Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des
Mackenheimer Steinbruchs
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Umfrage-Projekte zur Ausforschung von Bürgerbewegungen Etwa seit Herbst 2016 wurden fast zeitgleich an mehreren Forschungsgemeinschaften und Instituten deutscher Hochschulen verschiedene Projekte gestartet zur Untersuchung der Beweggründe und der Vorgehensweise von Bürgerinitiativen gegen umweltrelevante Industrieprojekte, insbesondere der Rohstoffindustrie. Dabei werden umfangreiche Befragungen
online oder telefonisch mit Aktivisten verschiedenster Bürgerinitiativen gegen
Landschafts- und Naturzerstörung infolge Rohstoffgewinnung angestrebt. Dieser Verdacht wird auch gestützt durch Inhalte, Zielrichtung sowie Art und Weise der jeweiligen Fragestellungen in den Umfragen (z.B. „Wie müssen sich Entscheidungsträger verhalten, damit Betroffene ihnen vertrauen können?“ oder „Welche Mittel würden Sie einsetzen, um in einem Konflikt für Ihre Position einzustehen?“ usw.).
Das Ziel
dieser Untersuchungen ist es offenbar, für die Unternehmen der Rohstoffindustrie
und für deren Lobbyverbände geeignete Handlungsempfehlungen zu erarbeiten gegen
die Argumentation und Strategien von “projektbehindernden“ Bürgerinitiativen.
Man möchte Rezeptvorschläge erarbeiten zur Verbesserung der Akzeptanz des
Rohstoffabbaus z.B. als „Mehrwert für die Region“ und als Weg zu „dynamischen
Veränderungen des Landschaftsbildes und der Natur“.
Bereits mit Schreiben vom 28.11.2015 hat die BiSS gegenüber dem Regierungspräsidium dargelegt, dass besonders im südlichen Areal infolge nicht fachgerecht ausgeführter und unzureichender Böschungsneigung sowie teilweise fehlender Bermenstruktur erhebliche Geländerutschungen aufgetreten sind.Die weitere Entwicklung der Abbauwände in den vergangenen Monaten zeigt nun leider eine deutliche Bestätigung der schlimmsten Befürchtungen.
Besonders an der Ostwand der
sog. Süderweiterung bilden sich zunehmend breite durchgehende Risse und Spalten,
die ein extremes Risiko zu weiteren schweren Gelände-Einstürzen aufzeigen. Im Übrigen entspricht die real ausgearbeitete Bermenstruktur der Abbauwände im gesamten Werk aus Sicht der BiSS nicht den Darstellungen in den jeweils zur Genehmigung eingereichten Unterlagen. Die Terrassenbreite wurde häufig unzureichend ausgeführt und die schmalen Terrassen sind vielfach bereits von herabstürzendem Geröll aufgefüllt. Teilweise fehlen die Bermen völlig und es entstehen hohe Steilwände über Arbeits- bzw. Fahrbereichen mit dem entsprechenden Gefährdungsrisiko. Es ist zu befürchten, dass hier mit äußerst aggressiver Ausbeutungsmethode fahrlässig Geländerutschungen provoziert werden und dass auf diesem Wege letztendlich eine unrechtmäßige Ausweitung des Abbaus über die genehmigten Außengrenzen hinweg erfolgt.
Eine gewissenhafte
Überprüfung durch die Steinbruch-Überwachung auf strikte Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschrift BGV C 11 (VBG 42) „Steinbrüche, Gräbereien und
Halden“ wäre hier wegen der beobachteten Erscheinungen dringend erforderlich.
Die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim
AG lud ein zu einer "Informationsveranstaltung
zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung" im Zusammenhang mit einer beabsichtigten
erneuten Steinbruch-Erweiterung. Dieses widersprüchliche Vorgehen
der Steinbruch-Betreiberin
Mit der Einladung zur öffentlichen Sitzung der Abtsteinacher Gemeindevertretung am Freitag, 20.11.2015, und Anzeige der Tagesordnung wurde erstmals bekannt, dass von der Steinbruch-Betreiberin Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG (PWS) ein Änderungsantrag nach § 16, Absatz 2, Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt wurde zur Vertiefung des Mackenheimer Steinbruch-Areals.
Aus einem oberflächlichen Kurzvortrag der PWS auf der GV-Sitzung ergeben sich
folgende wesentliche Merkmale des beantragten Vorhabens:
In einem entsprechenden Schreiben vom 28.11.2015 an die Genehmigungsbehörde, das
Regierungspräsidium Darmstadt, wurden deshalb von uns die ersten Bedenken zu diesem Vorhaben
dargelegt und ein Genehmigungsverfahren mit rechtmäßiger Beteiligung der
Öffentlichkeit eingefordert.
