Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

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Raumordnungsplanung

 

Der gültige Raumordnungsplan (veröffentlicht im Februar 2001) ließ eine Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs auf Mackenheimer Gelände in Richtung Süden nicht zu.
Die Gemeindeverwaltung kann in solchen Fällen, sofern die grundsätzliche Zustimmung der Gemeindegremien zu den Erweiterungsplänen gegeben ist, ein Abweichungsverfahren zur Änderung des regionalen Raumordnungsplans einleiten.

In seiner Sitzung am 07.08.2001 hat der Abtsteinacher Gemeindevorstand auf Antrag des Bürgermeisters Rolf Reinhard beschlossen, ein solches Abweichungsverfahren zu beantragen. Der Antrag der Gemeinde Abtsteinach wurde daraufhin mit Datum vom 13.08.01 gestellt.

BiSS richtete daraufhin an alle 30 Mitglieder der Regionalversammlung der Planungsregionen Südhessen gleichlautend folgendes Schreiben:

 


 

Az.: V 31.3-93d 14/05-23/90,
Regionaler Raumordnungsplan "Südhessen 2000",
Abweichungsantrag
der Gemeinde Abtsteinach
nach § 9 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG),
Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim

 

Sehr geehrte/geehrter Frau/Herr ,

in einer der nächsten Sitzungen der Regionalversammlung der Planungsregion Südhessen beim RP soll über einen Antrag der Gemeinde Abtsteinach vom 13.08.01 auf Abweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen 2000 (RPS) gemäß § 9 HLPG zugunsten einer Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim entschieden werden.

Aufgrund eines Bürgerprotestes der betroffenen Einwohner Mackenheims wurde anlässlich einer Bürgerversammlung am 26.10.01 die Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs gegründet.

Wir möchten Ihnen nun auf diesem Wege unser Anliegen etwas ausführlicher darstellen und begründen:

Der langjährige Rechtsstreit zwischen der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG auf der einen Seite und der Bürgerinitiative Vöckelsbach sowie der Gemeinde Mörlenbach auf der anderen Seite wurde im Jahre 1997 durch einen Vergleich beendet. Die Abbaufläche des Steinbruchs wurde durch den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums vom August 1997 “endgültig … begrenzt“. Eine zusätzliche Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs war dadurch nicht mehr möglich. Die direkt betroffenen Bürger von Mackenheim, Vöckelsbach und Weiher konnten so mit einem baldiges Ende der jahrelangen starken Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität durch Lärm, Explosions-Stoßwellen, Staub, Schwerlastverkehr usw. rechnen. Der im Jahre 2000 aufgestellte regionale Raumordnungsplan "Südhessen 2000" untermauerte diese Hoffnungen und die Bürger ertrugen die Steinbruch-Auswirkungen in Gewissheit auf ein baldiges Ende.
Jedem betroffenen Bürgern war zudem noch die Aussage von einer Reihe maßgebender Politiker im Ohr, die zu Zeiten des Rechtsstreites in 1997 um eine Genehmigung aus dem Jahre 1974 unisono erklärten, eine Abbaugenehmigung in einem solchen Ausmaß sei "heutzutage einfach undenkbar".

Nun, nur wenige Jahre später, planen die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG eine massive Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs in südlicher Richtung auf Mackenheimer Gelände (Richtung Wohngebiet), man spricht von einer weiteren Abbauphase für die nächsten 20 Jahre.

Der derzeitige regionale Raumordnungsplan läßt eine Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs auf Mackenheimer Gelände nicht zu.

Am 07.08.01 hat der Abtsteinacher Gemeindevorstand offenbar beschlossen, ein solches Abweichungsverfahren zu beantragen. Der Antrag der Gemeinde Abtsteinach wurde daraufhin mit Datum vom 13.08.01 gestellt.
Nach Aussage einiger Gemeindevertretungs-Mitglieder wurde über den Antrag der Gemeindeverwaltung weder in der Gemeindevertretung noch in einem der Ausschüsse ein Beschluss herbeigeführt, eine Abstimmung dazu in der Gemeindevertretung hat nicht stattgefunden. Es liegt wohl lediglich eine "zustimmende Kenntnisnahme“ im Rahmen des Berichtes des Bürgermeisters vor, der routinemäßig zu Beginn jeder Gemeindevertreter-Sitzung durch den Bürgermeister verlesen wird.

