Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

*** 18 JAHRE BiSS ***    *** 18 JAHRE KAMPF GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR ***    *** ENGAGIERT GEGEN LUG UND TRUG ***    *** ENGAGIERT FÜR NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ ***
 

 

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Schriftverkehr mit dem
Regierungspräsidium Darmstadt

 



 

> Thema: Genehmigungsantrag auf Vertiefung

> Thema: Einhaltung von Genehmigungsauflagen

> Thema: Radioaktivität

> Thema: Widersprüche gegen die Genehmigung nach BImSchG

> Thema: Raumordnungsplanung / Regionalplanung

> Thema: Unterschriftensammlung

 



 

Einsturzgefahr an der Ostwand verzögert Erweiterungsgenehmigung

Mit Schreiben der BiSS an das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgt ein Hinweis auf weitere Geländerutschungen und gefährliche Rissbildungen in der Ostwand der Süderweiterung. Mit diesem Schreiben erfolgt gleichzeitig ein Hinweis auf fehlende bzw. unzureichend ausgeführte Bermen in der Abbaustruktur:

 

Ralf Eschmann
Am Langen Bangert 7
69518 Abtsteinach
  Abtsteinach, den 31.10.2016

  

An die      
Regierungspräsidentin Darmstadt
Frau Brigitte Lindscheid

- persönlich -

Dienstgebäude
64283 Darmstadt

  

Amphibolit-Steinbruch in Abtsteinach-Mackenheim
Änderungsantrag nach § 16.2 BImSchG
der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG

  

Sehr geehrte Frau Lindscheid,
 

im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Steinbruchbetreiberin Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG (PWS), die Abbausohle des Steinbruchareals um mehr als
60 m zu vertiefen, haben wir auf das herrschende Problem der Standsicherheit hingewiesen. Wir haben mit Schreiben vom 28.11.2015 dargelegt, dass bereits im bestehenden Abbauzustand infolge nicht fachgerecht ausgeführter und unzureichender Böschungsneigung sowie teilweise fehlender Bermenstruktur erhebliche Geländerutschungen aufgetreten sind.  

Die weitere Entwicklung der Abbauwände in den vergangenen Monaten zeigt nun leider eine deutliche Bestätigung unserer schlimmsten Befürchtungen.

Besonders an der Ostwand der sog. Süderweiterung bilden sich zunehmend breite durchgehende Risse und Spalten, die ein extremes Risiko zu weiteren schweren Gelände-Einstürzen aufzeigen (siehe beiliegende Fotos).
Hierin liegt ein äußerst hohes Gefährdungspotenzial für die direkt anschließenden Fahrwege und Arbeitsbereiche, insbesondere auch dann, wenn dort eine Vertiefung der Grundsohle um weitere mehr als 60 m erfolgen sollte.

Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass die real ausgearbeitete Bermenstruktur der Abbauwände im gesamten Werk aus unserer Sicht nicht den Darstellungen in den jeweils zur Genehmigung eingereichten Unterlagen entspricht. Wir stellen fest, dass die Terrassenbreite häufig unzureichend ausgeführt wurde und die schmalen Terrassen vielfach bereits von herabstürzendem Geröll aufgefüllt sind.  Teilweise fehlen die Bermen völlig und es entstehen hohe Steilwände über Arbeits- bzw. Fahrbereichen mit dem entsprechenden Gefährdungsrisiko.  

Wir befürchten, dass hier mit äußerst aggressiver Ausbeutungsmethode fahrlässig Geländerutschungen provoziert werden und dass auf diesem Wege letztendlich eine unrechtmäßige Ausweitung des Abbaus über die genehmigten Außengrenzen hinweg erfolgt.  

Eine gewissenhafte Überprüfung auf strikte Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift BGV C 11 (VBG 42) „Steinbrüche, Gräbereien und Halden“ erachten wir wegen der beobachteten Erscheinungen als dringend erforderlich.  