Offenbar haben inzwischen verschiedene einschlägige
Planungsbüros eine neue Geschäftsidee entwickelt: Sie beraten
Steinbruch-Betriebe im Umgang mit möglichen öffentlichen Gegnern und
Bürgerinitiativen schon weit im Vorfeld einer geplanten neuen Maßnahme,
beispielsweise einer Erweiterung des bestehenden Betriebes. Sie bieten
Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit zur „Umdeutung des Rohstoffabbaus“ und zur
„Inszenierung neuer Landschaften“ in den öffentlichen Medien bis hin zu
Vorträgen, Informationsveranstaltungen und zu einer Mediations-Begleitung. Die Damen und Herren des Planungsbüros zusammen mit dem Steinbruch-Betrieb und den örtlichen Behörden vermarkten die finale Landschaftszerstörung höchst zynisch als „Inszenierung einer neuen Landschaft“. Man spricht von „Mehrwert für die Region“ von „multifunktionaler Landschaftsnutzung“ von „lebenswertem Wohnumfeld“, und von „neuen Bildern für die Region“. Dabei agieren die Geschäftsführung des Stenbruch-Betriebes, die Gemeindeverwaltung und die regionalen Behörden unter der Regie des beauftragten Planungsbüros in bemerkenswert harmonischem Gleichklang. Man spielt sich die vorbereiteten Bälle gegenseitig zu und feiert gemeinsam öffentlich die selbst inszenierten Erfolge, immer unkritisch begleitet und jubelnd beklatscht von den Radaktionen der regionalen Tagespresse. Wahrhaftig eine einträgliche Geschäftsidee im Sinne
einer neuen Strategie zur Vorbereitung bereits in Planung befindlicher weiterer
Erweiterungsmaßnahmen des Steinbruch-Abbaugeländes. (Siehe hierzu auch > Leserzuschrift 51 und 52 an die Odenwälder Zeitung)
Nach zahlreichen Terminverschiebungen fand schließlich am 04.05.2011 vor dem Verwaltungsgericht in Darmstadt die mündliche Verhandlung in diesem Verwaltungsstreitverfahren statt. Eine mündliche Verhandlung im Mai 2011, d.h. 6,5 Jahre nach Erteilung der Genehmigung durch das Regierungspräsidium, d.h. 6 Jahre nach Anordnung des Sofortvollzuges aller genehmigten Maßnahmen durch das RP und somit zu einer Zeit, in der die genehmigte Steinbruch-Erweiterung tatsächlich bereits fast vollständig vollzogen wurde, konnte das ursprüngliche Ziel der Klage, nämlich die Verhinderung der Steinbruch-Erweiterung, nur noch ad absurdum führen. Gerichtlich geladen waren die Kläger, ein Ehepaar aus Mackenheim, die Beklagte, das Land Hessen, vertreten durch das RP Darmstadt und das HLUG (Hess. Landesamt für Umwelt und Geologie) sowie die Steinbruch-Betreiberin, PWS, als beigeladene Partei. Im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage wurde das Thema Radioaktivität zunächst zurückgestellt und als erster Tagesordnungspunkt das Prognosegutachten zur Staubausbreitung behandelt. Das vom Gutachter (TÜV Hessen) zur Prognose der Staubausbreitung angewendete Rechenmodell berücksichtigt alle Staub-Emissionsquellen aus dem laufenden Steinbruch-Betrieb und geht von einer ebenen Ausbreitung des Staubes auf der Höhe des oberen Abbaurandes aus, ohne Berücksichtigung der tatsächlich vorliegenden topographischen Verhältnisse. Gutachter und Beklagte gehen dabei davon aus, dass diese Vereinfachung als sehr konservative Annahme zu betrachten sei. Die Berücksichtigung des tatsächlichen Landschaftsbildes und der Haupt-Windrichtung vor Ort würde zu wesentlich günstigeren Prognosewerten am Immissionsort (Wohnhaus der Kläger) führen. Die Partei der Kläger besteht darauf, dass die stark vereinfachte Rechenmethode für die tatsächlichen Verhältnisse in Mackenheim mit dem tiefen Abbaukrater und dem ausgeprägten Taleinschnitt nicht anwendbar sei. Auf Vorschlag des Gerichtes schlossen die Parteien nach ausführlicher Erörterung dieser Thematik einen Vergleich mit den folgenden wesentlichen Inhalten: 1) Es wird erneut eine Immissionsprognose zur Staubausbreitung erarbeitet mit einem neuen Rechenmodell und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Topographie durch einen, zwischen den Parteien einvernehmlich ausgewählten, unabhängigen Gutachter. 2) Die Kosten für diese erneute Ausbreitungsrechnung trägt bis zu einer Summe von 10.000 Euro die beigeladene Steinbruch-Betreiberin (PWS). Eventuell darüber hinausgehende Kosten gehen zu Lasten der Kläger. 3) Das Regierungspräsidium Darmstadt veranlasst jährlich
zwei unangemeldete Probenahmen im Steinbruch Mackenheim durch das HLUG zur
Untersuchung auf radioaktive Bestandteile (= Festlegung aus dem
Mediationsverfahren mit der Gemeinde Mörlenbach im Jahre 2008). 4) Das Verwaltungsgerichtsverfahren wird nicht weiter fortgeführt. Jede Partei trägt die ihr entstandenen Kosten selbst. Damit endete die mündliche Verhandlung in diesem
Verwaltungsgerichtsverfahren.