Soweit die Darstellung des bisherigen Ablaufs.

Zu dem Vorhaben des Steinbruch-Betreibers scheinen den Gremien der Antrag stellenden Gemeinde aus unserer Sicht bisher nur stark vereinfachte bzw. eingeschränkte Informationen vorzuliegen.

Nach den derzeitigen Plänen der Porphyrwerke soll das heutige Abbaugebiet des Steinbruchs in südlicher Richtung zwischen der Vöckelsbacher Grenze und dem Friedhof der Fam. Berghegger durchgebrochen und zunächst bis zu dem Verbindungsweg zwischen Bauernhof Berghegger und Vöckelsbach erweitert werden.

Diese Fläche betrifft nach Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung vom 11.06.01 (Sachbearbeiter: Bürgermeister) bereits ca. 4,2 ha Forst- und ca. 3,2 ha Wiesenfläche, also insgesamt ein Gelände von ca. 7,4 ha.

Zum Vergleich:
Das derzeitige Abbaugebiet des Steinbruchs umfasst eine Fläche von ca. 7 – 10 ha.
Nach Angabe der Gemeindeverwaltung beträgt die gesamte Siedlungsfläche der Gemeinde Abtsteinach in Summe ca. 75 ha !

Tatsächlich gibt es Schätzungen, nach denen diese Fläche innerhalb einer Zeit von etwa 10 Jahren abgebaut sein wird. Dabei ist eine eventuelle zukünftige Kapazitätserhöhung der Verarbeitungsanlagen nach Wegfall der Stein-Lieferungen aus Mengelbach (Schließung des Steinbruchs Mengelbach) noch nicht berücksichtigt.

Ebenso unberücksichtigt ist die bereits diskutierte Vergrößerung der Vorbrecheranlage (zusätzliche Kapazität), die derzeit noch nicht realisiert ist.

Tatsache ist auch, dass alle Beteiligten z.Zt. von einer Abbauzeit von mindestens 20 Jahren sprechen.

Die Diskrepanz dieser beiden Aussagen zur Abbau-Dauer wird geschlossen durch eine gesicherte Information, die uns aus erster Quelle vorliegt. Danach hat die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG in den bereits angelaufenen Verkaufsgesprächen mit dem Land-Eigentümer bereits eine Verkaufsoption gefordert für das anschließende Gelände bis zu dem Verbindungsweg zwischen dem Gasthof “Zum Grünen Baum“ und Vöckelbach (Hoffeldweg / Kuhweg). Mit dieser Zusatzinformation ist die Zeitdifferenz erklärbar geworden.

Mit dieser Zusatzinfornation wird jedoch auch ein Teil des wahren Ausmaßes der Vorhaben des Steinbruch-Betreibers deutlich. In der Hintergrundplanung steht nämlich offensichtlich eine unvorstellbare gigantische Weiterentwicklung des Abbaugeländes mit allen entsprechenden nachteiligen Konsequenzen für Natur, Landschaftsbild und Lebensqualität.

Nach einigen Jahren, so die Vorstellung des Steinbruch-Betreibers, wird es zudem die Möglichkeit wieder geben, zusätzlich die Erweiterung auch in Richtung Vöckelsbach weiter fortzuführen.

