Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

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Pressemitteilung des BUND vom 09.03.2005

 

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                                                                                                        Heppenheim, den 09.03.2005

BUND - PRESSEMITTEILUNG  

Bevölkerung will Sicherheit und keine verbalen Beruhigungspillen

BUND fordert Regierungspräsidium zur Vorlage von Messergebnissen auf

Die Bevölkerung von Mackenheim und Umgebung möchte nach Auffassung des BUND-Landesverbandes Hessen Sicherheit statt verbaler Beruhigungspillen, wie sie Regierungspräsident Gerold Dieke in seiner jüngsten Presseverlautbarung verabreicht. Die Behauptung, Experten des Regierungspräsidiums und der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie hätten wiederholt und übereinstimmend festgestellt, dass durch den Betrieb des Steinbruchs keine erhöhte Strahlenbelastung und damit Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung ausgehe, lässt sich nur dann treffen, wenn man langjährige Messuntersuchungen vorgenommen hat. Der BUND hat deshalb in einem Schreiben an den Regierungspräsidenten die Ergebnisprotokolle dieser Messungen angefordert.

Ferner weist der BUND in seinem Schreiben den Regierungspräsidenten darauf hin, dass seit Anfang des Jahres 2005 die EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie in Kraft ist. Dieser Richtlinie zufolge müssen die Konzentrationen an Feinstäuben sowohl im Steinbruch als auch im Umfeld durch langfristige Messungen bestimmt werden, um den Steinbrucharbeitern und den Anwohnern die Gewissheit zu verschaffen, dass sich die Belastungen innerhalb des rechtlich vorgeschriebenen Rahmens befinden. In seinem Schreiben an den Regierungspräsidenten fordert der BUND deshalb auch die Bekanntgabe der Messergebnisse, die für die Belastung mit Feinstäuben durch den Steinbruchbetrieb erhoben wurden beziehungsweise noch zu erheben sind.

Eine Steinbrucherweiterung kommt nach Auffassung des BUND nur dann in Betracht, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen bezüglich der Garantie für die Gesundheit der Menschen im und um den Steinbruch ebenso erfüllt sind wie die Vorgaben des Artenschutzrechts. Bislang fehlt beispielsweise der Nachweis, dass es für die durch die Steinbrucherweiterung zustande kommenden Beeinträchtigungen für Arten, die einen besonderen Schutz des deutschen und europäischen Artenschutzrechtes genießen, keine Alternative gibt. Da die Porphyrwerke auch noch andere Steinbrüche als den in Mackenheim ihr eigen nennen können, sind auch Alternativen gegeben, die dann eine Beeinträchtigung geschützter Arten verbieten.

V.i.S.d.P.:      Herwig Winter, Vorstandssprecher

                      

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