Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

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Illegale Rodungsarbeiten

 

Illegale Rodungsarbeiten im Gebiet "Finsterklingen":

Bereits vor Ablauf der Widerspruchsfrist wurden im Steinbruch-Erweiterungsgebiet Fakten geschaffen, indem der Landverkäufer, Karl Berghegger, in "voraus eilendem Gehorsam" und mit offensichtlicher Deckung durch die Genehmigungsbehörde ("... das ist legal ...")  brutalste Rodungsarbeiten im Waldbiotop "Finsterklingen", dem Waldanteil des Erweiterungsgebietes, durchführte.

Die Einwender, die in gutem Glauben an ihre demokratischen Rechte Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid einlegten und erwarteten, dass dieser einer neutralen und unabhängigen Prüfung unterliegt, wurden hier erneut über die tatsächlichen "Rechtsverhältnisse" in unserem Staat "aufgeklärt".

Da die Rodungsarbeiten auf brutalste Weise bereits quer durch das Waldbiotop "Finsterklingen" getrieben wurden, glaubt man wohl, auch die Frage des Lebensraums für die dort nachgewiesenen streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten "sauber gelöst" zu haben.

Die tatsächliche Grausamkeit dieses illegalen Vorgehens übertrifft die Darstellungs-Möglichkeiten der nachstehenden Bilddokumente in hohem Maße.

 

Das Waldbiotop "Finsterklingen" vor Dezember 2004,
nachgewiesene Heimat zahlreicher streng zu schützender Lebensformen:

 

Das schützenswerte Waldbiotop "Finsterklingen" zwischen Dezember 2004 und Februar 2005:

 

Das ehemalige schützenswerte Waldbiotop "Finsterklingen" im Mai 2005:

 



 

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