Dazu muss man schließlich noch bedenken, dass dieses Unternehmen, das wir verniedlichend „Steinbruch“ nennen, nur die Spitze eines Kraken-Arms des riesigen verflochtenen Werhahn-Konzerns darstellt, der eben gerade nicht nach Landschafts- und Naturschutz-Kriterien gemessen wird, sondern als Wirtschaftsunternehmen einzig und allein nach seinem jährlichen Ertrag, dem operativen Geschäftsergebnis und dessen stetiger Steigerung. Damit muss für jedermann klar sein, dass die Porphyrwerke nie aufhören werden, immer neues anschließendes Gelände zum Abbau der Gewinn bringenden Steine zu fordern und mit hohem Einsatz alles Erdenkliche zu unternehmen, einen einmal "angeschnittenen“ Bergrücken "nachhaltig“ bis zur Erschöpfung des Materials abzuräumen (Beispiele auch aus der näheren Umgebung sind allseits bekannt !!). Der Geschäftsführer der Porphyrwerke sprach in diesem Zusammenhang bereits auf verschiedenen Veranstaltungen von "Nachhaltigkeit" und von einem "möglichst vollständigen Abbau".

Mit einer Änderung des regionalen Raumordnungsplanes würde das Tor aufgestoßen, dieses Vorhaben Schritt für Schritt zu verwirklichen und über die nächsten Jahrzehnte und Generationen fortzuführen.

Wenn der Raumordnungsplan einmal geändert und der Abbau auf einem zusätzlichen Gelände erst einmal prinzipiell möglich wäre, könnten dem weiteren Verlauf aus unserer Sicht nur noch schwer Grenzen gesetzt werden.

Das viel zitierte anschließende Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz wird ein Konzern mit über 400 Steinbrüchen in Deutschland und mit den entsprechenden Gutachtern und Rechtsanwälten unter Vertrag sicher als reine Pflichtübung absolvieren. Die nötigen Gutachten mit dem erforderlichen Inhalt werden standardmäßig in Auftrag gegeben und bezahlt, alles Übrige ist für den Konzern Routine.

Die Auswirkungen dieses Szenariums auf Umwelt, Natur, Landschaftsbild, und Ortscharakter sowie Gesundheit und Lebensqualität sowie Wertverlust des privaten Eigentums sind sicher derart einschneidend, dass kein vernünftiger Mensch bereit sein kann, sich dies in Realität vorzustellen. Wir denken aber, dass dieses Szenarium doch einseitig realisierbar sein könnte, wenn ihm nicht rechtzeitig und mit aller Entschiedenheit Einhalt geboten wird.

Wir sehen somit die Konsequenz aus einer Änderung des derzeitigen Raumordnungsplanes mit derart weitreichenden Folgen für die nächsten Jahrzehnte und Generationen verknüpft, dass eine "zustimmende Kenntnisnahme“ durch die Gemeindevertretung der Antrag stellenden Gemeinde aus unserer Sicht kein angemessener Umgang mit der Gesamtproblematik sein kann.

Zu einem Vorhaben dieser Tragweite ist auf allen Ebenen von Politik und Verwaltung eine eingehende Eörterung aller Konsequenzen für die betroffene Bürgerschaft und für Natur, Landschaftsbild, Erholungswert der Umgebung, Wertverlust des privaten Eigentums usw. erforderlich.

Und bei Berücksichtigung all dieser Konsequenzen, gerade auch im Hinblick auf die politischen Aussagen und Lösungen in jüngerer Vergangenheit, kann aus unserer Sicht nur eine Ablehnung des Vorhabens resultieren.

Wir bitten Sie deshalb inständig auch im Sinne unserer nachfolgenden Generationen, alle Möglichkeiten zu ergreifen, die geeignet sind, das zerstörerische Werk der Landschaftsvernichtung in jedem Falle nachhaltig zu stoppen und eine Änderung des Raumordnungsplanes zu verhindern.

Wir untermauern unsere Bitte mit einer Unterschriftensammlung der Mackenheimer Einwohner gegen die geplante Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs, die dem Regierungspräsidium mit Schreiben vom 01.11.01 ubergeben wurde.