Mit freundlichen Grüßen 

Ralf Eschmann 

 

Anlage:

Beispiel-Fotos zur Riss- und Spaltenbildung

 

 

 

In der Antwort des RP vom 30.11.2016 wird bestätigt, dass die Bereiche unterhalb der einsturzgefährdeten Zonen gesperrt wurden und dass die Genehmigungsfähigkeit der beantragten Vertiefung des Steinbruchareals von einer geeigneten Lösung zur Standsicherheit an den Abbauwänden abhängig ist.
Bis zur Klärung der Standsicherheitsprobleme erfolgt keine Genehmigung zur Vertiefung.

 



 

Genehmigungsantrag auf Vertiefung:

Der Änderungsantrag der PWS nach § 16, Abs. 2, BImSchG zielt auf eine Genehmigung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, d.h. auf ein abgekürztes Verfahren ohne öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens, ohne Auslegung des Antrags und der zur Bewertung erforderlichen Unterlagen und damit auch ohne eine Möglichkeit für die direkt von den Auswirkungen betroffenen Menschen, nach sachlicher Prüfung Einwendungen zu erheben.
Ein solches Verfahren ist nur dann möglich, wenn erkennbar erhebliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens ausgeschlossen werden können. Deshalb ging dazu folgendes Schreiben an das Regierungspräsidium Darmstadt:

 

Ralf Eschmann
Am Langen Bangert 7
69518 Abtsteinach

Abtsteinach, den 28.11.2015

An das
Regierungspräsidium Darmstadt

Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

 

Amphibolit-Steinbruch in Abtsteinach-Mackenheim
Änderungsantrag nach § 16.2 BImSchG
der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG

  

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem offenbar bereits seit einem Jahr sehr konkrete Planungen und Verhandlungen zwischen der Steinbruch-Betreiberin Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG (PWS) und den beteiligten Behörden laufen, erfuhren wir als direkt betroffene Bürger und Einwohner Mackenheims nun eher zufällig von einem erneuten Erweiterungs-Vorhaben im Areal des Mackenheimer Steinbruchs.

Aus einem oberflächlichen Kurzvortrag der PWS auf der letzten Sitzung der Abtsteinacher Gemeindevertretung über die geplante Vertiefung des gesamten Abbaugebietes ergeben sich bei einer ersten Betrachtung für uns folgende grundsätzliche Bedenken:

1   Standsicherheit
Bereits im derzeit bestehenden Abbauzustand im südlichen Erweiterungsgebiet kommt es wiederholt an unterschiedlichen Stellen der Süd- und Ostwand zu erheblichen Geländerutschungen infolge nicht fachgerecht ausgeführter und ungeeignet steiler Böschungsneigung sowie fehlender Bermenstruktur (siehe beiliegende Fotos vom 21.11.2015).
Bei einer Vertiefung der Abbausohle um weitere 60 m ergibt sich ein erhebliches zusätzliches Risikopotenzial bezogen auf die Einhaltung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Arealgrenzen und vor allem auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit bei allen Arbeiten im Gefährdungsbereich der instabilen Abbauwände.

2   Erschütterung durch Sprengungen
Im Gegensatz zu den bisherigen Sprengungen an frei stehenden Wänden mit einer freien Auswurfseite wird bei Sprengungen in die Tiefe der gesamte Explosionsdruck als Druckwelle in die anstehende Gesteinsformation eingeleitet. Diese ungleich stärkere Druckwelle erreicht dann über die Gesteinslage die sehr nahen Wohngebiete.
Dadurch und durch den geplanten kürzeren Abstand zu den Wohnlagen (z.B. Am Hofböhl) ist eine noch wesentlich höhere Beeinflussung durch Sprengerschütterungen zu erwarten, als dies bisher bereits der Fall ist.

 3   Lärm- und Staubimmissionen
Bereits nach den Prognosegutachten zur Süderweiterung sind einige exponierte Wohnlagen Mackenheims stark von Lärm- und Staubimmissionen betroffen.
Da mit der geplanten Vertiefung des gesamten Abbauareals der Abstand zwischen Abbaugebiet und Wohngebiet gegenüber den Arbeiten in der Süderweiterung teilweise halbiert wird (z.B. Am Hofböhl), muss dort mit einer erheblichen Erhöhung der Beeinflussung durch Lärm- und Staubimmissionen gerechnet werden. Eine Überschreitung der Grenz-/Richtwerte ist bei unveränderten Randbedingungen in den Prognosen nicht mehr auszuschließen.
 

