Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

*** 18 JAHRE BiSS ***    *** 18 JAHRE KAMPF GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR ***    *** ENGAGIERT GEGEN LUG UND TRUG ***    *** ENGAGIERT FÜR NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ ***
 

 

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Ausgangssituation

 

Der langjährige Rechtsstreit zwischen der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG auf der einen Seite und der Bürgerinitiative Vöckelsbach sowie der Gemeinde Mörlenbach auf der anderen Seite wurde im Jahre 1997 durch einen gerichtlichen Vergleich beendet.
Mit Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt nach § 16 BImSchG vom 13.08.1997 wurde d
ie Abbaufläche des Steinbruchs “endgültig auf den Abbauabschnitt 1 (Zone 1-4) begrenzt“, die Abbaurate für die Restfläche wurde mit maximal 350.000 t/a festgeschrieben. Eine zusätzliche Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs war somit nicht mehr möglich.

Die regionale Raumordnungsplanung bekräftigte dieses Ziel im Regionalplan "Südhessen 2000", in dem die Abbaufläche für den Steinbruch begrenzt und die angrenzenden Gebiete auf Mackenheimer Gelände als "Waldbereich, Bestand" und als "Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege" innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Bergstraße-Odenwald eingestuft wurden.  

Der Landschaftszerstörung durch den Stein-Abbau war somit eine Grenze gesetzt, die natürliche Eigenart der restlichen Landschaft sowie die verbliebenen Naturräume und Waldgebiete konnten erhalten werden.

Die direkt betroffenen Bürger von Mackenheim, Vöckelsbach und Weiher konnten zudem mit einem baldigen Ende der jahrelangen starken Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität durch Lärm, Explosions-Stoßwellen, Staub, Schwerlastverkehr usw. rechnen. Der im Februar 2001 veröffentlichte Regionalplan "Südhessen 2000" untermauerte diese Hoffnungen und die Bürger ertrugen die Steinbruch-Auswirkungen in Gewissheit auf ein baldiges Ende.
Jedem betroffenen Bürger sind zudem noch die Aussagen von einer Reihe maßgebender Politiker im Ohr, die zu Zeiten des Rechtsstreites vor 1997 um eine Genehmigung aus dem Jahre 1974 unisono erklärten, eine Abbaugenehmigung in einem solchen Ausmaß sei "heutzutage einfach undenkbar" und "politisch nicht zu verantworten".  

Nun, nur wenige Jahre später, planen die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG eine massive Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs nach Süden in Richtung der Mackenheimer Wohngebiete.  

Überall in unserer Republik setzt sich vernünftigerweise die verantwortungsvolle Ansicht durch, dass Anlagen der Großindustrie in großem Abstand zu Wohn- und Erholungseinrichtungen anzusiedeln sind, um nachteilige Beeinträchtigungen von vornherein auszuschließen. Noch vorhandene Industrieanlagen in Wohngebietsnähe werden Zug um Zug in abseits liegende Industriegebiete umgesiedelt. 

Im Gegensatz zu dieser allgemeinen Erkenntnis soll hier eine Großanlage mit immensen Beeinträchtigungen in Richtung Wohn- und Erholungsgebiete erweitert werden.
Der Abstand zu den Wohngebieten soll um durchschnittlich 350 m verringert werden. Der kürzeste Abstand zu vorhandenen Wohnungen soll auf ca. 180 m schrumpfen. Dazu soll die Gestein-Abbaurate von 350.000 t/a auf 600.000 t/a erhöht, d.h. der Umfang der Sprengungen und der damit verbundenen Belastungen verdoppelt werden. Und um das Maß voll zu machen, spricht man nun wieder von einer weiteren Abbauphase für die nächsten mindestens 20 bis 25 Jahre.
 

Die Entscheidungsträger waren aufgefordert, nach dem ersten Grundsatz des Bundes-Immissions-Schutzgesetzes zu handeln, nämlich Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Sie haben der Gewinnmaximierung eines Großkonzerns Vorrang eingeräumt.

 

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