Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des
Mackenheimer Steinbruchs
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Einsturzgefahr an der Ostwand verzögert ErweiterungsgenehmigungDie Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG stellte im Jahre 2015 den Antrag auf Änderungsgenehmigung nach §16.2 BImSchG zur Vertiefung des Steinbruchs in Mackenheim.
BiSS reagiert zunächst mit einem neuen Aushang im BiSS-Schaukasten:
In diesen Tagen kann die Bürgerinitiative „BiSS“ (= BI Steinbruch Stop) gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs auf 16 Jahre ihres Bestehens zurückblicken. Die Erkenntnisse aus dieser langen Zeit andauernder sachkompetenter und zeitraubender Arbeit sind bitter und bieten wahrhaftig keinen Grund zum Feiern. Weit ü ber 500 Briefe mit fundierten Sachargumenten an die Verantwortlichen in Verwaltung, Behörden und Institutionen sowie zahllose Beiträge in Presse, Rundfunk und TV zu dem zerstörerischen Vorhaben im Mackenheimer Landschaftsschutzgebiet verhallten ohne Wirkung.Rechtsstaatliche Einrichtungen erwiesen sich als Produzenten von formalen Standardbriefen mit vorgefertigten Absagen. Rückblickend bestand die gesamte bisherige Entwicklung aus einer andauernden Kette von Missachtung und zynischer Unterdrückung der Bedürfnisse betroffener Menschen. Das gemeinsame Ziel für die Beteiligten aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik war immer nur die schnelle und sichere Erteilung einer Genehmigung zur Erweiterung des Steinbruch-Betriebes. Mit diesem Ziel vor Augen wurden im Laufe des gesamten unseligen Verfahrens alle Hürden in harmonischem Gleichklang zwischen Wirtschaftsunternehmen, Politik und Verwaltung beseitigt. Dabei schreckte man nicht zurück, in verschiedenen Stadien des Verfahrens sogar mit massiven Drohungen z.B. gegenüber Mitgliedern der BiSS und auch gegenüber allzu kritisch gestimmten Pressevertretern zu reagieren. Der starke Arm der Steinbruch-Betreiberin als global vernetztes Wirtschaftsunternehmen und sein Durchgriff in die Amtsstuben der Behörden auf allen Ebenen wird beim Studium unserer Arbeit sehr deutlich zu erkennen sein. Konnten wir unsere ursprünglichen Ziele, nämlich die Verhinderung eines gigantischen Natur- und Landschafts-Frevels, nicht gegen das allmächtige Polit-Wirtschafts-Netzwerk durchsetzen, so liegt uns doch sehr daran, gerade die Zusammenhänge, die zum Scheitern führten, offen zu legen. Allein um solche Zusammenhänge aufzuzeigen, lohnt sich unser Kampf, den wir mit ungebremstem Engagement weiterführen werden.
Ratschläge an Parallelfälle Immer wieder werden wir von Besuchern unserer Internetseiten um Tipps, Ratschläge und Unterstützung gebeten, da sie in ihrer Heimat aktuell mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind durch die Planung eines neuen Abbruchareals bzw. der Erweiterung eines vorhandenen Steinbruchs. In den meisten Fällen ähneln sich die Vorgänge: Die gewählten politischen Mandatsträger und Amtsstubeninsaßen der beteiligten Behörden wurden bereits lange im Vorfeld eines Genehmigungsantrages von der Betreiberfirma mit geeigneten Maßnahmen "überzeugt", dass der Steinbruch bzw. die Steinbrucherweiterung "nur Vorteile" bietet. Dabei spielt das vordergründige Universalargument der Schaffung von Arbeitsplätzen immer eine entscheidende Rolle; Naturschutz, Landschaftspflege und Erhalt von Lebensqualität der betroffenen Menschen werden dem Vorhaben untergeordnet. So sind in den allermeisten Fällen die grundlegenden Entscheidungen bereits gefallen bzw. zumindest sehr gut vorbereitet, ehe die betroffenen Menschen durch den öffentlichen Genehmigungsantrag von dem Vorhaben etwas erfahren. Hier, kurz gefasst, aus unserer Erfahrung einige hilfreiche Ratschläge zur wirkungsvollen Gegenwehr (Text aus dem Schriftverkehr mit ebenso Betroffenen):
