Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des
Mackenheimer Steinbruchs
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Gelände
Nach den Plänen
der Porphyrwerke soll das heutige Abbaugebiet des Steinbruchs in südlicher
Richtung zwischen der Vöckelsbacher Grenze und dem Friedhof der Familie
Berghegger durchgebrochen und bis zu dem Verbindungsweg zwischen Bauernhof
Berghegger und Vöckelsbach, d.h. in Richtung Mackenheimer Wohngebiet, erweitert
werden. Diese Fläche betrifft ca. 4,2 ha Forst- ("Waldbereich,
Bestand") und ca. 3,2 ha Wiesenfläche ("Bereich für
Landschaftsnutzung und -pflege"), also insgesamt ein Gelände von ca. 7,4
ha des Landschaftsschutzgebietes Bergstraße-Odenwald. Der betroffene Waldbereich mit Quellbereich und Bachlauf in
seiner herausragenden Schutzfunktion wird vom Hessischen Forstamt
Wald-Michelbach als ökonomisch und vor allem ökologisch äußerst hochwertig
eingestuft und dient zudem als Wildbrücke zwischen den Vöckelsbacher und den
Mackenheimer Waldgebieten (Biotop-Vernetzung). Die ökologische Besonderheit des feuchten Waldgebietes "Finsterklingen" ist gekennzeichnet durch seinen sehr alten Baumbestand und seine biologische Vielfalt in seiner Funktion als Quartierstandort und zur Nahrungssuche für eine Vielzahl von besonders geschützten Lebewesen und Lebensgemeinschaften. In diesem Waldbiotop wurde eine große Anzahl
besonders geschützter, prioritärer und nach FFH-Richtlinie streng zu schützender
Lebewesen nachgewiesen (z.B. alle Fledermausarten). Im Rahmen verantwortungsbewussten Handelns in Politik
und Verwaltung müsste dieses Gebiet als besonderes Schutzgebiet zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume im Sinne der Richtlinien des Europäischen Rates
ausgewiesen werden (92/43/EWG). Stattdessen wird von den
zuständigen Behörden mit der Erteilung der
Genehmigung zu dieser Steinbruch-Erweiterung und damit zur unwiederbringlichen Zerstörung
dieses Ökosystems den wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin klar und
zielgerichtet Vorrang eingeräumt. Der Regionalplan "Südhessen 2000" beschränkte
das Abbaugebiet des Steinbruchs auf eine Fläche von 10 ha. In den im Flächennutzungsplan
der Gemeinde Abtsteinach integrierten aktuellen gültigen Landschaftsplänen
wird das geplante Erweiterungsgebiet explizit aufgeführt als "Korridor zur
linearen Biotopvernetzung" mit dem landespflegerischen Ziel "keine
Zerschneidung, keine Bebauung". Das bestehende Abbaugebiet wird
eindeutig dargestellt mit dem
Planungsziel "keine Erweiterung, Renaturierung" (Plan
"Schutzgebiete / Restriktionen"). Ebenfalls im aktuellen Flächennutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Abtsteinach heißt es: "Einzige
Besonderheit auf der Gemarkung ist der Gesteinsabbau im Nordteil an der
Gemarkungsgrenze zu Vöckelsbach .... Welche Dimensionen dieser Abbau angenommen
hat, zeigt ein Vergleich der Karten. Das Abbauende ist heute jedoch absehbar
und auf der Gemarkung Abtsteinach fast schon vollzogen .... ". Der Antrag der Gemeinde Abtsteinach auf Abweichung
beinhaltete im groben Gegensatz zu diesen Festlegungen eine Ausweitung gegenüber den Zielen der damals noch jungen
Raumordnungsplanung um 75%. Dieses Gebiet soll in einer Zeit von ca. 10 bis 12 Jahren abgebaut werden. Unter Berücksichtigung der Material-Zulieferungen aus dem Steinbruch in Mengelbach ergibt sich eine weitere Betriebsphase von über 20 bis 25 Jahren.
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