Soweit zunächst unsere Bedenken nach einer ersten Bewertung der wenigen Informationen aus dem oberflächlichen Kurzvortrag der PWS.
Eine Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf den gesamten Umfang der Schutzgüter in § 1 BImSchG ist uns bei der vorliegenden Informationslage natürlich nicht möglich.

Aus dieser ersten Betrachtung ist jedoch bereits ersichtlich, dass es sich bei der beantragten Änderung um ein Vorhaben handelt, das in seiner Gesamtheit der Auswirkungen geeignet ist, sowohl die im Steinbruch arbeitenden Menschen, als auch die betroffenen Einwohner und Bürger Mackenheims zusätzlich zu gefährden, zu belästigen und damit auch gegenüber dem derzeitigen Genehmigungsstand erheblich zu benachteiligen.  

Damit erscheint das offenbar bisher angedachte Verfahren nach § 16.2 BImSchG, d.h. ein Änderungsverfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, der vorliegenden Risikolage bezüglich zusätzlicher Nachteile, Beeinflussungen und Gefährdungen nicht angemessen.  

Das Vorhaben beinhaltet eine Vertiefung des gesamten Areals um mindestens 60 m  auf einer Fläche von mindestens 3,5 ha mit einem Ausbeutungsvolumen von zusätzlich ca. 3,5 Mio t bei einer Jahresproduktion von 600.000 t/a. Dabei ist ein Abbauverfahren in die Tiefe vorgesehen, das an dem betreffenden Standort noch niemals angewendet und erprobt wurde.

Ein solches Vorhaben erfordert wegen der erkennbaren Gefährdungs- und Benachteiligungsrisiken ein ordentliches transparentes Genehmigungsverfahren mit Veröffentlichung des Vorhabens, Auslegung aller zur Bewertung erforderlichen Dokumente und der Möglichkeit für die betroffenen Menschen, nach sachlicher Prüfung in einem angemessenen zeitlichen Rahmen Einwendungen zu erheben.
 

Die von der PWS angebotene Vorstellung des Vorhabens gegenüber den betroffenen Bürgern anlässlich eines „Informationsbasars“ an einem Nachmittag mit „offenem Dialog“ usw. erscheint dem Umfang möglicher Gefährdungen und Benachteiligungen absolut unangemessen.
Eine sachliche Auseinandersetzung mit den seit Monaten erarbeiteten umfangreichen Gutachten durch kurze „Einsicht“ an einem „Marktstand“ ist uns nicht möglich und wäre selbst durch erfahrenes Fachpersonal wohl kaum zu erbringen.

Wir bitten Sie daher, aus den aufgezeigten Gründen von dem Verfahren nach § 16.2 BImSchG Abstand zu nehmen und ein Genehmigungsverfahren nach § 10 bzw. 16.1 BImSchG mit rechtmäßiger Beteiligung der betroffenen Menschen einzuleiten.

  Mit freundlichen Grüßen

 Ralf Eschmann

 

Anlage: 

3 Beispiel-Fotos zu Hangrutschungen.
Beispiele Süderweiterung, Südwand und Ostwand
 

 

Süderweiterung, Ostwand  -  Gefährdung durch Rutschungen  -  Foto vom 21.11.2015

 

 Süderweiterung, Südwand  -  Gefährdung durch Rutschungen  -  Foto vom 21.11.2015

 

 


 

Nachdem aus einem Pressebericht zur Ortsbegehung des Bauausschusses der Abtsteinacher Gemeindevertretung zu entnehmen war, dass nach der beantragten Vertiefung das Verfüllen mit Bauschutt erfolgen soll, ging noch der folgende Nachtrag an das Darmstädter RP:

 

Ralf Eschmann
Am Langen Bangert 7
69518 Abtsteinach

Abtsteinach, den 16.12.2015

 An das
Regierungspräsidium Darmstadt

Abt. IV/Da 43.2
Herrn Dr. Schrötter

Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt

 

Amphibolit-Steinbruch in Abtsteinach-Mackenheim
Änderungsantrag nach § 16.2 BImSchG
der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG (PWS)

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schrötter,

zunächst einmal recht herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort auf unser Schreiben vom 28.11.2015.