Die Anzahl der Gegnerschaft (74 Unterschriften) repräsentiert etwa 2/3 der erwachsenen Einwohner und gleichzeitig ca. 75% aller befragten Bürger Mackenheims. 

Als Unterzeichner fordern wir mit unserem Appell die Vertreter der Bürgerinteressen in Politik und Verwaltung auf, alle Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um für den uneingeschränkten Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaftsbild und Ortscharakter sowie für die Beibehaltung des Erholungswertes unserer Ortsumgebung und für den Fortbestand unserer Gesundheit und Lebensqualität zu sorgen und die von der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG geplante Steinbruch-Erweiterung zu verhindern.

 Unsere Betroffenheit erklärt sich unter anderem aufgrund folgender Beeinträchtigungen:

 -         Abstand zwischen Steinbruch-Abbaukante und Wohngebiet wird drastisch verringert,

-          Wegfall des Waldes und seiner Schutzfunktion gegen Lärm und Staub,

-          Fortfahren der regelmäßigen Sprengtätigkeit und dazu in kürzerer Distanz zum Wohngebiet mit allen Folgen aus den Druck- und Stoßwellen, die sich über die Luft und das Bodengestein in Richtung Wohngebiet fortpflanzen, wie z.B.
            -            unzumutbare Erschütterungen aller Wohnungsbestandteile
                        und Einrichtungsgegenstände,
            -            Rissbildungen an privaten Bauwerken,
            -            häufige Schäden an der Ortswasserleitung und dadurch
                        tageweise Unterbrechungen der Wasserversorgung,

-          starker Schwerlastverkehr mit entsprechendem Unfallrisiko sowie Erschütterungen und zusätzlicher Lärmbelastung,

-          mögliche negative Auswirkungen auf Lage und Ergiebigkeit der Quellen der betroffenen Ortsteile,

-          starker Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild sowie in den natürlichen Charakter des Ortes und der Umgebung. Das zunächst geplante Abbaugebiet ist wegen seiner exponierten Lage von mehreren Seiten der Ortsumgebung einsehbar (siehe beigefügte Fotografien mit Eintrag der groben Lage der zunächst geplanten Abbaugrenzen),

-          Wegfall des Erholungswertes der Landschaft für Einwohner wie erholungssuchende Touristen (z.B. direkt betroffener Land-Gasthof "Zum Grünen Baum"),

-           hoher Wertverlust des privaten Eigentums,

-           Zerstörung des Vertrauens in die regionale Raumplanung sowie in bisherige Aussagen aus Politik und Verwaltung auch im Zusammenhang mit der Vergleichslösung aus 1997.

Außer den Einwohnern des Abtsteinacher Ortsteils Mackenheim sind ebenso direkt betroffen die Bürger der Mörlenbacher Ortsteile Vöckelsbach und Weiher.

Zur Untermauerung unserer Erläuterungen sind wir gerne und jederzeit bereit, bei einer Ortsbegehung unsere Eindrücke weiterzugeben bzw. weitere Fragen zu erörtern. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt zu uns auf.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

  

Anlagen:        -            Lageskizze mit Ortsumgebung
                       -            Fotografien mit grober Lage der geplanten Abbaugrenzen

 


 

In einer Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses der Regionalversammlung Südhessen am 07.12.2001 führte eine Vor-Abstimmung zu einem Mehrheitsvotum gegen den Antrag der Gemeinde Abtsteinach auf Abweichung vom Regionalplan.

In der darauf folgenden Sitzung der Regionalversammlung Südhessen am 14.12.2001 wurde kurzfristig und unerwartet der Punkt "...Erweiterung des Steinbruchs Abtsteinach, Ortsteil Mackenheim ..." von der Tagesordnung gestrichen.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf Bitte der Gemeinde Abtsteinach abgesetzt ("...nachdem bekannt geworden war, dass sich die rot-grüne Mehrheit in dem Gremium wohl gegen das Abweichungsverfahren aussprechen werde." - OZ vom 15.12.01). Man beschloss auf Anraten des Abtsteinacher Bürgermeisters, zunächst eine Ortsbesichtigung durch Mitglieder der Regionalversammlung vorzunehmen.

