Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

*** 18 JAHRE BiSS ***    *** 18 JAHRE KAMPF GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR ***    *** ENGAGIERT GEGEN LUG UND TRUG ***    *** ENGAGIERT FÜR NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ ***
 

 

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Leserzuschrift 34 vom 27.10.2004

 

Mackenheim, den 27.10.2004

Verhaltensmuster ähneln sich

 

Ein Leserbrief zum Einsturz der Abbruchkante des Weinheimer Steinbruchs wirbelte Staub auf.

Die Porphyrwerke als Verursacher äußern sich verwundert darüber, dass die Zerstörung des Landschaftsbildes erst nach einem Jahr bemerkt wurde.
Die Weinheimer Gemeindevertretung beruhigt mit dem Verweis auf laufende behördliche Prüfungen und die Volksvertreter in Birkenau rüsten sich zur Ortsbesichtigung, erinnern jedoch schon einmal vorsorglich an die „außerordentliche Wichtigkeit“ des Steinbruchs für die Region.
 

Diese Verhaltensmuster aus Wirtschaft und Verwaltung sind uns in der Mackenheimer Bürgerinitiative „BiSS“ ausreichend bekannt. Unsere leidvolle Erfahrung nährt dabei die Frage: Sollte auch hier wieder einmal etwas eher unter der Decke gehalten werden? Hat der Leserbrief ganz plötzlich und unvorhergesehen Tatsachen beleuchtet, die doch besser im Dunkeln hätten verweilen sollten?
Auch unsere Odyssee im Kampf gegen die Steinbruch-Erweiterung in Mackenheim begann ja ursprünglich mit einem recht harmlosen Leserbrief in der OZ !
 

Nun zum Sachverhalt: Die Ursache des Absturzes war unzweifelhaft eine zu steile Böschung, d.h. ein weitestgehendes Ausbeuten bis über die Grenzen hinaus ohne Rücksicht auf Folgeschäden für Natur und Landschaftsbild.

Ein solches Vorgehen könnte im Sinne der Gewinnmaximierung eines Wirtschaftsunternehmens zwar erklärbar erscheinen, aber: Wo blieb hier die behördliche Steinbruch-Überwachung, deren Aufgabe es sein müsste, unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen der Steinbruchbetreiberin die Einhaltung aller Vorgaben und Randbedingungen zu überwachen?

Es darf in keinem Fall zugelassen werden, dass die genehmigungsrechtlich gesetzten Grenzen des Abbaus und damit der Natur- und Landschaftszerstörung schrittweise umgangen werden durch „zufällige“ Einstürze mit anschließender Ausdehnung des Abbaugeländes im Rahmen einer neuen Abböschung.
Die Absicherung der Geländegrenzen und damit der verbleibenden Rest-Landschaft muss ausschließlich durch innere Maßnahmen auf dem Gelände des bestehenden Abbruchbetriebes erfolgen.

Ralf Eschmann