Pressemitteilung
36 vom 04.02.2016
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Mackenheim, den 04.02.2016
PRESSEMITTEILUNG
Steinbrucherweiterung:
Schnellverfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit nicht zulässig
Mackenheim (BI). Die
Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG (PWS) lud ein zu einer
"Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung"
im Zusammenhang mit der beabsichtigten erneuten Erweiterung des Mackenheimer
Steinbruchs.
Gleichzeitig stellte die PWS beim Regierungspräsidium Darmstadt den Antrag auf
ein stark vereinfachtes und verkürztes Genehmigungsverfahren nach §16.2
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ohne jede Beteiligung der
Öffentlichkeit, also ohne eine Möglichkeit, Einwendungen zu erheben.
Dieses widersprüchliche Vorgehen der
Steinbruch-Betreiberin
ist an Zynismus kaum zu überbieten.
Der Änderungsantrag nach § 16, Abs. 2, BImSchG zielt auf
eine Genehmigung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, d.h. auf ein
abgekürztes Verfahren ohne öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens, ohne
Auslegung des Antrags und der zur Bewertung erforderlichen Unterlagen und damit
auch ohne eine Möglichkeit für die direkt von den Auswirkungen betroffenen
Menschen, nach sachlicher Prüfung Einwendungen zu erheben, bzw. rechtmäßig ihre
Bedenken zu äußern.
Nach §16.2 BImSchG kann auf eine öffentliche Bekanntmachung des
Antrags und auf eine öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen nur dann
verzichtet werden, wenn "erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die ...
Schutzgüter ... nicht zu besorgen sind".
Gerade dies ist jedoch durch die beantragten Erweiterungsmaßnahmen nicht
sichergestellt.
Insbesondere ergeben sich bei einer ersten Betrachtung des beantragten Vorhabens
für die Bürgerinitiative BiSS folgende grundsätzliche Bedenken:
1
Standsicherheit
Bereits im derzeit bestehenden Abbauzustand im südlichen
Erweiterungsgebiet kommt es wiederholt an unterschiedlichen Stellen der Süd- und
Ostwand zu erheblichen Geländerutschungen infolge nicht fachgerecht ausgeführter
und ungeeignet steiler Böschungsneigung sowie fehlender Bermenstruktur (siehe
Fotos vom 21.11.2015).
Bei einer Vertiefung der Abbausohle um weitere 60 m ergibt sich ein erhebliches
zusätzliches Risikopotenzial bezogen auf die Einhaltung der im
Genehmigungsbescheid festgelegten Arealgrenzen und vor allem auch im Hinblick
auf die Arbeitssicherheit bei allen Arbeiten im Gefährdungsbereich der
offensichtlich instabilen Abbauwände.
2
Erschütterung durch Sprengungen
Im Gegensatz zu den bisherigen Sprengungen an frei stehenden Wänden
mit einer freien Auswurfseite wird bei den nun vorgesehenen Sprengungen in die
Tiefe der gesamte Explosionsdruck als Druckwelle in die anstehende
Gesteinsformation eingeleitet. Diese ungleich stärkere Druckwelle erreicht dann
über die Gesteinslage die sehr nahen Wohngebiete.
Dadurch und durch den geplanten kürzeren Abstand zu exponierten Wohnlagen ist eine noch
wesentlich höhere Beeinflussung durch Sprengerschütterungen zu erwarten, als
dies bisher bereits der Fall ist.
Auch die Standsicherheit des großen Eisenbahnviadukts, dessen Fundamente in
unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Tiefensprengungen liegen, ist aus
Sicht der BiSS in höchstem Maße gefährdet.
3
Lärm- und Staubimmissionen
Bereits nach den Prognosegutachten zur Süderweiterung sind einige
exponierte Wohnlagen Mackenheims stark von Lärm- und Staubimmissionen betroffen.
Da mit der geplanten Vertiefung des gesamten Abbauareals der Abstand zwischen
Abbaugebiet und Wohngebiet gegenüber den Arbeiten in der Süderweiterung
teilweise noch halbiert wird, muss dort mit einer erheblichen Erhöhung der
Beeinflussung durch Lärm- und Staubimmissionen gerechnet werden. Eine
Überschreitung der Grenzwerte ist bei unveränderten Randbedingungen in den
Prognosen nicht mehr auszuschließen.
4 LKW-Verkehr
Zusätzlich zu den abfahrenden Transporten aus dem Steinbruch soll Bauschutt zur
Verfüllung der geplanten Vertiefung des Areals angeliefert werden. Dadurch wird
sich der LKW-Verkehr in den angrenzenden Ortschaften, insbesondere Mörlenbach
und Weiher, drastisch erhöhen und die ohnehin unerträgliche tägliche
Verkehrsbelastung noch vervielfachen.
Durch die von der PWS beantragten Erweiterungsmaßnahmen
sind damit durchaus zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die
Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Menschen sowie auf Natur, Bauwerke
und Landschaft zu befürchten. Nach den Bestimmungen des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist daher ein verkürztes Verfahren nach §16.2
nicht zulässig.
Das geplante Erweiterungsvorhaben erfordert wegen dieser
zusätzlichen neuen Risiken ein transparentes Genehmigungsverfahren mit
rechtmäßiger Beteiligung der von den Auswirkungen betroffenen Menschen.
In
einem entsprechenden Schreiben vom 28.11.2015 an die Genehmigungsbehörde, das
Regierungspräsidium Darmstadt, wurden deshalb von der BiSS die ernsten Bedenken
zu dem beantragten Schnellverfahren dargelegt und stattdessen ein transparentes
Genehmigungsverfahren nach § 10 bzw. 16.1 BImSchG mit rechtmäßiger Beteiligung
der betroffenen Menschen und öffentlicher Stellen eingefordert.
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