Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des
Mackenheimer Steinbruchs
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Raumordnungsplanung
Der gültige Raumordnungsplan (veröffentlicht im Februar
2001) ließ eine Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs auf Mackenheimer Gelände
in Richtung Süden nicht zu. In seiner Sitzung am 07.08.2001 hat der Abtsteinacher Gemeindevorstand auf Antrag des Bürgermeisters Rolf Reinhard beschlossen, ein solches Abweichungsverfahren zu beantragen. Der Antrag der Gemeinde Abtsteinach wurde daraufhin mit Datum vom 13.08.01 gestellt. BiSS richtete daraufhin an alle 30 Mitglieder der Regionalversammlung der Planungsregionen Südhessen gleichlautend folgendes Schreiben:
Az.: V 31.3-93d 14/05-23/90,
Sehr geehrte/geehrter
Frau/Herr , Aufgrund eines Bürgerprotestes
der betroffenen Einwohner Mackenheims wurde anlässlich einer Bürgerversammlung
am 26.10.01 die Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Mackenheimer
Steinbruchs gegründet. Wir möchten Ihnen nun auf diesem Wege
unser Anliegen etwas ausführlicher darstellen und begründen: Der langjährige Rechtsstreit
zwischen der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG auf der einen Seite und der Bürgerinitiative
Vöckelsbach sowie der Gemeinde Mörlenbach auf der anderen Seite wurde im Jahre
1997 durch einen Vergleich beendet. Die
Abbaufläche des Steinbruchs wurde durch den Genehmigungsbescheid des
Regierungspräsidiums vom August 1997 “endgültig … begrenzt“. Eine zusätzliche
Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs war dadurch nicht mehr möglich. Die
direkt betroffenen Bürger von Mackenheim, Vöckelsbach und Weiher konnten so
mit einem baldiges Ende der jahrelangen starken Beeinträchtigungen ihrer
Lebensqualität durch Lärm, Explosions-Stoßwellen, Staub, Schwerlastverkehr
usw. rechnen. Der im Jahre 2000 aufgestellte regionale Raumordnungsplan "Südhessen
2000" untermauerte diese Hoffnungen und die Bürger ertrugen die
Steinbruch-Auswirkungen in Gewissheit auf ein baldiges Ende. Nun, nur wenige Jahre später, planen
die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG eine massive Erweiterung des
Mackenheimer Steinbruchs in südlicher Richtung auf Mackenheimer Gelände
(Richtung Wohngebiet), man spricht von einer weiteren Abbauphase für die nächsten
20 Jahre. Der derzeitige regionale
Raumordnungsplan läßt eine Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs auf
Mackenheimer Gelände nicht zu. Am 07.08.01 hat der Abtsteinacher
Gemeindevorstand offenbar beschlossen, ein solches Abweichungsverfahren zu
beantragen. Der Antrag der Gemeinde Abtsteinach wurde daraufhin mit Datum vom
13.08.01 gestellt. Soweit die Darstellung des
bisherigen Ablaufs. Zu dem Vorhaben des
Steinbruch-Betreibers scheinen den Gremien der Antrag stellenden Gemeinde aus
unserer Sicht bisher nur stark vereinfachte bzw. eingeschränkte Informationen
vorzuliegen. Nach den derzeitigen Plänen der
Porphyrwerke soll das heutige Abbaugebiet des Steinbruchs in südlicher Richtung
zwischen der Vöckelsbacher Grenze und dem Friedhof der Fam. Berghegger
durchgebrochen und zunächst bis zu dem Verbindungsweg zwischen Bauernhof
Berghegger und Vöckelsbach erweitert werden. Diese Fläche betrifft nach
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung vom 11.06.01 (Sachbearbeiter: Bürgermeister)
bereits ca. 4,2 ha Forst- und ca. 3,2 ha Wiesenfläche, also insgesamt ein Gelände
von ca. 7,4 ha. Zum Vergleich: Tatsächlich gibt es Schätzungen,
nach denen diese Fläche innerhalb einer Zeit von etwa 10 Jahren abgebaut sein
wird. Dabei ist eine eventuelle zukünftige Kapazitätserhöhung der
Verarbeitungsanlagen nach Wegfall der Stein-Lieferungen aus Mengelbach (Schließung
des Steinbruchs Mengelbach) noch nicht berücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt ist die
bereits diskutierte Vergrößerung der Vorbrecheranlage (zusätzliche Kapazität),
die derzeit noch nicht realisiert ist. Tatsache ist auch, dass alle