Im Nachgang zu unseren Ausführungen möchten wir noch auf eine, für uns neue, Information hinweisen:

 ·  Aus dem Pressebericht zu einer Ortsbegehung durch den Bauausschuss der Abtsteinacher Gemeindevertretung mussten die Mackenheimer Bürgerinnen und Bürger nun entnehmen, dass nach der beantragten Vertiefung des Steinbruchareals um 60 m auf einer Fläche von 3,5 ha eine Verfüllung mit Bauschutt geplant sein soll. Eine Bauschutt-Deponie mit einer Einlagerungsmenge von weit über 3 Mio t Bauschutt in direkter Nachbarschaft zu den Mackenheimer Wohngebieten beinhaltet zweifelsfrei ein weiteres Risiko zu einer wesentlichen Verschlechterung der Auswirkungen auf Umwelt, Natur, Landschaftsbild und Lebensqualität der direkt betroffenen Menschen.
Eine solche völlig neue Qualität der “Nutzung“ des Steinbruchareals erfordert ebenfalls ein offenes, transparentes Genehmigungsverfahren nach
§ 10 bzw. 16.1 BImSchG mit öffentlicher Auslegung der Unterlagen und mit rechtmäßiger Einspruchsmöglichkeit für die betroffenen Menschen.

 ·  Aus den Erläuterungen der PWS-Repräsentanten gegenüber den Abtsteinacher Gemeindevertretern anlässlich der Ortsbegehung kann man darüber hinaus auf die Art und Weise schließen, wie man gedenkt, die Öffentlichkeit bzw. die gemeindlichen Gremien durch Placebo-Aussagen ruhig zu stellen.
So wird z.B. Peter Dickmais, Vorstandsmitglied der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG, in der Presse zitiert mit der Aussage, dass keine zusätzlichen LKW-Fahrten zu befürchten seien, da die LKW, die das Material zur Verfüllung anliefern, auf ihrem Rückweg gleich wieder Splitt aus dem Steinbruch abtransportieren würden.
Die entsprechende Abstimmung und Vertragsgestaltung für die Transportunternehmer mit den Bauschuttlieferanten einerseits und den Splittabnehmern andererseits erscheint dabei doch äußerst anspruchsvoll und damit völlig unrealistisch.
Auch aufgrund eines solchen Niveaus in der Entgegnung auf berechtigte Bedenken der betroffenen Menschen halten wir eine Möglichkeit zur tieferen sachlichen Einarbeitung und kritischen Auseinandersetzung mit den vorzulegenden Gutachten für dringend geboten.  

Mit freundlichen Grüßen

 Ralf Eschmann

 


 

Innerhalb der folgenden Monate zeigten sich an den Steilwänden des südlichen Abbaugebietes zunehmend schwere Rissbildungen und weitere Rutschungen. Diese Tatsache veranlasste das folgende Schreiben an die Regierungspräsidentin:

 

Ralf Eschmann
Am Langen Bangert 7
69518 Abtsteinach

    Abtsteinach, den 31.10.2016

An die      
Regierungspräsidentin Darmstadt
Frau Brigitte Lindscheid

- persönlich -

Dienstgebäude
64283 Darmstadt

 

Amphibolit-Steinbruch in Abtsteinach-Mackenheim
Änderungsantrag nach § 16.2 BImSchG
der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG

  

Sehr geehrte Frau Lindscheid,

im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Steinbruchbetreiberin Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG (PWS), die Abbausohle des Steinbruchareals um mehr als
60 m zu vertiefen, haben wir auf das herrschende Problem der Standsicherheit hingewiesen. Wir haben mit Schreiben vom 28.11.2015 dargelegt, dass bereits im bestehenden Abbauzustand infolge nicht fachgerecht ausgeführter und unzureichender Böschungsneigung sowie teilweise fehlender Bermenstruktur erhebliche Geländerutschungen aufgetreten sind.

 Die weitere Entwicklung der Abbauwände in den vergangenen Monaten zeigt nun leider eine deutliche Bestätigung unserer schlimmsten Befürchtungen.

