Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

*** 18 JAHRE BiSS ***    *** 18 JAHRE KAMPF GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR ***    *** ENGAGIERT GEGEN LUG UND TRUG ***    *** ENGAGIERT FÜR NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ ***
 

 

Nach oben
AKTUELLES
BILDER
VIDEOCLIPS
PRESSE
AUSGANG
GELÄNDE
ABLEHNUNG
POLITIK
SCHRIFTVERKEHR
RAUMORDNUNG
EINWENDUNGEN
GENEHMIGUNG
CHRONIK
LINKS
GÄSTEBUCH
IMPRESSUM

 

Genehmigungsverfahren  nach Bundes-Immissionsschutz-Gesetz

 

Die Firma Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG, Weinheim, hat am 04. 08. 2003 den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Änderung des bestehenden Steinbruchs in den Gemeinden Abtsteinach und Mörlenbach, Gemarkungen Mackenheim und Vöckelsbach, gestellt.
Die Änderungen umfassen die Erweiterung des Abbaus nach Süden mit einem Flächenbedarf von 7,4 ha, die Verlegung des Sprengstofflagers und eine Erhöhung der Abbaurate auf 600. 000 Tonnen Gestein pro Jahr.

Dieses Vorhaben bedarf gemäß § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Antragsunterlagen wurden in der Zeit vom 06.10.2003 bis zum 05.11.2003 in den betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt. Gemäß § 10  BImSchG konnten Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden.

Als Erörterungstermin wurde der 17.12.2003 bestimmt.

 


 

Von Mackenheimer Familien sind insgesamt 23 schriftliche Einwendungen erstellt und an das Regierungspräsidium eingereicht worden.

Von der BiSS wurde der folgende, ca. 50 Seiten umfassende, Schriftsatz mit Einwendungen gegen die Erweiterung des Steinbruchs im Mackenheimer Landschaftsschutzgebiet an die Genehmigungsbehörde eingereicht:

> BiSS-Einwendungen nach § 10 Abs. 3 BImSchG


 

Am 17.12.2003 fand ab 10.00 h im Jugendheim, Ober-Abtsteinach, die öffentliche Erörterung aller eingereichten Einwendungen mit den Einwendern statt.
Die Veranstaltung lief unter Führung des Regierungspräsidiums Darmstadt als Genehmigungsträger in Anwesenheit von 10 Vertretern der Fachbehörden und 7 Vertretern (incl. Gutachter) der Antragstellerin (PWS).
Nach 8 h sachlicher Diskussion wurde die Verhandlung unterbrochen und die restlichen Tagesordnungspunkte auf den 15.01.2004 vertagt.

Am 15.01.2004 wurde der Erörterungstermin ab 13.30 h im Sitzungssaal des Abtsteinacher Rathauses fortgesetzt mit weiteren 6 h Diskussion zwischen BiSS und Gutachtern der Antragstellerin.

Zum Abschluss erklärte BiSS-Sprecher Ralf Eschmann erwartungsgemäß, dass die Beiträge im Rahmen der zweitägigen Erörterung nicht geeignet waren, die Bedenken der Einwender zu entkräften und dass alle Einwendungen in vollem Umfang aufrecht erhalten würden und im Rahmen der nun anstehenden Prüfung durch die Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen seien.

> Offizielles Protokoll des Erörterungstermins

 

Erörterungstermin in Abtsteinach am 17.12.2003:

Berichte dazu siehe unter "PRESSE"

 


 

Fortsetzung des Erörterungstermins in Abtsteinach am 15.01.2004: 

Berichte dazu siehe unter "PRESSE"

 


 

Mit “Öffentlicher Bekanntmachung“ in der “Odenwälder Zeitung“ vom 29.11.2004 wurde mitgeteilt, dass die Genehmigung nach §10 BimSchG für die Steinbruch-Erweiterung erteilt wurde.

Der Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidenten vom 16.11.2004 beinhaltet, wie von der PWS beantragt: 

      1.    Erweiterung des Abbaugeländes um 7,4 ha nach Süden
            (Verringerung des Abstandes zu unseren Wohnungen),       

      2.    Erhöhung der Abbaurate von derzeit 350.000 Tonnen auf
            600.000 Tonnen Gestein pro Jahr
            (Verdoppelung der Sprengungen) und 

      3.    Verlegung des Sprengstofflagers.

Alle Personen / Familien, die Einwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geltend gemacht haben, konnten beim Regierungspräsidium schriftlich ein Exemplar des Genehmigungsbescheides mit Begründung anfordern.

Derselbe Personenkreis konnte dann bis 13. 01. 2005 (Eingang im Regierungspräsidium) gegen die Genehmigung Widerspruch erheben.

Von der BiSS wurde der Genehmigungsbescheid beschafft, gründlich studiert und mit Datum vom 02.01.2005 beim Regierungspräsidium Darmstadt Widerspruch erhoben.

> Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid

Nachdem alle Widerspruch führenden Parteien vom Regierungspräsidium auf das hohe Kostenrisiko für die Bearbeitung eines Widerspruchs gegen den Genehmigungsbescheid hingewiesen wurden, hat die BiSS beim RP Auskunft zur Höhe dieser Kosten eingeholt. 

Das RP teilte dazu mit, dass eine Gebühr, je nach Bearbeitungsdauer, von bis zu 5.000,- Euro erhoben werden kann. Dazu wären dann eventuell noch weitere Auslagen zu addieren, falls solche anfallen würden.
Die entsprechenden Kosten fallen, nach Aussage des RP auch dann an, wenn ein Widerspruch nur teilweise zurückgewiesen wird. 

Die BiSS informierte daraufhin die Mackenheimer Ortsbürger, dass bei diesem Kostenrisiko keiner Privatperson zugemutet werden kann, den eingelegten Widerspruch aufrecht zu erhalten, zumal die Erfolgsaussichten bei den bisher erfahrenen Verhältnissen in diesem Verfahren doch vergleichsweise gering erschienen. 

Mit Schreiben vom 25.01.2005 zog die BiSS deshalb ihren Widerspruch aus Kostengründen zurück.

Folgendes Schreiben wurde nach Rücknahme der Widersprüche an den Regierungspräsidenten persönlich gerichtet:

> Schreiben an den Regierungspräsidenten

Wir mussten somit aus Kostengründen auf die Wahrnehmung unserer demokratischen Rechte verzichten. 

Wir haben in dem Genehmigungsbescheid des RP eine unangemessene Häufung von falschen Aussagen aufgedeckt, mussten diese jedoch hinnehmen, weil wir das finanzielle Risiko als Privatpersonen nicht tragen können.

Diese Situation sollte jeden nachdenklich machen über die Verhältnisse in unserem sogenannten „Rechtsstaat“!!!

Am Ende bleibt uns, aus Sicht der betroffenen Bürger, nur noch festzustellen, dass wir in dem gesamten Verfahrensablauf der Übermacht von Kapital, Gewinnsucht und Raffgier weichen mussten, obwohl wir sachlich mit allen unseren Bedenken Recht haben.

 


 

zurück zum Seitenanfang