Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des
Mackenheimer Steinbruchs
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Schriftverkehr
mit dem Petitionsausschuss
Da die Mackenheimer Bürgerinitiative feststellen musste, dass sie auf allen Ebenen von Politik und Verwaltung abgewiesen wurde und die vorgetragenen Bedenken gegen die Steinbruch-Erweiterung von keiner Stelle ernst genommen wurden, wandte sich der BiSS-Sprecherausschuss im Dezember 2001 hoffnungsvoll an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages:
Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des Mackenheimer Steinbruchs
Mackenheim, den 27.12.2001 An den 65183 Wiesbaden Regionaler Raumordnungsplan "Südhessen
2000", Sehr geehrte
Damen und Herren, aufgrund eines Bürgerprotestes der betroffenen Einwohner Mackenheims wurde anlässlich einer Bürgerversammlung am 26.10.01 die Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs gegründet. Wir möchten Ihnen nun auf diesem Wege unser Anliegen etwas
ausführlicher darstellen und begründen: Der langjährige Rechtsstreit um die Genehmigung einer
Steinbruch-Erweiterung zwischen der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG auf der
einen Seite und der Bürgerinitiative Vöckelsbach sowie der Gemeinde Mörlenbach
auf der anderen Seite wurde im Jahre 1997 durch einen gerichtlichen Vergleich
beendet. Mit Genehmigungsbescheid des RP nach § 16 BImSchG vom 13.08.1997 wurde
die Abbaufläche
des Steinbruchs “endgültig auf den Abbauabschnitt 1 (Zone 1-4) begrenzt“,
die Abbaurate für den Restbestand wurde mit maximal 350.000 t/a
festgeschrieben. Eine zusätzliche Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs
war dadurch nicht mehr möglich. Die regionale Raumordnungsplanung bekräftigte dieses Ziel im
Regionalplan "Südhessen 2000", in dem die Abbaufläche für den
Steinbruch begrenzt und die angrenzenden Gebiete auf Mackenheimer Gelände als
"Waldbereich, Bestand" und als "Bereich für Landschaftsnutzung
und -pflege" innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Bergstraße-Odenwald
eingestuft wurden. Der Landschaftszerstörung durch den Stein-Abbau war somit
eine Grenze gesetzt, die natürliche Eigenart der restlichen Landschaft sowie
die verbliebenen Naturräume und Waldgebiete konnten erhalten werden. Dazu durften die direkt betroffenen Bürger von Mackenheim, Vöckelsbach
und Weiher mit einem baldigen Ende der jahrelangen starken Beeinträchtigung
ihrer Lebensqualität durch Lärm, Explosions-Stoßwellen, Staub,
Schwerlastverkehr usw. rechnen. Nun, nur wenige Jahre später, planen die Porphyrwerke
Weinheim-Schriesheim AG eine massive Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs in
südlicher Richtung auf Mackenheimer Gelände (Richtung Wohngebiet) und eine Erhöhung
der Abbaurate auf 600.000 t/a, man spricht von einer weiteren Abbauphase für
die nächsten 20 Jahre. Am 07.08.01 hat der Abtsteinacher Gemeindevorstand auf Antrag
des Bürgermeisters Rolf Reinhard offenbar beschlossen, ein Abweichungsverfahren
vom bestehenden Raumordnungsplan zu beantragen. Der Antrag der Gemeinde
Abtsteinach wurde daraufhin mit Datum vom 13.08.01 gestellt. Ein Gutachten zur Umweltverträglichkeit liegt ebenfalls
nicht vor. Soweit die Darstellung des bisherigen Ablaufs. Zu dem Vorhaben der Steinbruch-Betreiberin scheinen den
Gremien der Antrag stellenden Gemeinde aus unserer Sicht bisher nur stark
vereinfachte bzw. eingeschränkte Informationen vorzuliegen. Nach den derzeitigen Plänen der Porphyrwerke soll das
heutige Abbaugebiet des Steinbruchs in südlicher Richtung zwischen der Vöckelsbacher