Beteiligten z.Zt. von einer Abbauzeit von mindestens 20 Jahren sprechen. Die Diskrepanz dieser beiden Aussagen
zur Abbau-Dauer wird geschlossen durch eine gesicherte Information, die uns aus
erster Quelle vorliegt. Danach hat die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG in
den bereits angelaufenen Verkaufsgesprächen mit dem Land-Eigentümer bereits
eine Verkaufsoption gefordert für das anschließende Gelände bis zu dem
Verbindungsweg zwischen dem Gasthof “Zum Grünen Baum“ und Vöckelbach
(Hoffeldweg / Kuhweg). Mit dieser Zusatzinformation ist die Zeitdifferenz erklärbar
geworden. Mit dieser Zusatzinfornation wird
jedoch auch ein Teil des wahren Ausmaßes der Vorhaben des Steinbruch-Betreibers
deutlich. In der Hintergrundplanung steht nämlich offensichtlich eine
unvorstellbare gigantische Weiterentwicklung des Abbaugeländes mit allen
entsprechenden nachteiligen Konsequenzen für Natur, Landschaftsbild und
Lebensqualität. Nach einigen Jahren, so die
Vorstellung des Steinbruch-Betreibers, wird es zudem die Möglichkeit wieder
geben, zusätzlich die Erweiterung auch in Richtung Vöckelsbach weiter fortzuführen. Dazu muss man schließlich noch
bedenken, dass dieses Unternehmen, das wir verniedlichend „Steinbruch“
nennen, nur die Spitze eines Kraken-Arms des riesigen verflochtenen
Werhahn-Konzerns darstellt, der eben gerade nicht nach Landschafts- und
Naturschutz-Kriterien gemessen wird, sondern als Wirtschaftsunternehmen einzig
und allein nach seinem jährlichen Ertrag, dem operativen Geschäftsergebnis und
dessen stetiger Steigerung. Damit muss für jedermann klar sein, dass die
Porphyrwerke nie aufhören werden, immer neues anschließendes Gelände zum
Abbau der Gewinn bringenden Steine zu fordern und mit hohem Einsatz alles
Erdenkliche zu unternehmen, einen einmal "angeschnittenen“ Bergrücken
"nachhaltig“ bis zur Erschöpfung des Materials abzuräumen (Beispiele
auch aus der näheren Umgebung sind allseits bekannt !!). Der Geschäftsführer
der Porphyrwerke sprach in diesem Zusammenhang bereits auf verschiedenen
Veranstaltungen von "Nachhaltigkeit" und von einem "möglichst
vollständigen Abbau". Mit einer Änderung des
regionalen Raumordnungsplanes würde das Tor aufgestoßen, dieses Vorhaben
Schritt für Schritt zu verwirklichen und über die nächsten Jahrzehnte und
Generationen fortzuführen. Wenn der Raumordnungsplan einmal geändert
und der Abbau auf einem zusätzlichen Gelände erst einmal prinzipiell möglich
wäre, könnten dem weiteren Verlauf aus unserer Sicht nur noch schwer Grenzen
gesetzt werden. Das viel zitierte anschließende
Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz wird ein Konzern mit über
400 Steinbrüchen in Deutschland und mit den entsprechenden Gutachtern und
Rechtsanwälten unter Vertrag sicher als reine Pflichtübung absolvieren. Die nötigen
Gutachten mit dem erforderlichen Inhalt werden standardmäßig in Auftrag
gegeben und bezahlt, alles Übrige ist für den Konzern Routine. Die Auswirkungen dieses
Szenariums auf Umwelt, Natur, Landschaftsbild, und Ortscharakter sowie
Gesundheit und Lebensqualität sowie Wertverlust des privaten Eigentums sind
sicher derart einschneidend, dass kein vernünftiger Mensch bereit sein kann,
sich dies in Realität vorzustellen. Wir denken aber, dass dieses Szenarium doch
einseitig realisierbar sein könnte, wenn ihm nicht rechtzeitig und mit aller
Entschiedenheit Einhalt geboten wird. Wir sehen somit die Konsequenz
aus einer Änderung des derzeitigen Raumordnungsplanes mit derart weitreichenden
Folgen für die nächsten Jahrzehnte und Generationen verknüpft, dass eine
"zustimmende Kenntnisnahme“ durch die Gemeindevertretung der Antrag
stellenden Gemeinde aus unserer Sicht kein angemessener Umgang mit der
Gesamtproblematik sein kann. Zu einem Vorhaben dieser Tragweite ist
auf allen Ebenen von Politik und Verwaltung eine eingehende Eörterung aller
Konsequenzen für die betroffene Bürgerschaft und für Natur, Landschaftsbild,
Erholungswert der Umgebung, Wertverlust des privaten Eigentums usw.
