Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

*** 18 JAHRE BiSS ***    *** 18 JAHRE KAMPF GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR ***    *** ENGAGIERT GEGEN LUG UND TRUG ***    *** ENGAGIERT FÜR NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ ***
 

 

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Pressemitteilung 27 vom 16.12.2004

 

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                                                                                                        Mackenheim, den 16.12.2004

PRESSEMITTEILUNG  

Entrüstung über die Genehmigungsbegründung,
Kommentar zum Genehmigungbescheid
für die
Steinbruch-Erweiterung in Mackenheim

Mackenheim (BI). Nach Bekanntwerden der Genehmigung für die Steinbruch-Erweiterung in Mackenheim hat sich die Bürgerinitiative Steinbruch Stop (BiSS) den kompletten Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums einschließlich Begründung beschafft. Mit äußerster Entrüstung stellt der Sprecherausschuss der BiSS in einer Pressemitteilung fest, dass die begründeten und sachlich vorgetragenen Einwendungen der Mackenheimer Bürger im Rahmen des Genehmigungsverfahrens allenfalls formal berücksichtigt, ihre Sachvorträge jedoch vielfach mit äußerstem Zynismus bedacht worden seien. 

So sei z.B. zugestanden worden, dass in der Erstfassung der von den Porphyrwerken zur Genehmigung vorgelegten Unterlagen mehrere bedeutsame Geräuschquellen bei der Ermittlung des Gesamt-Lärmpegels “vergessen“ wurden. Die nachträgliche Berücksichtigung dieser zusätzlichen Lärmquellen habe nun jedoch auf wundersame Weise eine geringere Gesamt-Emission ergeben. 

Gleiches sei beim Thema Staubbelastung geschehen. Der mit der Beurteilung beauftragte Prüfungsbeamte des Regierungspräsidiums habe in seiner Begründung zur Genehmigung festgestellt, dass die Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der Steinbruch-Erweiterung mit einer Verdoppelung der Abbaurate und des damit verbundenen Werksverkehrs geringer ausfallen werden als im derzeitigen Zustand. 

Zum Thema Landschaftsschutz werde von der Genehmigungsbehörde lapidar ausgeführt, dass wir alle grundsätzlich immer mit einer stetigen Veränderung des Landschaftsbildes zu rechnen hätten und deshalb die Eingriffe in das heutige Landschaftsschutzgebiet zu akzeptieren seien. 

Für den an das Erweiterungsgebiet angrenzenden Friedhof habe der Prüfungsbeamte ausgeführt, dass die Beeinträchtigung der Totenruhe mit der Forderung nach Pität vereinbar sei, da ja die Anverwandten der dort ruhenden Verstorbenen, die durch den Verkauf des Geländes Gewinne erzielen, somit ihr Einverständnis zeigen würden. 

Insgesamt zeige die Art und der Inhalt der Aussagen in der Genehmigungsbegründung deutlich den starken Arm eines Witschaftsunternehmens und seinen Durchgriff bis in die Amtsstuben der Behörden hinein. Die Drohungen mit Arbeitsplatzverlust oder Schadensersatzansprüchen, wie sie bereits im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens verschiedentlich thematisiert worden seien, lenkten am Ende die Entscheidungen auch der “neutralen“ Stellen. 

Unser Land, so die Erklärung der BiSS, werde zunehmend regiert von den großen Unternehmen, die der Politbühne gelegentlich demokratisch verbrämte Auftritte unter ihrer strengen Regie gestatteten. Dies sei nicht nur am Beispiel des Verfahrens in Mackenheim zu erkennen.

  

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