Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

*** 18 JAHRE BiSS ***    *** 18 JAHRE KAMPF GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR ***    *** ENGAGIERT GEGEN LUG UND TRUG ***    *** ENGAGIERT FÜR NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ ***
 

 

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Gründe für die Ablehnung
der Steinbruch-Erweiterung

 

1       Bestandsschutz für die Ziele der Landschaftsplanung, Erhalt des Vertrauens der Bürger in die Landesentwicklungsplanung und die regionale Raumplanung.  

2       Starker Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild sowie in den natürlichen Charakter des Ortes und der Umgebung. Das betroffene Gelände liegt im Landschaftsschutzgebiet in exponierter Lage des Abtsteinacher Ortsteils Mackenheim und ist von mehreren Seiten der Ortsumgebung einsehbar. Die freie Landschaft mit ihren wertvollen Naturräumen muss erhalten bleiben.
Selbst nach vollständiger Rekultivierung ergäbe sich eine für unsere Region absolut untypische Landschaftsform. 

3       Wegfall eines anerkannt ökologisch höchst wertvollen Waldbiotops mit saurem Buchenwald, Quellgebieten und Bachlauf und mit seiner besonderen Funktion eines gewachsenen Lebensraumes als Quartierstandort und zur Nahrungssuche für eine Vielzahl von besonders geschützten Lebewesen und Lebensgemeinschaften sowie als Wildbrücke zwischen den benachbarten Waldgebieten (Biotop-Vernetzung).  

4       Wegfall des alten Waldbestandes mit seiner besonderen Schutzfunktion gegen Lärm und Staub als Barriere zwischen dem bestehenden Abbaugebiet und den Wohngebieten.  

5       Drastische Verringerung des Abstands zwischen Steinbruch-Abbaukante und Wohngebiet (180 m bis 350 m Luftlinie) und damit verbunden höchste Beeinträchtigung für Gesundheit und Lebensqualität durch Lärm, Staub und Erschütterungen.  

6       Fortfahren der Sprengtätigkeit bei fast verdoppelter Abbaurate und dazu in kürzerer Distanz zum Wohngebiet mit allen Folgen und Risiken aus den Druck- und Stoßwellen, die sich über die Luft und das Bodengestein in Richtung Wohngebiet fortpflanzen, wie z.B.
  
    -           dauernd wiederkehrende gesundheitsschädigende Schockwirkungen
    
-           unzumutbare Erschütterungen aller Wohnungsbestandteile
                 und Einrichtungsgegenstände,
    
-           Rissbildungen an privaten Bauwerken
                 und den öffentlichen Versorgungsleitungen,
    
-           Zerstörung der Bausubstanz von denkmalgeschützten Objekten.
 

7       Starker Schwerlastverkehr mit entsprechendem Unfallrisiko sowie Erschütterungen, Zerstörungen des Straßenbelags und zusätzlicher Lärmbelastung.  

8       Hoher Wertverlust des privaten Eigentums und daraus folgend Gefährdung der privaten Altersvorsorge und damit Eingriff in die persönliche Lebensplanung der betroffenen Dorfbewohner.  

9       Wegfall des Erholungswertes der Landschaft und ihrer naturräumlichen Besonderheit für Einwohner sowie erholungssuchende Touristen (z.B. unmittelbar betroffener Land-Gasthof "Zum Grünen Baum" in Mackenheim).  

10     Mögliche negative Auswirkungen auf Lage und Ergiebigkeit der Quellen des betroffenen Ortsteils.  

11     Zerstörung des Vertrauens in bisherige Aussagen aus Politik und Verwaltung auch im Zusammenhang mit der Vergleichslösung aus 1997 (Genehmigung einer Landschaftszerstörung dieses Ausmaßes ist "heutzutage einfach undenkbar" und "politisch nicht zu verantworten") und der im aktuellen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Abtsteinach dokumentierten Perspektiven ("das Abbauende ist heute jedoch absehbar und auf der Gemarkung Abtsteinach fast schon vollzogen ....").

 

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