Daraufhin richtete BiSS ein weiteres Schreiben an alle Mitglieder der Regionalversammlung:

   


Sehr geehrte/geehrter Frau/Herr ,

in der Sitzung der Regionalversammlung Südhessen am 14.12.2001 wurde der Tagesordnungspunkt 4 zur o.g. Sache von der Tagesordnung genommen. In einer in Kürze stattfindenden Ortsbegehung in Mackenheim will sich das Gremium zunächst ein detailliertes Bild über den Umfang und die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen verschaffen.

Wir sehen in diesem Schritt ein Zeichen dafür, dass man nicht leichtfertig von den begründeten Zielen des derzeitigen Regionalplanes abweichen möchte und dass man beabsichtigt, bei dieser geplanten nicht umkehrbaren Maßnahme mit solch weitreichender Bedeutung für unsere nachfolgenden Generationen höchst verantwortungsvoll zu entscheiden. 

Aber gerade im Sinne dieser Verantwortung halten wir es für unbedingt erforderlich, dass im Rahmen der vorgesehenen Ortsbesichtigung neben der Steinbruch-Betreiberin (PWS) auch der Bürgerinitiative die Gelegenheit gegeben wird, ihre Einschätzung der geplanten Maßnahmen vorzubringen und vor allem das geplante Erweiterungsgelände aus verschiedenen Ortsansichten in seinem vollen Ausmaß zu zeigen.

Aus reichlicher Erfahrung der letzten Wochen wissen wir um die Argumentation der Erweiterungs-Befürworter, die das betroffene Waldstück immer wieder als "minderwertig" und die betroffene Weideflächen als "nicht einsehbare Senke" darstellen. Der Weg zur Besichtigung des geplanten Abbaugeländes wird dann entsprechend dieser Argumentation so gewählt, dass die eigentliche exponierte Lage des Gebietes für einen Ortsfremden nur schwer erkennbar ist.

(Im Übrigen wird eine unverantwortbare Wald- und Landschaftszerstörung für uns nicht dadurch vertretbar, dass man die Zerstörung nicht von allen Seiten sehen kann !). 

Wir möchten daher aus verschiedenen Punkten der Ortslage auf die Ansicht auf das betroffene Gebiet hinweisen und einen Eindruck vermitteln über die tatsächlichen Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf die Natur und das Landschaftsbild sowie den natürlichen Charakter des Ortes und der Umgebung und auf die Bedeutung für die zukünftige Ortsentwicklung.
Bitte geben Sie uns anlässlich Ihrer Ortsbesichtigung Gelegenheit dazu und nehmen Sie hierfür rechtzeitig Kontakt zu uns auf. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


 

An den Vorsitzenden des Haupt- und Planungsausschusses richtete BiSS folgendes Schreiben:

 


 

An den Vorsitzenden des
Haupt- und Planungsausschusses
der Regionalversammlung Südhessen
  

Betr.:  Az. des RP: V 31.3-93d 14/05-23/90,
            Abweichungsantrag vom RPS 2000 zugunsten einer
            Erweiterung des Steinbruchs der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG (PWS)
            in Abtsteinach-Mackenheim (DS VI/2.1)

Sehr geehrter Herr (Name wurde auf "Anregung" des RP entfernt),

wie wir erfuhren, ist am 14.02.2002, 15.00 h die Ortsbesichtigung des Mackenheimer Steinbruchs durch den Haupt- und Planungsausschuss vorgesehen.

Wir möchten dies zum Anlass nehmen, um nochmals kurz auf drei Hauptargumente der Antragsteller einzugehen:

  

1          Keine Auswirkungen auf das Landschaftsbild, nicht einsehbar, Senke:

Diese Aussage ist absolut unrichtig, was von uns mittels zahlreicher Fotografien aus allen Richtungen Mackenheims mit Eintragung der geplanten Erweiterungsgebiete bereits gezeigt wurde.