Grenze und dem Friedhof der Familie Berghegger durchgebrochen und zunächst bis
zu dem Verbindungsweg zwischen Bauernhof Berghegger und Vöckelsbach erweitert
werden. Diese Fläche betrifft ca. 4,2 ha Forst- ("Waldbereich,
Bestand") und ca. 3,2 ha Wiesenfläche ("Bereich für
Landschaftsnutzung und -pflege"), also insgesamt ein Gelände von ca. 7,4
ha des Landschaftsschutzgebietes Bergstraße-Odenwald. Der betroffene Waldbereich mit seiner herausragenden
Schutzfunktion wird vom Hessischen Forstamt Wald-Michelbach weder ökologisch
noch ökonomisch als minderwertig angesehen (Schreiben des Herrn Dr. Ritter vom
21.11.01) und dient als Wildbrücke zwischen den Vöckelsbacher und den
Mackenheimer Waldgebieten. Der gültige Raumordnungsplan beschränkt das Abbaugebiet des
Steinbruchs auf eine Fläche von 10 ha. Der vorliegende Antrag auf Abweichung
beinhaltet somit bereits eine Ausweitung gegenüber den Zielen der noch jungen
Raumordnungsplanung um 75%. Nun gibt es Schätzungen, nach denen diese zusätzliche Fläche
innerhalb einer Zeit von etwa 10 Jahren abgebaut sein wird. Dabei ist eine,
ebenfalls von der Betreiberin des Steinbruchs beantragte, Erhöhung der
Abbaukapazität von derzeit 350.000 t/a auf 600.000 t/a noch nicht berücksichtigt. Tatsache ist aber auch, dass alle Beteiligten z.Zt. von einer
Abbauzeit von mindestens 20 Jahren sprechen. Die Diskrepanz dieser beiden Aussagen zur Abbau-Dauer wird
geschlossen durch eine weitere, gesicherte Information, die uns aus erster
Quelle vorliegt. Danach hat die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG in den
laufenden Verkaufsgesprächen mit dem Land-Eigentümer eine Verkaufsoption
gefordert für das anschließende Gelände bis zu dem Verbindungsweg zwischen
dem Gasthof “Zum Grünen Baum“ und Vöckelsbach (Hoffeldweg / Kuhweg). Diese
Information ist auf einer Bürgerversammlung in Mackenheim vom Geschäftsführer
der Steinbruch-Betreiberin schließlich nicht dementiert, sondern eher bestätigt
worden ("... das Gelände gibt ja keine Grenzen vor ..."). Mit dieser Zusatzinfornation wird jedoch auch ein Teil des wahren Ausmaßes der Vorhaben der Steinbruch-Betreiberin deutlich. In der Hintergrundplanung steht nämlich offensichtlich eine unvorstellbare gigantische Weiterentwicklung des Abbaugeländes mit allen entsprechenden nachteiligen Konsequenzen für Natur, Landschaftsbild und Lebensqualität. Nach einigen Jahren, so die Vorstellung der
Steinbruch-Betreiberin, wird es zudem die Möglichkeit wieder geben, die
Erweiterung auch in Richtung Vöckelsbach weiter fortzuführen. Dazu muss man schließlich noch bedenken, dass dieses
Unternehmen, das wir verniedlichend „Steinbruch“ nennen, nur die Spitze
eines Kraken-Arms des riesigen verflochtenen Werhahn-Konzerns darstellt, der
eben gerade nicht nach Landschafts- und Naturschutz-Kriterien gemessen wird,
sondern als Wirtschaftsunternehmen einzig und allein nach seinem jährlichen
Ertrag, dem operativen Geschäftsergebnis und dessen stetiger Steigerung. Damit
muss für jedermann klar sein, dass die Porphyrwerke nie aufhören werden, immer
neues anschließendes Gelände zum Abbau der Gewinn bringenden Steine zu fordern
und mit hohem Einsatz alles Erdenkliche zu unternehmen, einen einmal
"angeschnittenen“ Bergrücken "nachhaltig“ und "vollständig"
bis zur Erschöpfung des Materials abzuräumen (Beispiele auch aus der näheren
Umgebung sind allseits bekannt !!). Der Geschäftsführer der Betreiberin sprach
in diesem Zusammenhang bereits auf verschiedenen Veranstaltungen von
"Nachhaltigkeit" und von einem "möglichst vollständigen