Sie sollten sich zunächst dringend den Text des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschaffen und mit Verweis auf mindestens §§1,10,15,16 ff ein öffentliches Genehmigungsverfahren einfordern. §1 BImSchG legt die Schutzgüter als Gesetzeszweck fest, wie z.B. "... Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter ..." vor schädlichen Einflüssen aus dem Vorhaben zu schützen und entsprechend verbindliche Vorsorge zu betreiben. Bei Ihnen handelt es sich offenbar um eine "wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen" nach §16. Eine solche Änderung ist einem Genehmigungsverfahren nach BImSchG zu unterziehen, wenn "erhebliche" nachteilige Auswirkungen zu erwarten sind, und genau dieses müssen Sie geltend machen. Auf ein öffentliches Genehmigungsverfahren kann nach Satz 2, §16 nur dann verzichtet werden, wenn erkennbar ist, dass Auswirkungen aus den geplanten Maßnahmen ausgeschlossen werden können bzw. zu erwartende Nachteile im Verhältnis zu den Vorteilen gering einzustufen sind. Und dies ist bei einer Erweiterung einer Steinbruchanlage in der vorgesehenen Größenordnung mit all ihren Auswirkungen auf Lärm, Staub/Feinstaub, Erschütterung, Transportproblematik usw. sowie den Auswirkungen auf Natur- und Landschaftszerstörung absolut undenkbar. Viele Argumente bezüglich der Beeinträchtigungen von Natur, Landschaft, Gesundheit und Lebensqualität bis zu der Frage des Wertverlustes Ihres privaten Eigentums können den Beispielen aus unserer Homepage entnommen werden. Da erfahrungsgemäß für private Klagen nicht die nötige finanzielle Unterstützung vorhanden sein wird, empfehle ich, eine Organisation, wie z. B. BUND, NABU o.ä. mit in die Problematik einzubeziehen. Dort gibt es oft einfacheren Zugang zu rechtlichem Beistand. Auf jeden Fall müssen Sie so viel professionelle Öffentlichkeitsarbeit betreiben, wie Ihnen dies nur möglich ist, denn davor haben die beteiligten Akteure in den Amtsstuben und auch bei der Betreiberfirma allergrößten Respekt. Also, fangen Sie an mit einer Bürgerversammlung, in der Sie das Vorhaben und die Auswirkungen schildern, laden Sie Presse und Rundfunk ein, sammeln Sie Unterschriften und übergeben Sie diese im Beisein von Pressevertretern, gründen Sie eine Bürgerinitiative und verkünden dies mit Ihren Zielen in den örtlichen Medien usw. usw. das kostet alles noch nicht sehr viel (außer natürlich Ihre Zeit und Ihre Nerven), ist aber schon sehr wirkungsvoll und kann zumindest ein Einlenken der "gewählten Volksvertreter" bewirken, da diese bei den nächsten Wahlen befürchten müssten ... ... . Ich wünsche Ihnen und Ihren Streitgenossen viel Durchstehvermögen, viel Überzeugungskraft zur Vergrößerung der Anhängerschar und letztendlich viel Erfolg. Sie müssen sich auf Ihrem langen Weg aber auch auf Rückschläge, Misserfolge und auch auf sehr private Angriffe und Verunglimpfungen einstellen. Die Gegner werden mit allen Mitteln, wirklich allen Mitteln, versuchen, Sie zum Aufgeben zu bewegen. Für die Akteure der Betreiberfirma und auch in den Amtsstuben steht sehr viel auf dem Spiel. Mit kollegialen Grüßen aus dem Odenwald BiSS Mackenheim
Zusammenfassung der Situation In Mackenheim betreibt die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG (PWS) einen Steinbruch. Die PWS ist eine Tochtergesellschaft der Basalt AG und gehört zum Werhahn-Konzern, Neuss. In einer Sitzung des Abtsteinacher Gemeindevorstands
wurde am 07.08.2001 auf Antrag des Abtsteinacher Bürgermeisters Rolf Reinhard
"nebenbei" beschlossen, durch eine Abweichung von den Zielen des
damals noch jungen Raumordnungsplanes für Südhessen eine Erweiterung des
bestehenden Mackenheimer Steinbruchs im Mackenheimer
Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich zu ermöglichen. Der Abweichungsantrag zugunsten einer Steinbruch-Erweiterung wurde dann durch die Gemeindeverwaltung Abtsteinach am 13.08.2001 an das Regierungspräsidium gestellt, ohne zuvor eine entsprechende Beschlussfassung in der Gemeindevertretung herbeizuführen und damit ohne ausreichende rechtliche Grundlage. Eine vorherige verantwortungsvolle und gewissenhafte Abwägung der Belange von Natur- und Landschaftsschutz sowie der betroffenen Menschen, deren Gesundheit, Lebensqualität und Eigentum fand in keiner Weise statt. Da
der Antrag auf Abweichung vom Landschaftsschutz durch die Gemeinde Abtsteinach selbst gestellt wurde,
war implizit damit verbunden, dass von dieser Gemeinde als maßgebende
Beteiligte bei der Abfrage der "Träger öffentlicher Belange" später niemals mehr eine Ablehnung
der geplanten Steinbruch-Erweiterung kommen konnte. Inzwischen
wurde dann offenbar, dass sich hinter den Planungen der Steinbruch-Betreiberin PWS
eine gigantische Zerstörung unseres Natur- und Landschaftserbes, verbunden mit
unzumutbaren Beeinflussungen von Gesundheit, Lebensqualität und persönlichem
Eigentum der betroffenen Einwohner Mackenheims verbirgt. Die dann im folgenden Genehmigungsverfahren nach BImSchG
durch die PWS vorgelegten
Antragsunterlagen beinhalteten in weiten Bereichen eine höchst einseitige, sich
mitunter widersprechende, teilweise verniedlichende und teilweise sogar äußerst
zynische Positivdarstellung der geplanten Erweiterungs-Maßnahmen und deren
Folgen für Mensch, Natur und Landschaft. Diese Unterlagen, einschließlich der zugehörigen
abschätzenden "Nachweise" und "Prognosegutachten", waren keinesfalls auch
nur ansatzweise geeignet, die stärksten Befürchtungen der betroffenen Anwohner zu widerlegen. Das Genehmigungsverfahren wurde zügig und rein formal abgewickelt. Die vielfältig vorgetragenen Argumente der betroffenen Menschen gegen die finale Zerstörung von Landschaft, Natur, Gesundheit und Lebensqualität und alle Proteste aus den betroffenen Ortsteilen wurden dabei sowohl von der PWS als auch von den beteiligten Behördenvertretern mit Arroganz, Zynismus und Missachtung übergangen. Mit “Öffentlicher Bekanntmachung“ der Gemeinde Abtsteinach in der “Odenwälder Zeitung“ vom 29.11.2004 wurde dann mitgeteilt, dass durch das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung nach §10 BImSchG für die Steinbruch-Erweiterung erteilt wurde.
Sie
beinhaltet, wie von der PWS beantragt:
1.
Erweiterung des Abbaugeländes um 7,4 ha nach Süden
2.
Erhöhung der Abbaurate von derzeit 350.000 Tonnen 3. Verlegung des Sprengstofflagers. Die im Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums enthaltenen höchst einseitigen und teilweise zynischen Darstellungen nährten bei den betroffenen Menschen in Mackenheim die Vermutung, dass hier keinesfalls ein neutraler, unabhängiger Gutachter die Feder geführt hatte.
Rückblickend hat das gesamte Verfahren, ca. 4 Jahre bis zur Genehmigung, aus einer
andauernden Kette von Missachtung und brutaler Unterdrückung der Bedürfnisse
der betroffenen Menschen bestanden. Die Erkenntnisse aus der über Jahre andauernden aufopfernden und zeitraubenden Arbeit der Bürgerinitiative sind bitter:
Über 500 Briefe an die Verantwortlichen in Verwaltung, Behörden,
Institutionen und Verbänden auf allen Ebenen von Gemeinde, Kreis über Land und
Bund bis zur EU-Kommission, sowie
nahezu 300 Veröffentlichungen in der lokalen Presse, Aus Sicht der betroffenen Menschen, muss man am Ende erkennen, dass in gutem Glauben an demokratische Verfahren vorgetragene ehrliche und überzeugende Sachargumente nichts taugen gegen die vernetzte Macht und Gefräßigkeit des Kapitals. Aber wenn auch der Kampf für Werte, wie Heimat, Natur und Umwelt gegen Raffgier und Gewinnmaximierung im ersten Anlauf offenbar nicht zu gewinnen war, so dürfen und werden wir in unserem dauernden Bemühen nicht nachlassen, um diesen Werten die nötige Priorität zu erstreiten.
