Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des
Mackenheimer Steinbruchs
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Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutz-Gesetz
Die
Firma Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG, Weinheim, hat am 04. 08. 2003 den
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Änderung des bestehenden Steinbruchs
in den Gemeinden Abtsteinach und Mörlenbach, Gemarkungen Mackenheim und Vöckelsbach,
gestellt. Dieses Vorhaben bedarf gemäß § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Antragsunterlagen wurden in der Zeit vom 06.10.2003 bis zum 05.11.2003 in den betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt. Gemäß § 10 BImSchG konnten Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden. Als Erörterungstermin wurde der 17.12.2003 bestimmt.
Von Mackenheimer Familien sind insgesamt 23 schriftliche Einwendungen erstellt und an das Regierungspräsidium eingereicht worden. Von der BiSS wurde der folgende, ca. 50 Seiten umfassende, Schriftsatz mit Einwendungen gegen die Erweiterung des Steinbruchs im Mackenheimer Landschaftsschutzgebiet an die Genehmigungsbehörde eingereicht:
Am
17.12.2003 fand ab 10.00 h im Jugendheim, Ober-Abtsteinach, die öffentliche Erörterung aller eingereichten Einwendungen mit den Einwendern
statt.
Erörterungstermin in Abtsteinach am 17.12.2003: Berichte dazu siehe unter "PRESSE"
Fortsetzung des Erörterungstermins in Abtsteinach am 15.01.2004: Berichte dazu siehe unter "PRESSE"
Mit “Öffentlicher Bekanntmachung“ in der “Odenwälder Zeitung“ vom 29.11.2004 wurde mitgeteilt, dass die Genehmigung nach §10 BimSchG für die Steinbruch-Erweiterung erteilt wurde.
Der Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidenten vom
16.11.2004 beinhaltet, wie von der PWS beantragt:
1. Erweiterung des
Abbaugeländes um 7,4 ha nach Süden
2. Erhöhung der
Abbaurate von derzeit 350.000 Tonnen auf
3. Verlegung des
Sprengstofflagers. Alle Personen / Familien, die Einwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geltend gemacht haben, konnten beim Regierungspräsidium schriftlich ein Exemplar des Genehmigungsbescheides mit Begründung anfordern. Derselbe Personenkreis konnte dann bis 13. 01. 2005 (Eingang im Regierungspräsidium) gegen die Genehmigung Widerspruch erheben. Von der BiSS wurde der Genehmigungsbescheid beschafft, gründlich studiert und mit Datum vom 02.01.2005 beim Regierungspräsidium Darmstadt Widerspruch erhoben. Nachdem alle Widerspruch führenden Parteien vom Regierungspräsidium auf das hohe Kostenrisiko für die Bearbeitung eines Widerspruchs gegen den Genehmigungsbescheid hingewiesen wurden, hat die BiSS beim RP Auskunft zur Höhe dieser Kosten eingeholt.
Das RP teilte dazu mit, dass
eine Gebühr, je nach Bearbeitungsdauer, von bis zu 5.000,- Euro erhoben werden kann. Dazu wären
dann eventuell noch weitere Auslagen zu addieren, falls solche anfallen würden. Die BiSS informierte daraufhin die Mackenheimer Ortsbürger, dass bei diesem Kostenrisiko keiner Privatperson zugemutet werden kann, den eingelegten Widerspruch aufrecht zu erhalten, zumal die Erfolgsaussichten bei den bisher erfahrenen Verhältnissen in diesem Verfahren doch vergleichsweise gering erschienen. Mit Schreiben vom 25.01.2005 zog die BiSS deshalb ihren Widerspruch aus Kostengründen zurück. Folgendes Schreiben wurde nach Rücknahme der Widersprüche an den Regierungspräsidenten persönlich gerichtet: > Schreiben an den Regierungspräsidenten Wir mussten somit aus Kostengründen auf die Wahrnehmung unserer demokratischen Rechte verzichten. Wir haben in dem Genehmigungsbescheid des RP eine unangemessene Häufung von falschen Aussagen aufgedeckt, mussten diese jedoch hinnehmen, weil wir das finanzielle Risiko als Privatpersonen nicht tragen können. Diese Situation sollte jeden nachdenklich machen über die Verhältnisse in unserem sogenannten „Rechtsstaat“!!! Am Ende bleibt uns, aus Sicht der betroffenen Bürger, nur noch festzustellen, dass wir in dem gesamten Verfahrensablauf der Übermacht von Kapital, Gewinnsucht und Raffgier weichen mussten, obwohl wir sachlich mit allen unseren Bedenken Recht haben.
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