Abbau". Mit einer Abweichung vom derzeitigen, erst vor kurzer Zeit
beschlossenen, Regionalplan "Südhessen 2000" würde das Tor aufgestoßen,
dieses Vorhaben Schritt für Schritt zu verwirklichen und über die nächsten
Jahrzehnte und Generationen fortzuführen. Wenn der Raumordnungsplan einmal geändert und der Abbau auf
einem zusätzlichen Gelände erst einmal prinzipiell möglich wäre, könnten
dem weiteren Verlauf aus unserer Sicht nur noch schwer Grenzen gesetzt werden. Das viel zitierte anschließende Genehmigungsverfahren nach
Bundesimmissionsschutzgesetz wird ein Konzern mit über 400 Steinbrüchen in
Deutschland und zahlreichen weiteren Betrieben im osteuropäischen Ausland als
reine Pflichtübung absolvieren. Die nötigen Gutachten mit dem erforderlichen
Inhalt werden standardmäßig in Auftrag gegeben und bezahlt, alles Übrige ist
für den Konzern Routine. Eine
Bestätigung dazu konnten HR4-Hörer am 15.11.01 vom technischen Leiter der PWS
erfahren: "Wir haben da keine Bedenken" eine Genehmigung zu erhalten,
"alle Grenzwerte werden unterschritten…“. Die Auswirkungen dieses Szenariums auf Natur, Umwelt,
Landschaftsbild und Ortscharakter sowie Gesundheit, Lebensqualität und
Wertverlust des privaten Eigentums sind sicher derart einschneidend, dass kein
vernünftiger Mensch bereit sein kann, sich dies in Realität vorzustellen. Wir
denken aber, dass dieses Szenarium doch einseitig realisierbar sein könnte,
wenn ihm nicht rechtzeitig und mit aller Entschiedenheit Einhalt geboten wird. Wir sehen somit die Konsequenz aus einer Abweichung gegenüber
dem derzeitigen Raumordnungsplan mit derart weitreichenden Folgen für die nächsten
Jahrzehnte und Generationen verknüpft, dass eine "zustimmende
Kenntnisnahme“ durch die Gemeindevertretung der Antrag stellenden Gemeinde aus
unserer Sicht kein angemessener Umgang mit der Gesamtproblematik sein kann. Zu einem Vorhaben dieser Tragweite ist auf allen Ebenen von
Politik und Verwaltung eine eingehende Eörterung aller Konsequenzen für Natur,
Landschaftsbild, Erholungswert der Umgebung und für die betroffene Bürgerschaft
erforderlich. Und bei Berücksichtigung all dieser Konsequenzen, gerade
auch im Hinblick auf die politischen Aussagen und Programme in jüngerer
Vergangenheit, kann aus unserer Sicht nur eine Ablehnung des Vorhabens
resultieren. Wir baten deshalb sowohl die Vertreter der gemeindlichen
Gremien der Gemeinde Abtsteinach als auch die zuständigen Mandatsträger im
Kreistag und das Regierungspräsidium inständig auch im Sinne unserer
nachfolgenden Generationen, mit uns alle Möglichkeiten zu ergreifen, die
geeignet sind, das zerstörerische Werk der Landschaftsvernichtung in jedem
Falle nachhaltig zu stoppen und eine Abweichung von den Zielen des derzeit gültigen
Raumordnungsplanes zu verhindern. Zur Klärung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens der Antragstellung durch den Gemeindevorstand in Abtsteinach ohne Beschlussfassung in der Gemeindevertretung und ohne rechtmäßige Zustimmung der Naturschutzverbände, baten wir die Kommunalaufsicht des Kreises Bergstraße und das Regierungspräsidium um eine Überprüfung. Wir untermauerten unsere Bitten mit einer
Unterschriftensammlung der Mackenheimer Einwohner gegen die geplante Erweiterung des Mackenheimer
Steinbruchs, die dem Regierungspräsidium mit Schreiben vom 01.11.01 übergeben
wurde. Die Anzahl
der Gegnerschaft repräsentiert etwa 2/3 der erwachsenen Einwohner und
gleichzeitig ca. 75% aller befragten Bürger Mackenheims. Darüber
hinaus laufen zur Zeit mehrere spontane Unterschriftenaktionen in den
