Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des
Mackenheimer Steinbruchs
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Schriftverkehr mit den Abtsteinacher Gemeindegremien
In den vergangenen Monaten waren jegliche Versuche, mit den verschiedenen Fraktionen der Gemeindegremien, d.h. mit den gewählten Vertretern der Bürger ins Gespräch zu kommen, gescheitert . Mit Datum vom 20.08.2002 hat deshalb die Bürgerinitiative BiSS erneut einen Versuch gestartet, mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung Kontakt aufzunehmen. Hierzu ging das folgende Schreiben persönlich an alle Mitglieder der Gemeindevertretung:
Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs
Mackenheim, den 20.08.2002 An
das Mitglied der Gemeindevertretung Steinbruch-Erweiterung
in Mackenheim Sehr
geehrter Herr seit mehreren Monaten
versuchen wir nun als BI, die 2/3 der erwachsenen Mackenheimer Ortsbevölkerung
vertritt, in Kontakt mit den Fraktionen der Abtsteinacher Gemeindevertretung zu
treten. Aus unserer Sicht ist es zwingend erforderlich, nochmals offen unsere
Bedenken gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs darzulegen und zu
begründen. Leider haben sich jedoch bisher nahezu alle Gemeindevertreter diesem
Ansinnen verweigert. Dies
vor allem auch, weil wir in verschiedenen Einzelgesprächen immer wieder mit der
von Bürgermeister Reinhard ausgestreuten Aussage konfrontiert werden, es sei
bezüglich der Steinbruch-Erweiterung „ja noch überhaupt nichts entschieden;
eine Entscheidung werde man erst fällen, wenn die Unterlagen zur Umweltverträglichkeit
vorlägen“. Tatsache
ist, dass der Antrag der „Gemeinde Abtsteinach“ auf Abweichung vom gültigen
Raumordnungsplan zugunsten einer Steinbruch-Erweiterung im Mackenheimer
Landschaftsschutzgebiet am 22.02.2002 von der Regionalversammlung Südhessen
genehmigt wurde. Vor
Beginn der Erweiterungsarbeiten muss lediglich noch das Genehmigungsverfahren
nach §16 BImSchG absolviert werden. Zu diesem Verfahren sind von der PWS
Antragsunterlagen vorzulegen, deren Umfang inzwischen durch das RP vorgegeben
wurde (Aufstellung liegt der Gemeindeverwaltung vor). Wenn alle Bedingungen aus
dieser Aufstellung eingehalten sind und dies mittels der Unterlagen nachgewiesen
wurde, hat die PWS einen Rechtsanspruch auf die Erweiterung des Steinbruchs
entsprechend dem genehmigten Abweichungsantrag der Gemeinde Abtsteinach. Die Basalt AG / PWS ist
aus Erfahrung zuversichtlich, die Erfüllung der Anforderungen sicher nachweisen
zu können, da „alle vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden“. Ein
Veto von Seiten der Abtsteinacher Gemeindevertretung ist in den nun laufenden
Verfahrens- Schritten nicht mehr möglich. Eine Verhinderung der
Steinbruch-Erweiterung durch die Gemeindevertretung wäre nur möglich gewesen
durch einen Einspruch gegen den Abweichungsantrag. Dies ist jedoch in keiner
Weise geschehen. In keiner Weise wurde der Antrag der Gemeinde mit irgendwelchen
Bedenken, Bedingungen oder Auflagenvorschlägen zugunsten der betroffenen
Ortsbevölkerung verknüpft (z.B. vorgezogene Waldanpflanzung im Südosten zum
Schutz gegen Staub und Lärm u.ä.). Ein
Beschluss der Gemeindevertretung zum Abweichungsantrag hat bis heute zwar nicht
stattgefunden, das Vorgehen des Abtsteinacher Bürgermeisters wurde jedoch
nachträglich von der GV ausdrücklich „zustimmend zur Kenntnis genommen“. Nachvollziehbar
dokumentiert ist jedoch, dass das beschließende Gremium, die
Gemeindevertretung, den Abweichungsantrag zur Steinbruch-Erweiterung im vollen
Wissen um alle Konsequenzen weder verhindert noch versucht hat, die nachteiligen
Folgen für die betroffenen Ortsbürger zu mindern. Somit ist für uns das
souveräne Gremium als Mitverursacher verantwortlich für das Zustandekommen der Abweichungsgenehmigung und somit schließlich auch für
das Zustandekommen der Steinbruch-Erweiterung mit allen negativen Konsequenzen für
Natur- und Landschaftsschutz, Erholungswert und Lebensqualität der Bevölkerung. Die
unausweichlichen Folgen der Steinbruch-Erweiterung sind aus den beiliegenden
Bildern sichtbar. Mit einigem Interesse können die immensen negativen
Auswirkungen auf unser Leben im Ortsteil Mackenheim nachvollzogen werden. Die
Verantwortung für die Gesamtheit aller negativen Auswirkungen als Folge der
Steinbruch-Erweiterung im Mackenheimer Landschaftsschutzgebiet tragen die
Mitglieder des nach HGO bestimmenden Gremiums, der Abtsteinacher
Gemeindevertretung. Wie
Ihnen sicher bekannt ist, haben deshalb bereits jetzt verschiedene Einwohner
Mackenheims beschlossen, Sie, als Mitglied der Abtsteinacher Gemeindevertretung,
für die negativen Folgen der Steinbruch-Erweiterung, wie z.B. auch für den
nachweisbaren Wertverlust unserer Immobilien, haftbar zu machen. Mit freundlichen Grüßen Anlage:
Bilder der Steinbruch-Erweiterung Richtung Wohngebiete
Hier die "beruhigende" Antwort des Abtsteinacher Bürgermeisters (der von BiSS nicht angeschrieben wurde) an "seine" Gemeindevertreter:
Eine Kontaktaufnahme mit BiSS zu einem sachlichen Gespräch blieb daraufhin weiterhin aus.
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