Das betroffene Gelände liegt im Landschaftsschutzgebiet in exponierter Lage und ist von mehreren Seiten der Ortsumgebung einsehbar.
Die Entfernung zum Wohngebiet würde sich auf 180 m – 450 m verringern.
Die westliche Abbruchkante des Erweiterungsgebietes würde landschaftsbestimmend besonders aus Richtung Wohngebiet zu sehen sein. Dies erst recht, da der jetzt noch schützende Waldbereich ebenfalls der Erweiterung zum Opfer fallen soll. Zudem wäre das gesamte Erweiterungsgelände aus dem Wandergebiet im Anschluss an den Gasthof "Zum Grünen Baum" als offene Landschaftszerstörung voll einsehbar.

Daneben stellt sich natürlich die Frage, ob eine Natur- und Landschaftszerstörung allein dadurch tolerierbar wäre, wenn man sie nicht von allen Seiten sehen kann!

Außerdem müssen wir alle befürchten, dass, wenn ein Durchbruch nach Süden in Richtung Wohngebiet erst einmal geschaffen wäre, weitere Erweiterungsvorhaben unweigerlich folgen würden, die jetzt bereits in den Verkaufsgesprächen als Option eine Rolle spielten.

 Um das wahre Ausmaß des geplanten Eingriffs beurteilen zu können, ist es unbedingt erforderlich, nicht nur der von der Steinbruchbetreiberin üblicherweise gewählten Besichtigungsroute durch die "Senke" zu folgen, die für Ortsfremde zu einem stark verharmlosenden Eindruck führt. Es muss dagegen auf jeden Fall auch eine Besichtigung mindestens vom Wanderweg Gasthof "Zum Grünen Baum" noch bei Tageslicht stattfinden, die einen beeindruckenden Blick auf das gesamte Gebiet der jetzt geplanten Erweiterung ermöglicht und die strategische Bedeutung bezüglich der möglichen zukünftigen Anschlussgebiete deutlich werden lässt.

 

2            Arbeitsplätze:

 Im Mackenheimer Steinbruch-Betrieb sind nach Aussagen der Betreiberin 15 Mitarbeiter beschäftigt.

Die immer wieder zitierten Fuhrbetriebe (teilweise mit Lastwagen aus der Lausitz) sind, soweit man Scheinselbstständigkeit ausschließt, keinesfalls allein vom Betrieb des Mackenheimer Steinbruchs abhängig. Sie betreiben natürlich, wie jeder andere Klein- und Mittelbetrieb, unternehmerisch Akquisition und Kundenpflege zu vielfältigen Auftraggebern.

Der Betrieb des Steinbruchs ist, nach Aussage der Betreiberin, allein über die derzeit noch genehmigten Abbauflächen je nach Marktsituation über eine Zeit von weiteren 7-10 Jahren gesichert. Hierzu liegen protokollierte Aussagen des Betriebsleiters aus der Mackenheimer Bürgerinformation vor. Dazu kommt die Verarbeitung des über die nächsten 6-10 Jahre laufend noch aus dem Steinbruch Mengelbach angelieferten Gesteins. Dazu kommen schließlich dringend notwendige Rekultivierungsmaßnahmen der stillgelegten Flächen, die ebenfalls Arbeitskräfte über mehrere Jahre binden.

Somit sind die derzeitigen Arbeitsplätze im Steinbruch Mackenheim auch ohne Abweichung vom Raumordnungsplan noch über viele Jahre gesichert, über einen Zeitraum übrigens, für den kein Beschäftigter dieser Republik heute eine Arbeitsplatzgarantie besitzt.

