1 Bestandsschutz für die Ziele der Landschaftsplanung, Erhalt des
Vertrauens der Bürger in die Landesentwicklungsplanung und die regionale
Raumplanung.
2 Starker Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild sowie in den natürlichen
Charakter des Ortes und der Umgebung. Das betroffene Gelände liegt im
Landschaftsschutzgebiet in exponierter Lage des Abtsteinacher Ortsteils
Mackenheim und ist von mehreren Seiten der Ortsumgebung einsehbar. Die freie
Landschaft mit ihren wertvollen Naturräumen muss erhalten bleiben.
Selbst nach vollständiger Rekultivierung ergäbe sich eine für unsere Region
absolut untypische Landschaftsform.
3 Wegfall eines anerkannt ökologisch höchst wertvollen Waldbiotops mit
saurem Buchenwald, Quellgebieten und Bachlauf und mit seiner besonderen Funktion
eines
gewachsenen Lebensraumes als Quartierstandort und zur Nahrungssuche für eine
Vielzahl von besonders geschützten Lebewesen und Lebensgemeinschaften sowie
als Wildbrücke zwischen den benachbarten Waldgebieten (Biotop-Vernetzung).
4 Wegfall des alten Waldbestandes mit seiner besonderen Schutzfunktion
gegen Lärm und Staub als Barriere zwischen dem bestehenden Abbaugebiet und den
Wohngebieten.
5 Drastische Verringerung des Abstands zwischen Steinbruch-Abbaukante und
Wohngebiet (180 m bis 350 m Luftlinie) und damit verbunden höchste Beeinträchtigung
für Gesundheit und Lebensqualität durch Lärm, Staub und Erschütterungen.
6 Fortfahren der Sprengtätigkeit bei fast verdoppelter Abbaurate und dazu
in kürzerer Distanz zum Wohngebiet mit allen Folgen und Risiken aus den Druck-
und Stoßwellen, die sich über die Luft und das Bodengestein in Richtung
Wohngebiet fortpflanzen, wie z.B.
-
dauernd wiederkehrende gesundheitsschädigende Schockwirkungen
-
unzumutbare Erschütterungen aller Wohnungsbestandteile
und
Einrichtungsgegenstände,
-
Rissbildungen an privaten Bauwerken
und
den öffentlichen Versorgungsleitungen,
-
Zerstörung der Bausubstanz von denkmalgeschützten Objekten.
7 Starker Schwerlastverkehr mit entsprechendem Unfallrisiko sowie Erschütterungen,
Zerstörungen des Straßenbelags und zusätzlicher Lärmbelastung.
8 Hoher Wertverlust des privaten Eigentums und daraus folgend Gefährdung
der privaten Altersvorsorge und damit Eingriff in die persönliche Lebensplanung
der betroffenen Dorfbewohner.
9 Wegfall des Erholungswertes der Landschaft und ihrer naturräumlichen
Besonderheit für Einwohner sowie erholungssuchende Touristen (z.B. unmittelbar
betroffener Land-Gasthof "Zum Grünen Baum" in Mackenheim).
10 Mögliche negative Auswirkungen auf Lage und Ergiebigkeit der Quellen des
betroffenen Ortsteils.
11 Zerstörung des Vertrauens in bisherige Aussagen aus Politik und
Verwaltung auch im Zusammenhang mit der Vergleichslösung aus 1997 (Genehmigung
einer Landschaftszerstörung dieses Ausmaßes ist "heutzutage einfach
undenkbar" und "politisch nicht zu verantworten") und der im
aktuellen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde
Abtsteinach dokumentierten Perspektiven ("das Abbauende ist heute
jedoch absehbar und auf der Gemarkung Abtsteinach fast schon vollzogen
....").
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