Anmerkung zu unseren "rechtsstaatlichen" Verhältnissen:
Inzwischen ist der Inhalt des Streitverfahrens, nämlich die Erweiterung der
Abbaufläche im Süden des Mackenheimer Steinbruchareals, bereits fast vollständig umgesetzt. Für die Steinbruch-Betreiberin hat sich die lange gerichtliche Warte- und Bearbeitungszeit also in höchstem Maße gelohnt !!!
Erneut
Uranfunde Erst jetzt wurde bekannt, dass bei einer
Begehung des Mackenheimer Steinbruch-Areals am 07.11.2008 einige Gesteinsproben
entnommen wurden, um sie durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie
auf ihren Gehalt an radioaktiven Bestandteilen zu untersuchen.
Die
letzte Baumreihe des ehemaligen Waldbiotops "Finsterklingen" wurde im Januar
2007 gefällt.
> Grobe Verstöße gegen Genehmigungsauflagen
> Familien-Grabstätte am Abgrund
Regierungspräsidium wirft Rechtsanwalt der Gemeinde Mörlenbach gegenüber der Rechtsanwaltskammer Verletzung von Berufspflichten vor Der
Darmstädter Regierungspräsident hat gegen den Rechtsanwalt Matthias
Möller-Meinecke, der die Interessen der Gemeinde Mörlenbach sowie die eines
Mackenheimer Bürgers im Zusammenhang mit der Erweiterungs-Genehmigung vertritt,
Beschwerde bei der beaufsichtigenden Rechtsanwaltskammer erhoben. Siehe auch Homepage von Rechtsanwalt
Möller-Meinecke: Die hier geschilderten Vorgänge belegen zweifelsfrei in
höchst erschreckendem Maße die Verhältnisse in unserem sogenannten Rechtsstaat. Im Falle des Verfahrens um die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs bildet der beschriebene Sachstand das vorläufig letzte Glied in einer langen Kette von amtlichen und behördlichen Versuchen, Kritiker der unseligen Erweiterung unter Druck zu setzen bzw. auszuschalten. Zur Erinnerung nur einige Beispiele aus der Vergangenheit: - Öffentliche Schmähschrift des Abtsteinacher Bürgermeisters mit heftigen persönlichen Angriffen gegen den Schreiber eines harmlosen Leserbriefes gegen die Erweiterungsplanungen. - Drohungen und öffentliche Missbilligung durch die Abtsteinacher Gemeindevertreter gegenüber der damals neu gegründeten Bürgerinitiative gegen die Steinbruch-Erweiterung (BiSS). - Androhung einer Verleumdungsklage gegen eine kritische Journalistin durch den Abtsteinacher Bürgermeister. - Androhung gerichtlicher Schritte gegen Darstellungen auf der Homepage der Bürgerinitiative BiSS durch den Regierungspräsidenten. - Androhung von immensen Kosten bei Aufrechterhaltung berechtigter Widersprüche gegen den Genehmigungsbescheid zur Steinbruch-Erweiterung durch das Regierungspräsidium. - Beschwerde gegen RA Möller-Meinecke durch das Regierungspräsidium. Wer diese Entwicklung aufmerksam beobachtet hat, muss sich nun tatsächlich fragen, aus welchen Gründen hier von allen eingebundenen Behörden in erster Linie Abwehrstrategien verfolgt werden, anstatt sich mit den sachlichen Themen offen auseinander zu setzen. Allzu leicht könnte dem Beobachter in den Sinn kommen, dass es womöglich noch zu verharmlosend sei, nur von "Interessengleichheit" zu sprechen.