 Im Übrigen ist durch die dargestellte Situation der Zeithorizont weithin ausreichend, um zusammen mit Unternehmensleitung, Gewerkschaften und Belegschaftsvertretern alternative Beschäftigungsmöglichkeiten mit Zukunftsperspektive zu entwickeln. So könnten z.B. im Bereich des Recyclings von Gestein kreative Beschäftigungsplanungen erfolgen, die einem Großunternehmen gut zu Gesicht stünden und zudem noch imagewirksam für die gesamte Unternehmensgruppe genutzt werden könnten. Gemeinsam könnte man damit ein Beispiel setzen für die innovative Entwicklung neuer Ideen zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch neue Technologien mit Zukunftsperspektive.

  

3          Neue Naturlandschaft durch spätere Rekultivierung 

Auch für das jetzt bereits vorhandene Abbaugebiet werden seit Jahrzehnten immer wieder Rekultivierungsmaßnahmen diskutiert und dazu verniedlichende Pläne gezeigt, von denen bisher keine einzige Maßnahme auf akzeptable Weise mit sichbarem Ergebnis verwirklicht wurde. Die in den Erweiterungsplänen dargestellten terrassenartigen "Biotope" waren natürlich auch für das jetzige Abbaugebiet in vielfältigen Plänen vorhanden, wurden jedoch niemals verwirklicht, da immer genau zu dem Termin, wenn der Abbau an seine Grenze stößt und die Rekultivierung begonnen werden müsste, stattdessen eine erneute Erweiterung in Angriff genommen wird. Da somit jeder Ausbeutung eines Erweiterungsgeländes nach Streben der Steinbruch-Betreiberin eine weitere Erweiterung des Abbaugebietes folgen muss, bis alles vorhandene Gestein nachhaltig und vollständig ausgebeutet wurde, wird es auf diesem Wege niemals zur Verwirklichung der vorgestellten Rekultivierungsplanungen kommen. Diese Taktik ist auch aus vielen anderen Steinbrüchen hinreichend bekannt und führt landesweit zu den bekannten hässlichen Abbauruinen.

Darüber hinaus verweisen wir auf die ausführliche Darstellung unserer Argumente, die Ihnen bereits aus früheren Schreiben vorliegt.

Wir würden uns im Übrigen freuen, wenn Sie anlässlich Ihrer Ortsbesichtigung auch den Vertretern der Bürgerinitiative die Möglichkeit zu einem Gespräch bzw. einer Stellungnahme einräumen könnten.
 

Mit freundlichen Grüßen

 Anlagen:            Photos mit einkopiertem Steinbruchgelände (Montage)
                                    -            aus Sicht des Wohngebietes und
                                    -            aus Sicht Wanderweg Gasthof "Zum Grünen Baum"

 


 

Am 14.02.2002 fand dann eine Ortsbesichtigung durch Mitglieder des Haupt- und Planungsausschusses der Regionalversammlung Südhessen  statt mit Vortrag des Herrn Dickmeis, mit einer Erläuterung der "Richtigkeit des Antragsverfahrens" der Abtsteinacher Gemeindegremien durch Bgm. Rolf Reinhard, mit einem Redebeitrag des Gewerkschaftssekretärs der IG Bau und einem Vortrag der Argumente der BiSS durch Marlies Eschmann. Der Regierungspräsidenten Dieke war bei dieser Veranstaltung im Mackenheimer Steinbruch persönlich anwesend.

Die Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses am 15.02.2002 in Frankfurt ergab dann eine Beschlussvorlage an die Regionalversammlung mit Empfehlung zur Zustimmung zur Abweichung zugunsten der Steinbruch-Erweiterung (Abstimmungsergebnis: Zustimmung = CDU, SPD; Ablehnung = GRÜNE).

In der Sitzung der Regionalversammlung Südhessen am 22.02.2002 in Frankfurt, wurde der beantragten Abweichung vom Regionalplan zugunsten der Steinbruch-Erweiterung in Mackenheim zugestimmt (Abstimmungsergebnis: Zustimmung = CDU, SPD; Ablehnung = GRÜNE).

