Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des
Mackenheimer Steinbruchs
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Eingeleitete Verfahren gegen die Erweiterungs-Genehmigung
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Bescheid vom 16.11.2004 die Genehmigung für die Erweiterung des Steinbruches um 7,4 ha und die Verdoppelung der jährlichen Abbaurate erteilt. 1) Ein Mackenheimer Ortsbürger führt stellvertretend vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt eine Klage gegen die Erweiterungsgenehmigung. Dieses Verfahren ruhte zunächst bis zur abschließenden Klärung der folgenden Verfahren: 2) Die Gemeinde Mörlenbach hat mit Datum vom 13.07.2005 beim Verwaltungsgericht Darmstadt den Antrag eingebracht, in einem sogenannten selbständigen Beweisverfahren (§ 485 ZPO) durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen das Maß der radioaktiven Belastung zu ermitteln und das Ergebnis schriftlich zu dokumentieren. 3) Die Gemeinde Mörlenbach stellte mit Datum vom 13.07.2005 an das Regierungspräsidium Darmstadt den Antrag, zur Erfüllung immissionsschutzrechtlicher Pflichten zum Schutz der Nachbarschaft vor radioaktiven Feinstäuben, entsprechend den Ergebnissen des Beweisverfahrens, eine nachträgliche Anordnung (§ 18 BImSchG) zu Lasten des Steinbruchbetriebes zu erlassen. 4)
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag zu 2) abgewiesen. Die Gemeinde Mörlenbach hat zu 3) dem Regierungspräsidium Darmstadt am 24.01.2006 ihre Erwartung ausgedrückt, bis zum 15. Februar 2006 eine Entscheidung zu dem schon aus dem Juli 2005 stammenden Antrag der Gemeinde zu treffen, die Bürger gegen radioaktive Verunreinigungen des Trinkwassers und der Atemluft aus dem Betrieb des Steinbruchs Mackenheim wirksam zu schützen. Die Frist ist fruchtlos abgelaufen. Für diesen Fall hat der Rechtsanwalt der Gemeinde zur Einreichung einer Untätigkeitsklage gegen das Land Hessen geraten, dies ist jedoch nicht erfolgt. Eine Reaktion des Verwaltungsgerichtes zu den Anträgen 3) und 4) erfolgte nicht.
Bestandteil der Antragsunterlagen der PWS zur Genehmigung der Steinbruch-Erweiterung war ein Prognosegutachten des TÜV Hessen zu den Emissionen und Immissionen, zu Ausbreitung und Niederschlag von Schwebstaub. In den BiSS-Einwendungen vom November 2003 wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bereits die Annahmen und Rahmenbedingungen dieses Prognosegutachtens stark in Zweifel gezogen und den Ergebnissen des TÜV heftig widersprochen. (>Schutzgut Luft, Klima)
Von der BiSS, zusammen mit der BI Weiher
und dem BUND, wurden die Kosten für eine Schwachstellenanalyse zu dem
Prognosegutachten des TÜV übernommen. 1. Die meteorologische Datenbasis des TÜV-Prognosegutachtens mit Winddaten aus dem 40 km entfernten Vielbrunn ist standortfremd, nicht repräsentativ und ungeeignet. Eine standortspezifische Datenbasis würde zu erheblich höheren Werten der Immissionszusatzbelastung führen. 2. Die Ausbreitungsrechnung des TÜV ohne Berücksichtigung der örtlichen Topographie erfüllt nicht die Anforderungen des einschlägigen Regelwerkes TA-Luft. Eine Modellrechnung mit Berücksichtigung der Geländetopographie würde zu Ergebnissen mit erheblich höherer Immissionszusatzbelastung führen. 3. Die im TÜV-Gutachten mit falschen Annahmen berechneten Jahresmittelwerte der Immissionsgesamtbelastung lassen bereits auf eine Überschreitung des zulässigen Grenzwertes der TA-Luft schließen. 4. Es ist zu erwarten, dass eine Schwebstaub-Messung im derzeitigen Ist-Zustand bereits zu einer Überschreitung der aktuellen zulässigen Grenzwerte führen wird. 5. Die zukünftig noch verschärften Grenzwerte für Schwebstaub-Immissionen nach EG-Richtlinie 1999/30/EG werden mit großer Sicherheit erheblich überschritten. Berücksichtigt man nun zusätzlich die Tatsache, dass der Schwebstaub Träger von Radioaktivität sein kann, wenn gerade eine radioaktive Ader im Abbaugebiet angeschnitten wurde, so potenziert sich die Gesundheitsgefährdung der Staubemissionen des Steinbruchbetriebes nochmals erheblich. Die Vertreter der BiSS sehen im Ergebnis dieser Schwachstellenanalyse einen eindeutigen Hinweis darauf, dass die tatsächliche Gesundheitsgefährdung der betroffenen Menschen durch die Emissionen des Steinbruchbetriebes von den zuständigen Behördenvertretern falsch eingeschätzt und erheblich unterbewertet wurde. Das Ergebnis der Schwachstellenanalyse zeigt darüber hinaus aber auch sehr deutlich, dass sich die Genehmigungsbehörde allzu einseitig auf die Prognosegutachten der Antragstellerin PWS gestützt hat und den darin enthaltenen Aussagen kritiklos gefolgt ist. Alle zur Genehmigung der
Steinbruch-Erweiterung vorgelegten Gutachten wurden im Auftrag der
Steinbruch-Betreiberin und gegen Bezahlung durch die Steinbruch-Betreiberin
erstellt. Es ist somit keine böswillige Unterstellung, wenn man davon ausgeht,
dass die Ergebnisse jedes der vorgelegten Gutachten den einseitigen Erwartungen
der Auftraggeberin entsprechen. Aus diesem Grunde sehen die Vertreter der Bürgerinitiative die gewählten Vertreter der Bürgerbelange in den betroffenen Gemeinden vor Ort in höchstem Maße gefordert. Die Verantwortlichen aus den Verwaltungen und Behörden sind dringend aufgefordert, ihrer verbrieften Pflicht nachzukommen und eine Gesundheitsgefährdung der betroffenen Menschen in Abtsteinach-Mackenheim, Mörlenbach-Weiher und -Vöckelsbach abzuwenden. Aktuelle Tatsache ist jedoch:
Der
zur Führung des Verfahrens beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Möller-Meinecke
wurde durch die Gemeinde Mörlenbach das Mandat entzogen.
Mörlenbachs Bürgermeister, der erste Beigeordnete und ein Ortsvorsteher führten
stattdessen "in kleinem Kreise" "konstruktive Gespräche"
Ein formal abgewickeltes
Mediationsverfahren
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