Die Verantwortung für die Durchsetzung der zerstörerischen Maßnahmen gegen den Natur- und Landschaftsschutz sowie gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Eigentum der betroffenen Menschen tragen dabei:
Die Geschäftsführung
von PWS, Basalt AG und Werhahn-Konzern,
BiSS-Organisationsprofil Unmittelbar im Anschluss an eine Informationsveranstaltung
von Bürgern des Abtsteinacher Ortsteiles Mackenheim über
die Planungen zu einer gigantischen Erweiterung des bestehenden Steinbruchs in
Mackenheim fand am Freitag, den 26.10.2001 die konstituierende Sitzung der Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs statt (BiSS =
Bürgerinitiative
Steinbruch Stop). In den Sprecherausschuss dieser Bürgervereinigung
wurden gewählt:
Marlies Eschmann, Der Sprecherausschuss repräsentiert die Bürgerinitiative und vertritt ihre Belange nach außen. In einer Unterschriften-Sammlung unter den wahlberechtigten Einwohnern Mackenheims sprach sich die Mehrheit der betroffenen Ortsbevölkerung gegen die geplante Erweiterung des Steinbruchs im Mackenheimer Landschaftsschutzgebiet aus. Die Anzahl der Gegnerschaft (74 Unterschriften)
im betroffenen Abtsteinacher Ortsteil Mackenheim repräsentiert
etwa 2/3 der erwachsenen Einwohner Mackenheims und gleichzeitig ca. 75% aller
befragten Bürger in dem betroffenen Ortsteil. Weitere ca. 400 Unterschriften
aus zusätzlichen spontanen Unterschriftenaktionen in den Nachbargemeinden Mörlenbach-Weiher
und –Vöckelsbach wurden schrittweise ergänzt, sowie weit über 100
Unterschriften, zeitweise gesammelt in dem unmittelbar betroffenen Mackenheimer
Gaststätten- und Tourismusbetrieb. Diese Unterschriftensammlungen wurden u.a. mit unseren
Schreiben vom 01.11.2001 und 10.12.2001 dem Regierungspräsidenten in Darmstadt
übergeben. Die Unterzeichner lehnen eine Steinbruch-Erweiterung und die
damit verbundene Wald- und Landschaftszerstörung mit aller Entschiedenheit ab
und dokumentierten dies mit ihrer Unterschrift. Sie forderten alle in diesem
Zusammenhang handelnden Personen in Politik und Verwaltung auf, alle Maßnahmen einzuleiten, die geeignet, bzw.
erforderlich sind, um für den uneingeschränkten Erhalt von Umwelt, Natur,
Landschaftsbild und Ortscharakter sowie für
die Beibehaltung des landschaftsgebundenen Erholungswertes unserer Ortsumgebung
und für den Fortbestand unserer Gesundheit und Lebensqualität zu sorgen und
die von der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG geplante Steinbruch-Erweiterung
nachhaltig zu verhindern. Ziel der Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des
Mackenheimer Steinbruchs ist die Bündelung aller Forderungen der betroffenen
Ortsbürger im Zusammenhang mit der Steinbruch-Erweiterung, zum Erhalt
von Natur- und Landschaftsschutz, für die Beibehaltung der natürlichen
Eigenart des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes unserer Ortsumgebung
und für den Fortbestand unserer Lebensqualität und Heimat im weitesten Sinne
sowie des Wertes unseres privaten Eigentums. Die Bürgerinitiative stützt sich dabei auf die Autorisierung durch die betroffenen Ortsbürger und wertet die Unterschriftensammlung unter den erwachsenen Bürgern Mackenheims als dokumentierte entsprechende Willensäußerung.
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