erforderlich. Und bei Berücksichtigung all dieser
Konsequenzen, gerade auch im Hinblick auf die politischen Aussagen und Lösungen
in jüngerer Vergangenheit, kann aus unserer Sicht nur eine Ablehnung des
Vorhabens resultieren. Wir bitten Sie deshalb inständig
auch im Sinne unserer nachfolgenden Generationen, alle Möglichkeiten zu
ergreifen, die geeignet sind, das zerstörerische Werk der
Landschaftsvernichtung in jedem Falle nachhaltig zu stoppen und eine Änderung
des Raumordnungsplanes zu verhindern. Wir untermauern unsere Bitte mit einer Unterschriftensammlung
der Mackenheimer Einwohner gegen
die geplante Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs, die dem Regierungspräsidium
mit Schreiben vom 01.11.01 ubergeben wurde. Die
Anzahl der Gegnerschaft (74 Unterschriften) repräsentiert etwa 2/3 der
erwachsenen Einwohner und gleichzeitig ca. 75% aller befragten Bürger
Mackenheims. Als
Unterzeichner fordern wir mit unserem Appell die Vertreter der Bürgerinteressen
in Politik und Verwaltung auf, alle Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich
sind, um für den uneingeschränkten Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaftsbild und
Ortscharakter sowie für
die Beibehaltung des Erholungswertes unserer Ortsumgebung und für den
Fortbestand unserer Gesundheit und Lebensqualität zu sorgen und die von der
Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG geplante Steinbruch-Erweiterung zu
verhindern. Unsere Betroffenheit erklärt
sich unter anderem aufgrund folgender Beeinträchtigungen: - Abstand zwischen Steinbruch-Abbaukante und Wohngebiet wird drastisch
verringert, - Wegfall des Waldes und seiner Schutzfunktion gegen Lärm und Staub, - Fortfahren der regelmäßigen Sprengtätigkeit und dazu in kürzerer
Distanz zum Wohngebiet mit allen Folgen aus den Druck- und Stoßwellen, die sich
über die Luft und das Bodengestein in Richtung Wohngebiet fortpflanzen, wie
z.B. - starker Schwerlastverkehr mit entsprechendem Unfallrisiko sowie Erschütterungen
und zusätzlicher Lärmbelastung, - mögliche negative Auswirkungen auf Lage und Ergiebigkeit der Quellen der
betroffenen Ortsteile, - starker Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild sowie in den natürlichen
Charakter des Ortes und der Umgebung. Das zunächst geplante Abbaugebiet ist
wegen seiner exponierten Lage von mehreren Seiten der Ortsumgebung einsehbar
(siehe beigefügte Fotografien mit Eintrag der groben Lage der zunächst
geplanten Abbaugrenzen), - Wegfall des Erholungswertes der Landschaft für Einwohner wie
erholungssuchende Touristen (z.B. direkt betroffener Land-Gasthof "Zum Grünen
Baum"), -
hoher Wertverlust des privaten Eigentums, -
Zerstörung des Vertrauens in die regionale Raumplanung sowie in
bisherige Aussagen aus Politik und Verwaltung auch im Zusammenhang mit der
Vergleichslösung aus 1997. Außer den Einwohnern des Abtsteinacher
Ortsteils Mackenheim sind ebenso direkt betroffen die Bürger der Mörlenbacher
Ortsteile Vöckelsbach und Weiher. Zur Untermauerung unserer Erläuterungen
sind wir gerne und jederzeit bereit, bei einer Ortsbegehung unsere Eindrücke
weiterzugeben bzw. weitere Fragen zu erörtern. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt zu
uns auf. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Anlagen:
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Lageskizze mit Ortsumgebung
In
einer Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses der Regionalversammlung Südhessen
am 07.12.2001 führte eine Vor-Abstimmung zu einem Mehrheitsvotum gegen den Antrag der Gemeinde Abtsteinach
auf Abweichung vom Regionalplan. Daraufhin richtete BiSS ein weiteres Schreiben an alle Mitglieder der Regionalversammlung:
