Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des
Mackenheimer Steinbruchs
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Pressemitteilung 07 vom 26.11.2001
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-- EILT -- EILT Mackenheim, den 26.11.2001 PRESSEMITTEILUNG
Steinbruch-Erweiterung
in Mackenheim Erweiterungspläne des Mackenheimer Steinbruchs, Stellungnahme zu den Veröffentlichungen in den
vergangenen Tagen
Diese Art der Auseinandersetzung können die direkt von den
Erweiterungsplänen betroffenen Bürger in Mackenheim, Vöckelsbach und Weiher
nur sehr schwer nachvollziehen, da deren konkrete Befürchtungen und Ängste
dadurch nicht zu beseitigen sind.
Eines jedoch hat man beim genauen Lesen der zahlreichen
Stellungnahmen feststellen können: Aus Sicht der Bürgerinitiative ist die
bisherige Argumentationskette der Steinbruch-Befürworter erheblich eingerissen.
So konnte man z.B. erfahren, dass der oft zitierte BUND-Vertreter offenbar kein
autorisierter BUND-Vertreter war und sich schon gar nicht positiv zu dem
Vorhaben geäußert hat. Weiter erfuhr man, dass die Steinbruch-Betreiberin
durchaus Interesse an weiterem Gelände hegt ("... das Gelände gibt keine
Grenzlinien vor...bis zum Kuhweg..."). Zudem wurde die Bürgerinitiative
inzwischen durch ein Schreiben des Hessischen Forstamtes Waldmichelbach aufgeklärt,
dass der betroffene Wald durchaus nicht "wertlos" oder
"minderwertig" ist, wie oft zu lesen war, sondern im Gegenteil sowohl
ökologisch als auch ökonomisch als wertvoll und erhaltenswert angesehen wird.
Alles in allem jedoch Aussagen, die uns als betroffene
Bürger in unseren tiefsten Befürchtungen eher bestätigen. Nach wie vor, und
vielleicht sogar mehr denn je, stellen sich unsere dringendsten Bedenken in drei
Kernpunkten dar: Zum einen der drastische Wertverlust unseres privaten Eigentums
infolge fortdauernden Abbaubetriebes in Wohnungsnähe, zudem noch mit erhöhter
Abbaukapazität und damit die Gefährdung unserer privaten Altersvorsorge. Zum
anderen eine unzumutbare Beeinträchtigung unserer Lebensqualität durch häufige
Explosionen, Lärm, Schmutz und Schwerlasttransporte. Und zum Dritten eine
gigantische Natur- und Landschaftszerstörung in exponierter Lage eines
Naherholungsgebietes mit allen Folgen für den Landschaftscharakter und den örtlichen
Tourismusbetrieb.
Die Chance, auf sicherstem Wege die
Steinbruch-Erweiterung zu verhindern, wurde aus Sicht der BI durch den Antrag
der Gemeinde Abtsteinach auf Abweichung vom Regionalplan vertan. Der Verweis auf
das anschließende Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutz-gesetz kann
dabei niemanden beruhigen, da sich ein Genehmigungsverfahren immer auf Gutachten
stützt, und die Gutachten mit großer Wahrscheinlichkeit routinemäßig die
Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bestätigen werden.
Wir bauen deshalb unsere Hoffnungen auf die Mitglieder der
Regionalversammlung, die nun über den Antrag auf Abweichung vom Regionalplan
verantwortungsvoll entscheiden müssen. Wir hoffen dabei, dass bei dieser
Entscheidung die wirtschaftlichen Interessen der Steinbruch-Betreiberin hinter
den Interessen der direkt betroffenen Bürger in Mackenheim, Vöckelsbach und
Weiher sowie hinter dem Natur- und Landschaftsschutz zurückstehen werden. EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT -- EILT
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