Rein formale Erfüllungsstrategie der Überwachungsbehörde In den vergangenen Monaten führte die BiSS einen umfangreichen Schriftverkehr mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt über die notwendige Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen. Auf die Schriftsätze der BiSS mit
erheblichen begründeten Sachvorträgen erfolgte jeweils nach etlichen Wochen
Bearbeitungszeit eine rein formale Antwort.
Die aktuell letzte Antwort des Herrn Regierungspräsidenten erfolgte "prompt" nach zwei Monaten Bearbeitungszeit (das Datum des Schreibens wurde zurück versetzt) mit einer Ansammlung von weiteren formalen Aussagen: Hier offenbart sich ein weiteres Glied einer unendlich langen Kette von Anzeichen einer rein formalen Erfüllungsstrategie der zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörde. Die Überwachung der Einhaltung von Genehmigungsauflagen durch das RP geschieht offenbar nicht nach unabhängigen, sachlichen Kriterien, sondern obliegt "allein der Überzeugung meiner Behörde" zum erheblichen Nachteil der betroffenen Menschen, zum erheblichen Nachteil von Natur und Landschaft und zum alleinigen wirtschaftlichen Vorteil der Steinbruch-Betreiberin.
Ein Gast des Gasthofs
„Zum Grünen Baum“ schrieb den folgenden Brief
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister Reinhard, dieser Tage weilten meine Frau und ich als Gäste in Ihrer Gemeinde. Unsere Wanderungen entlang goldblühender Löwenzahnwiesen, vorbei an Rinderweiden und Pferdekoppeln, blühenden Obstbäumen und über sattgrüne Hügel mit dem Blick auf die herrliche Odenwaldlandschaft waren ein einziger Genuss! Passend dazu der freundliche Service und die gute Unterkunft im Gasthaus "Zum Grünen Baum" in Mackenheim und das Vogelkonzert am frühen Morgen!
Erschreckend aber und "wie die Faust aufs Auge" wirkte da die Information, dass
Sie bzw. Ihre Gemeinde Teile dieser wunderschönen Landschaft dem Steinbruchabbau
opfern wollen und werden.
Wir
freuten uns über Ihre engagierten Bürger in Mackenheim!
Die
Sorge der Bürger von Mackenheim um die Wohn- und Lebensqualität ihres Dorfes bei
einer Ausweitung des Steinbruchareals können wir sehr wohl nachvollziehen. Wir denken, wer sich in Mackenheim ansiedelt oder dort sein Haus baut, sucht und schätzt die erholsame Ruhe und ländliche Idylle des Ortes und die intakte Naturlandschaft; wir waren uns einig: Wenn der Gesteinsabbau näher zur Siedlung rückte, würden wir dort nicht wohnen wollen. Um uns ein Bild zu machen, unternahmen wir einen kurzen Abstecher zum Steinbruch, hörten und sahen uns den Betrieb an und waren recht betroffen über den riesigen Krater im Tal und bei der Vorstellung, dass dieser noch um viele Hektar vergrößert werden wird. Die Stippvisite vor unserer Abreise in Ober-Abtsteinach (auch im Info-Raum Ihres Rathauses) hinterließ gemischte Gefühle, um nicht zu sagen ungute: Hier der wirklich schmucke Zentralort eines kunstsinnigen, tüchtigen, modernen Gemeinwesens, dort ein eingemeindetes Dorf und Tal, deren Bewohner, Lebensinteressen und Landschaft auf der Strecke bleiben, weil man auf ihre Kosten Kasse macht. - Schade! Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich Ihnen dies so ungeschminkt schreibe. Sicher denken und empfinden auch andere Gäste so ähnlich, die sich nicht zu Wort melden. Auch darum halte ich es für richtig, zu schreiben und Sie und Ihre Gemeinde zu ermutigen und aufzufordern: Der Erhalt der intakten Naturlandschaft von Abtsteinach sollte bei Entscheidungen Ihrer Naturparkgemeinde kompromisslos an erster Stelle stehen! Auch in den Teilorten, schon des Gemeindefriedens willen. Naturpark-Erholungslandschaft und großflächig-lärmende Steinbruchzerstörungen vertragen sich nicht! Mit freundlichen Grüßen E.K.
Wir
danken diesem Gast für seinen ehrlichen und mutigen Einsatz
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