Sehr geehrte/geehrter
Frau/Herr , Wir sehen in diesem Schritt ein Zeichen dafür, dass man
nicht leichtfertig von den begründeten Zielen des derzeitigen Regionalplanes
abweichen möchte und dass man beabsichtigt, bei dieser geplanten nicht
umkehrbaren Maßnahme mit solch weitreichender Bedeutung für unsere
nachfolgenden Generationen höchst verantwortungsvoll zu entscheiden. Aber gerade im Sinne dieser
Verantwortung halten wir es für unbedingt erforderlich, dass im Rahmen der
vorgesehenen Ortsbesichtigung neben der Steinbruch-Betreiberin (PWS) auch der Bürgerinitiative
die Gelegenheit gegeben wird, ihre Einschätzung der geplanten Maßnahmen
vorzubringen und vor allem das geplante Erweiterungsgelände aus verschiedenen
Ortsansichten in seinem vollen Ausmaß zu zeigen. Aus reichlicher Erfahrung der letzten Wochen wissen wir um
die Argumentation der Erweiterungs-Befürworter, die das betroffene Waldstück
immer wieder als "minderwertig" und die betroffene Weideflächen als
"nicht einsehbare Senke" darstellen. Der Weg zur Besichtigung des
geplanten Abbaugeländes wird dann entsprechend dieser Argumentation so gewählt,
dass die eigentliche exponierte Lage des Gebietes für einen Ortsfremden nur
schwer erkennbar ist. (Im Übrigen wird eine unverantwortbare Wald- und
Landschaftszerstörung für uns nicht dadurch vertretbar, dass man die Zerstörung
nicht von allen Seiten sehen kann !). Wir möchten daher aus verschiedenen
Punkten der Ortslage auf die Ansicht auf das betroffene Gebiet hinweisen und
einen Eindruck vermitteln über die tatsächlichen Auswirkungen der geplanten Maßnahme
auf die Natur und das Landschaftsbild sowie den natürlichen Charakter des Ortes
und der Umgebung und auf die Bedeutung für die zukünftige Ortsentwicklung. Mit freundlichen Grüßen
An den Vorsitzenden des Haupt- und Planungsausschusses richtete BiSS folgendes Schreiben:
An
den Vorsitzenden des Betr.:
Az. des RP: V 31.3-93d 14/05-23/90, Sehr geehrter Herr
(Name wurde auf "Anregung" des RP entfernt), Wir möchten dies zum Anlass nehmen, um
nochmals kurz auf drei Hauptargumente der Antragsteller einzugehen: 1
Keine Auswirkungen auf das Landschaftsbild, nicht einsehbar, Senke: Diese Aussage ist absolut unrichtig, was von uns mittels
zahlreicher Fotografien aus allen Richtungen Mackenheims mit Eintragung der
geplanten Erweiterungsgebiete bereits gezeigt wurde. Das betroffene Gelände liegt im Landschaftsschutzgebiet in
exponierter Lage und ist von mehreren Seiten der Ortsumgebung einsehbar. Außerdem müssen wir alle befürchten, dass, wenn ein
Durchbruch nach Süden in Richtung Wohngebiet erst einmal geschaffen wäre,
weitere Erweiterungsvorhaben unweigerlich folgen würden, die jetzt bereits in
den Verkaufsgesprächen als Option eine Rolle spielten. Um das wahre Ausmaß des geplanten Eingriffs beurteilen zu können,
ist es unbedingt erforderlich, nicht nur der von der Steinbruchbetreiberin üblicherweise
gewählten Besichtigungsroute durch die "Senke" zu folgen, die für
Ortsfremde zu einem stark verharmlosenden Eindruck führt. Es muss dagegen
auf jeden Fall auch eine Besichtigung mindestens vom Wanderweg Gasthof "Zum
Grünen Baum" noch bei Tageslicht stattfinden, die einen beeindruckenden
Blick auf das gesamte Gebiet der jetzt geplanten Erweiterung ermöglicht und die
strategische Bedeutung bezüglich der möglichen zukünftigen Anschlussgebiete
deutlich werden lässt. 2
Arbeitsplätze: Im Mackenheimer Steinbruch-Betrieb sind nach Aussagen der
Betreiberin 15 Mitarbeiter beschäftigt. Die immer wieder zitierten Fuhrbetriebe
(teilweise mit Lastwagen aus der Lausitz) sind, soweit man Scheinselbstständigkeit
ausschließt, keinesfalls allein vom Betrieb des Mackenheimer Steinbruchs abhängig.