Nachbargemeinden und betroffenen Gaststättenbetrieben, deren Ergebnisse jeweils
schrittweise dem Regierungspräsidium übergeben werden. Die
Unterzeichner fordern mit einem Appell die Vertreter der Bürgerinteressen in
Politik und Verwaltung auf, alle Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind,
um für den uneingeschränkten Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaftsbild und Ortscharakter sowie
für die
Beibehaltung des landschaftsgebundenen Erholungswertes unserer Ortsumgebung und
für den Fortbestand unserer Gesundheit und Lebensqualität zu sorgen und die
von der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG geplante Steinbruch-Erweiterung
nachhaltig zu verhindern. Unsere Betroffenheit erklärten wir immer wieder mit den
folgenden Gründen: 1
Bestandsschutz für die Ziele des noch jungen Regionalplans "Südhessen
2000", Erhalt des Vertrauens der Bürger in die Landesentwicklungsplanung
und die regionale Raumplanung. 2
Starker Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild sowie in den natürlichen
Charakter des Ortes und der Umgebung. Das betroffene Gelände liegt im
Landschaftsschutzgebiet in exponierter Lage des Abtsteinacher Ortsteils
Mackenheim und ist von mehreren Seiten der Ortsumgebung einsehbar (siehe
beiliegende Fotos), die freie Landschaft mit ihren wertvollen Naturräumen muss
erhalten bleiben. 3
Wegfall des Erholungswertes der Landschaft und ihrer naturräumlichen
Besonderheit für Einwohner sowie erholungssuchende Touristen (z.B. direkt
betroffener Land-Gasthof "Zum Grünen Baum" in Mackenheim). 4
Wegfall des Waldes mit seiner besonderen Schutzfunktion gegen Lärm und
Staub und als Wildbrücke zwischen den benachbarten Waldgebieten. 5
Drastische Verringerung des Abstands zwischen Steinbruch-Abbaukante und
Wohngebiet. 6
Fortfahren der Sprengtätigkeit bei fast verdoppelter Abbaurate und dazu
in kürzerer Distanz zum Wohngebiet mit allen Folgen aus den Druck- und Stoßwellen,
die sich über die Luft und das Bodengestein in Richtung Wohngebiet
fortpflanzen, wie z.B. 7
Starker Schwerlastverkehr mit entsprechendem Unfallrisiko sowie Erschütterungen
und zusätzlicher Lärmbelastung. 8
Dadurch bedingt: Hoher Wertverlust des privaten Eigentums und daraus
folgend Gefährdung der privaten Altersvorsorge. 9
Mögliche negative Auswirkungen auf Lage und Ergiebigkeit der Quellen der
betroffenen Ortsteile. 10
Zerstörung des Vertrauens in bisherige Aussagen aus Politik und
Verwaltung auch im Zusammenhang mit der Vergleichslösung aus 1997 (Genehmigung
einer Landschaftszerstörung dieses Ausmaßes ist "heutzutage einfach
undenkbar" und "politisch nicht zu verantworten"). Die bisherigen Reaktionen aller angesprochenen Instanzen aus
Politik und Verwaltung zeigen uns, dass unserem Anliegen als betroffene Bürgerschaft
nicht mit dem nötigen Problembewusstsein begegnet wird. Man scheute sich bisher
auf allen Ebenen offensichtlich, sich mit der Problematik in gebührender Form
auseinanderzusetzen und bringt, wenn überhaupt, nur wenig belastbare Argumente
entgegen, wie Arbeitsplatzerhalt, geringe Einsehbarkeit des betroffenen
Gebietes, "wertloser Wald" usw.. (Die Arbeitsplätze sind durch den Abbau der heute noch
genehmigten Flächen sowie durch die Verarbeitung der Steinlieferungen aus
Mengelbach (nach Aussage der Betreiberin noch ca. 6 bis 10 Jahre) und durch die
anschließend notwendigen Renaturierungsarbeiten noch für viele Jahre
gesichert. Logischerweise kostet die Ablehnung einer Abweichung vom gültigen
Regionalplanplan keinen einzigen Arbeitsplatz gegenüber der Verfolgung der dort
bisher festgeschriebenen Ziele. Der betroffene Waldbereich mit seiner herausragenden