Es entspann sich daraufhin noch ein weiterer umfangreicher Schriftverkehr zwischen BiSS und den Mitgliedern der Regionalversammlung, besonders als bekannt wurde, dass Auflagen, die mit der Abweichungsgenehmigung verbunden waren, nicht mehr eingehalten werden sollten (Schutzwald-Gürtel südlich der Erweiterungsfläche):

 


 

Sehr geehrter Herr (Name wurde auf "Anregung" des RP entfernt),

im Februar 2002 stimmte die Regionalversammlung Südhessen dem Antrag der Gemeinde Abtsteinach auf Abweichung von den Zielen des Raumordnungsplanes zugunsten einer Erweiterung des Steinbruchs im Mackenheimer Landschaftsschutzgebiet zu.

Das heute dort bestehende Waldgebiet (ca. 4,2 ha) mit seiner besonderen Schutzfunktion gegen Lärm und Staub und als einzige Wildbrücke zwischen den Waldgebieten Vöckelsbachs und Mackenheims soll der Steinbruch-Erweiterung zum Opfer fallen. Somit lägen die Wohngebiete Mackenheims ungeschützt, teilweise in nur 180 m Abstand zur neuen Abbruchkante, voll dem Staub und Lärm des Steinbruchbetriebes ausgesetzt, die wertvolle Vernetzung der Biotope wäre zerschnitten.

Daher ist es zwingend notwendig, die durch Wegfall des Waldgebietes entfallenden Funktionen durch entsprechende rechtzeitige Aufforstungen in ihrer vollen Wirkung wieder herzustellen.

Die Zustimmung der Regionalversammlung zur Zielabweichung war verbunden mit der Bedingung, angrenzend an das Erweiterungsgebiet in Richtung der Mackenheimer Wohngebiete (südliche/südöstliche Richtung) eine Ersatzaufforstung anzuschließen.
Damit sollten die vielfältigen Funktionen des derzeit bestehenden Schutzwaldes, der der Steinbruch-Erweiterung zum Opfer fallen soll, ersetzt werden.

Zur Zeit liegt der Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Abtsteinach öffentlich zur Einsicht und Stellungnahme aus. Der umfangreichen Beschreibung des Planes ist eindeutig zu entnehmen, dass nach erklärtem Willen der Gemeinde eine Aufforstung vor Ort am Rand des neuen Abbaugebietes nicht vorgesehen werden soll, um Offenland zu erhalten.

In Wahrheit kommt man damit dem Bemühen der Steinbruch-Betreiberin ( PWS, Basalt AG, Werhahn-Gruppe) entgegen, die erforderliche Ersatzaufforstung einfacher und erheblich billiger in 30 km Entfernung (Fürth/Odw.) zu realisieren.

Das Argunment der Schonung des Offenlandes ist geradezu absurd, da man ja gerade mit der Zustimmung zu der geplanten gigantischen Steinbruch-Erweiterung gleichzeitig bereit ist, immense Flächen wertvollen Offenlandes wegzusprengen.

 Wir fordern Sie daher auf, alle Schritte zu unternehmen, um dem mehr oder weniger demokratisch zustande gekommenen Beschluss der Regionalversammlung vom Februar 2002 beim RP das gebührende Gewicht zu verleihen.

Ein solches einfaches Ignorieren von unverzichtbaren und wohl abgewogenen Auflagen der Regionalversammlung Südhessen durch eine Gemeindeverwaltung und dann noch in höchst einseitigem Interesse der Wirtschaft und zum eindeutigen Nachteil von Natur und Landschaft kann und darf nicht hingenommen werden.

Wir bitten um Ihre Stellungnahme bzw. und Erläuterung Ihrer entsprechenden Schritte.

Mit freundlichen Grüßen 

  

Anlagen:        -           Auszug aus der Beschreibung zum Entwurf des
            Flächennutzungsplanes der gemeinde Abtsteinach
-           Entwurf unserer Stellungnahme zur Information

 


 

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