Sie betreiben natürlich, wie jeder andere Klein- und Mittelbetrieb,
unternehmerisch Akquisition und Kundenpflege zu vielfältigen Auftraggebern. Der Betrieb des Steinbruchs ist, nach Aussage der
Betreiberin, allein über die derzeit noch genehmigten Abbauflächen je nach
Marktsituation über eine Zeit von weiteren 7-10 Jahren gesichert. Hierzu liegen
protokollierte Aussagen des Betriebsleiters aus der Mackenheimer Bürgerinformation
vor. Dazu kommt die Verarbeitung des über die nächsten 6-10 Jahre laufend noch
aus dem Steinbruch Mengelbach angelieferten Gesteins. Dazu kommen schließlich
dringend notwendige Rekultivierungsmaßnahmen der stillgelegten Flächen, die
ebenfalls Arbeitskräfte über mehrere Jahre binden. Somit sind die derzeitigen Arbeitsplätze
im Steinbruch Mackenheim auch ohne Abweichung vom Raumordnungsplan noch über
viele Jahre gesichert, über einen Zeitraum übrigens, für den kein Beschäftigter
dieser Republik heute eine Arbeitsplatzgarantie besitzt. Im Übrigen ist durch die dargestellte Situation der
Zeithorizont weithin ausreichend, um zusammen mit Unternehmensleitung,
Gewerkschaften und Belegschaftsvertretern alternative Beschäftigungsmöglichkeiten
mit Zukunftsperspektive zu entwickeln. So könnten z.B. im Bereich des
Recyclings von Gestein kreative Beschäftigungsplanungen erfolgen, die einem Großunternehmen
gut zu Gesicht stünden und zudem noch imagewirksam für die gesamte
Unternehmensgruppe genutzt werden könnten. Gemeinsam könnte man damit ein
Beispiel setzen für die innovative Entwicklung neuer Ideen zur Schaffung von
Arbeitsplätzen durch neue Technologien mit Zukunftsperspektive. 3
Neue Naturlandschaft durch spätere Rekultivierung Auch für das jetzt bereits vorhandene
Abbaugebiet werden seit Jahrzehnten immer wieder Rekultivierungsmaßnahmen
diskutiert und dazu verniedlichende Pläne gezeigt, von denen bisher keine
einzige Maßnahme auf akzeptable Weise mit sichbarem Ergebnis verwirklicht
wurde. Die in den Erweiterungsplänen dargestellten terrassenartigen
"Biotope" waren natürlich auch für das jetzige Abbaugebiet in vielfältigen
Plänen vorhanden, wurden jedoch niemals verwirklicht, da immer genau zu dem
Termin, wenn der Abbau an seine Grenze stößt und die Rekultivierung begonnen
werden müsste, stattdessen eine erneute Erweiterung in Angriff genommen wird.