Schutzfunktion wird vom Hessischen Forstamt Wald-Michelbach weder ökologisch
noch ökonomisch als minderwertig angesehen (Schreiben des Herrn Dr. Ritter vom
21.11.01) und dient als Wildbrücke zwischen den Vöckelsbacher und den
Mackenheimer Waldgebieten. Im Übrigen wäre eine unverantwortbare Wald- und
Landschaftszerstörung für uns auch nicht vertretbar, wenn man die Zerstörung
nicht von allen Seiten sehen könnte. Da wir auch inzwischen als Mitglieder der Bürgerinitiative
bei den eigenen Gemeindegremien eher gemieden werden, ist aus unserer Sicht ein
ernster Dialog über unsere Anliegen derzeit nicht mehr denkbar. Der
Abtsteinacher Bürgermeister scheint es zudem inzwischen als sein persönliches
Ziel anzusehen, den Abweichungsantrag mit positivem Ergebnis durch die
Regionalversammlung zu schieben. Die Abtsteinacher Mandatsträger aller Parteien
folgen ihm in uneingeschränkter Solidarität. In jüngster Zeit fanden häufiger Ortsbegehungen von
verschiedenen Politikern mit Vertretern des Steinbruchs statt, die Bürgerinitiative
wurde dabei nicht beteiligt. Die Führung in die betroffenen
Landschaftsschutzgebiete geschah dabei aus unserer Sicht sehr oberflächlich und
einseitig und das Ergebnis war jeweils, wie von den Erweiterungs-Befürwortern
beabsichtigt, meistens eine "verständnisvolle Zustimmung" zu den
Argumenten der vortragenden Steinbruch-Betreiberin. Das Regierungspräsidium erläuterte uns kurz und oberflächlich
die, aus RP-Sicht, richtige Vorgehensweise bei der Antragstellung und schrieb
einen zustimmenden Beschlussvorschlag für die Regionalversammlung, ohne nur im
Geringsten auf unsere Argumente bzw. auch nur auf unsere Existenz einzugehen. Alles in allem fühlen wir uns als Bürgerinitiative mit
unserem Anliegen nicht der Tragweite der in Kürze anstehenden Entscheidungen
entsprechend ernst genommen. Aus den geschilderten Gründen wenden wir uns nun an den
Petitionsausschuss mit der Hoffnung, vielleicht auf diesem Wege der betroffenen
Bürgerschaft in den Ortsteilen Mackenheim, Vöckelsbach, Weiher und Kreidach
sowie unserer Landschaft und dem natürlichen Charakter unserer Ortsumgehung
angemessenes Gehör zu verschaffen. Wir bitten um Ihre Unterstützung in unserem Vorhaben, die
geplante Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs konsequent und nachhaltig zu
verhindern. Für weitere Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Anlagen
zu Ihrer Information:
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Genehmigungsbescheid 8/1997 ("... endgültig ...")
Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des Mackenheimer Steinbruchs
Mackenheim, den 18.01.2003 An den 65183 Wiesbaden Petition Nr. 04668/15 vom 27.12.2001 Sehr geehrte Damen und Herren, auf unsere vielfältigen Unterlagen mit der Darstellung der
Auswirkungen der geplanten Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs antworten
Sie nun mit einem Verweis auf die „Darstellung der Sach- und Rechtslage“. Sie können davon ausgehen, dass wir nach 15 Monaten
intensiver Beschäftigung mit dem Vorhaben der Basalt AG und eben gerade auch
mit den Hintergründen in Politik und Verwaltung wahrlich umfassend über den
tatsächlichen Sachstand informiert sind. Wir haben uns im vorliegenden Falle aber an den
Petitionsausschuss des Hessischen Landtags gewandt, weil wir, gerade im Wissen
um die Sach- und Rechtslage, von dort vermittelnde Hilfe in der Sache erwartet
haben. Hier kämpfen über 2/3 der betroffenen Ortsbevölkerung
gegen eine geplante gigantische Zerstörung des Natur- und Landschaftserbes.
