschuss der Initiative.

Die direkt von der Problematik betroffenen Mackenheimer Bürger stellen deshalb nun folgende Forderung an das Regierungspräsidium: 

„Aufgrund des erheblichen Gefährdungspotenzials für die Gesundheit der betroffenen Menschen muss umgehend eine umfassende und repräsentative Untersuchung an freigesetzten Feinstäuben durch eine neutrale und unabhängige Stelle eingeleitet werden.

Unverzüglich sind alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um das beachtliche Gefährdungspotenzial herabzusenken und die Gesundheit aller betroffenen Menschen im Steinbruch, in den Mackenheimer Wohngebieten und an den Transportwegen zu bewahren.

Die Mackenheimer erwarten dabei, dass dem Gesundheitsschutz der Menschen absoluter Vorrang eingeräumt wird gegenüber jeglichen wirtschaftlichen Interessen der Steinbruch-Betreiberin PWS.“

  

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