Da somit jeder Ausbeutung eines Erweiterungsgeländes nach Streben der
Steinbruch-Betreiberin eine weitere Erweiterung des Abbaugebietes folgen muss,
bis alles vorhandene Gestein nachhaltig und vollständig ausgebeutet wurde, wird
es auf diesem Wege niemals zur Verwirklichung der vorgestellten
Rekultivierungsplanungen kommen. Diese Taktik ist auch aus vielen anderen
Steinbrüchen hinreichend bekannt und führt landesweit zu den bekannten hässlichen
Abbauruinen. Darüber hinaus verweisen wir auf
die ausführliche Darstellung unserer Argumente, die Ihnen bereits aus früheren
Schreiben vorliegt. Wir würden uns im Übrigen freuen, wenn Sie anlässlich
Ihrer Ortsbesichtigung auch den Vertretern der Bürgerinitiative die Möglichkeit
zu einem Gespräch bzw. einer Stellungnahme einräumen könnten. Mit freundlichen Grüßen Anlagen:
Photos mit einkopiertem Steinbruchgelände (Montage)
Am
14.02.2002 fand dann eine Ortsbesichtigung durch Mitglieder des Haupt- und
Planungsausschusses der Regionalversammlung Südhessen statt mit Vortrag
des Herrn Dickmeis, mit einer Erläuterung der "Richtigkeit des Antragsverfahrens"
der Abtsteinacher Gemeindegremien durch Bgm. Rolf Reinhard, mit einem
Redebeitrag des Gewerkschaftssekretärs der IG Bau und einem Vortrag der
Argumente der BiSS durch Marlies Eschmann. Der Regierungspräsidenten Dieke war
bei dieser Veranstaltung im Mackenheimer Steinbruch persönlich anwesend. Es entspann sich daraufhin noch ein weiterer umfangreicher Schriftverkehr zwischen BiSS und den Mitgliedern der Regionalversammlung, besonders als bekannt wurde, dass Auflagen, die mit der Abweichungsgenehmigung verbunden waren, nicht mehr eingehalten werden sollten (Schutzwald-Gürtel südlich der Erweiterungsfläche):
Sehr
geehrter Herr
Das
heute dort bestehende Waldgebiet (ca. 4,2 ha) mit seiner besonderen
Schutzfunktion gegen Lärm und Staub und als einzige Wildbrücke zwischen den
Waldgebieten Vöckelsbachs und Mackenheims soll der Steinbruch-Erweiterung zum
Opfer fallen. Somit lägen die Wohngebiete Mackenheims ungeschützt, teilweise
in nur 180 m Abstand zur neuen Abbruchkante, voll dem Staub und Lärm des
Steinbruchbetriebes ausgesetzt, die wertvolle Vernetzung der Biotope wäre
zerschnitten. Daher
ist es zwingend notwendig, die durch Wegfall des Waldgebietes entfallenden
Funktionen durch entsprechende rechtzeitige Aufforstungen in ihrer vollen
Wirkung wieder herzustellen. Die Zustimmung der Regionalversammlung zur Zielabweichung war
verbunden mit der Bedingung, angrenzend an das Erweiterungsgebiet in Richtung
der Mackenheimer Wohngebiete (südliche/südöstliche Richtung) eine
Ersatzaufforstung anzuschließen. Zur
Zeit liegt der Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Abtsteinach
öffentlich zur Einsicht und Stellungnahme aus. Der umfangreichen Beschreibung
des Planes ist eindeutig zu entnehmen, dass nach erklärtem Willen der Gemeinde
eine Aufforstung vor Ort am Rand des neuen Abbaugebietes nicht vorgesehen
werden soll, um Offenland zu erhalten. In
Wahrheit kommt man damit dem Bemühen der Steinbruch-Betreiberin ( PWS, Basalt
AG, Werhahn-Gruppe) entgegen, die erforderliche Ersatzaufforstung einfacher und
erheblich billiger in 30 km Entfernung (Fürth/Odw.) zu realisieren. Das
Argunment der Schonung des Offenlandes ist geradezu absurd, da man ja gerade mit
der Zustimmung zu der geplanten gigantischen Steinbruch-Erweiterung gleichzeitig
bereit ist, immense Flächen wertvollen Offenlandes wegzusprengen. Wir
fordern Sie daher auf, alle Schritte zu unternehmen, um dem mehr oder weniger
demokratisch zustande gekommenen Beschluss der Regionalversammlung vom Februar
2002 beim RP das gebührende Gewicht zu verleihen. Ein
solches einfaches Ignorieren von unverzichtbaren und wohl abgewogenen Auflagen
der Regionalversammlung Südhessen durch eine Gemeindeverwaltung und dann noch
in höchst einseitigem Interesse der Wirtschaft und zum eindeutigen Nachteil von
Natur und Landschaft kann und darf nicht hingenommen werden. Wir
bitten um Ihre Stellungnahme bzw. und Erläuterung Ihrer entsprechenden
Schritte. Mit
freundlichen Grüßen Anlagen:
-
Auszug aus der Beschreibung zum Entwurf des
Eine Antwort dazu gab es nicht.
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