Hier kämpfen Bürger gegen das finale Wegsprengen eines großen Teils ihrer
Heimat und gegen die Zerstörung des Erholungswertes ihrer landschaftlich geschützten
Ortsumgebung. Hier kämpfen Bürger darüber hinaus auch gegen den Verlust ihrer
Lebensqualität und gegen die Wertminderung ihres Privateigentums und damit für
den Erhalt ihrer privaten Altersvorsorge. Der bisher 15-monatige Kampf um den Erhalt des Natur- und
Landschaftserbes im Mackenheimer Landschaftsschutzgebiet wurde bisher immer
wieder von allen entscheidenden Instanzen niedergeschlagen durch die offenbar
als höherwertig eingeschätzten einseitig wirtschaftlichen Interessen der
Steinbruch-Betreiberin (Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG, Basalt AG und im
Hintergrund: Werhahn-Gruppe, Neuss). In ihrer Not wandten sich die betroffenen Bürger an den
Petitionsausschuss des Hessischen Landtags, im vollen Vertrauen auf eine übergeordnete,
unabhängige Instanz mit den Möglichkeiten zu einer Schlichtung bzw. einer
Vermittlung zum Ausgleich der verschiedenen Interessen. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass dieses Vertrauen
in die Souveränität des Petitionsausschusses nach allen unseren bisherigen
Erfahrungen stark ins Wanken gerät, wenn auch von dort lediglich mit einem
Verweis auf den allseits bekannten Sachstand geantwortet wird. Für die betroffenen engagierten Bürger Mackenheims, die wir
als Bürgerinitiative vertreten, stellt sich hier letztendlich die Frage, ob in
dieser Republik überhaupt noch eine Instanz der Bürgerinteressen existiert
oder ob nun auch dieses letzte Fünkchen Hoffnung ausgelöscht wird durch die
bestimmenden Interessen der herrschenden globalen Wirtschaftsunternehmen. Wir bitten Sie deshalb nochmals, die Ihnen vorliegenden
Informationen gewissenhaft zu sichten und gemeinsam mit uns einen Weg zu suchen
zum Ausgleich zwischen der Gewinnoptimierung eines Wirtschaftsunternehmens und
dem nachhaltigen Schutz unseres Natur- und Landschaftserbes. In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des Mackenheimer Steinbruchs
Mackenheim, den 14.02.2003 An den 65183 Wiesbaden Petition
Nr. 04668/15 vom 27.12.2001 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr mehr oder weniger freundliches Schreiben
mit der formalrechtlichen Erläuterung der Petitions-Prozeduren. Der Summe Ihrer bisherigen Äußerungen auf unsere konkreten
und sehr detaillierten Vorträge entnehmen wir eine Bestätigung unserer
schlimmsten Befürchtungen. Keine der von uns angerufenen Instanzen - und dies nun
einschließlich des Petitionsausschusses des Hessischen Landtags - begab sich
bisher in die Mühe und Verantwortung einer sachlichen Auseinandersetzung mit
dem Inhalt unserer Vorträge. Selbst der Petitionsausschuss schlich sich nun
ebenfalls über formalrechtliche Erkärungen und Standard-Formulierungen aus der
moralischen Verantwortung, sich wenigstens einmal mit der vorgetragenen Sache
inhaltlich auseinandersetzen zu müssen. Dabei legen wir Wert auf die Feststellung, dass es uns nicht
darum geht, Recht zu bekommen. Doch sollten wir zumindest als Bürger dieses
Landes mit unserem Engagement für die Allgemeinheit unserer Dorfbevölkerung
Ernst genommen werden. Bei allen hochfliegenden Erwartungen an die Arbeit eines
Petitionsausschusses als souveräne, unabhängige Instanz bleibt uns nur noch
festzustellen, dass offenbar auch in Ihrem Ausschuss schon längst keine Bürgernähe
mehr zu finden ist. Stattdessen wie in allen Amtsstuben: Ausgeprägte
beharrliche Bürger-Resistenz! Schade für die Mühe, Ihnen mit unseren detaillierten
Unterlagen und Dokumenten unsere Bedenken näherbringen zu wollen ! Schade um unsere unfreiwillig gegebenen Steuergelder, mit
denen diese und ähnliche Einrichtungen finanziert werden ! Hochachtungsvoll
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