Besonders an der Ostwand der sog. Süderweiterung bilden sich zunehmend breite durchgehende Risse und Spalten, die ein extremes Risiko zu weiteren schweren Gelände-Einstürzen aufzeigen (siehe beiliegende Fotos).
Hierin liegt ein äußerst hohes Gefährdungspotenzial für die direkt anschließenden Fahrwege und Arbeitsbereiche, insbesondere auch dann, wenn dort eine Vertiefung der Grundsohle um weitere mehr als 60 m erfolgen sollte.

 Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass die real ausgearbeitete Bermenstruktur der Abbauwände im gesamten Werk aus unserer Sicht nicht den Darstellungen in den jeweils zur Genehmigung eingereichten Unterlagen entspricht. Wir stellen fest, dass die Terrassenbreite häufig unzureichend ausgeführt wurde und die schmalen Terrassen vielfach bereits von herabstürzendem Geröll aufgefüllt sind.  Teilweise fehlen die Bermen völlig und es entstehen hohe Steilwände über Arbeits- bzw. Fahrbereichen mit dem entsprechenden Gefährdungsrisiko.

 Wir befürchten, dass hier mit äußerst aggressiver Ausbeutungsmethode fahrlässig Geländerutschungen provoziert werden und dass auf diesem Wege letztendlich eine unrechtmäßige Ausweitung des Abbaus über die genehmigten Außengrenzen hinweg erfolgt.  

 Eine gewissenhafte Überprüfung auf strikte Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift BGV C 11 (VBG 42) „Steinbrüche, Gräbereien und Halden“ erachten wir wegen der beobachteten Erscheinungen als dringend erforderlich.

 Mit freundlichen Grüßen

 Ralf Eschmann

  

Anlage:

 Beispiel-Fotos zur Riss- und Spaltenbildung

 

In der Antwort des RP vom 30.11.2016 wird bestätigt, dass die Bereiche unterhalb der einsturzgefährdeten Zonen gesperrt wurden und dass die Genehmigungsfähigkeit der beantragten Vertiefung des Steinbruchareals von einer geeigneten Lösung zur Standsicherheit an den Abbauwänden abhängig ist.
Bis zur Klärung der Standsicherheitsprobleme erfolgt keine Genehmigung zur Vertiefung.

 



 

Radioaktivität:

Veranlasst durch auffällige Häufungen von Krebserkrankungen im Abtsteinacher Ortsteil Mackenheim in den letzten Jahren, hat ein Mackenheimer Ortsbürger Gesteinsproben aus dem Steinbruch einer Strahlenmessung unterziehen lassen.

Die Messergebnisse zeigten eine bemerkenswerte Erhöhung (33-fach !!) der Zerfallsrate bei feinem Gesteinsstaub gegenüber dem Normalwert der Umgebung (Null-Messung).

Hierzu ging das folgende Schreiben der BiSS an das Regierungspräsidium Darmstadt:

 

Bürgerinitiative  

        gegen die Erweiterung

     des Mackenheimer Steinbruchs

    Mackenheim, den 15.11.2004

An das
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Staatliches Umweltamt
Dezernat IV / Da 43


Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt

  

Erweiterung des Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Genehmigungsantrag der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG (PWS),
Einwendungen nach § 10 Abs. 3 BImSchG,
Aktenzeichen: IV/Da 43.2 - 53 e 621 – Porphyrwerke (1c)

  

Sehr geehrter (Name wurde auf "Anregung" des RP entfernt),

wir beziehen uns auf Kap. 12.2 „Radioaktives Gestein“ unserer Einwendungen nach § 10
Abs. 3 BimSchG vom 15.11.2003 und die darauf aufbauende Diskussion im Rahmen der Erörterungstermine am 17.12.2003 und am 15.01.2004 und übergeben Ihnen in der Anlage ein Messprotokoll zu Strahlungsmessungen an Gesteins- und Staubproben aus dem Mackenheimer Steinbruch.
 

Veranlasst durch auffällige Häufungen von Krebserkrankungen im Abtsteinacher Ortsteil Mackenheim in den letzten Jahren hat ein Mackenheimer Ortsbürger Gesteinsproben einer Strahlenmessung unterziehen lassen. 

Die untersuchten Proben wurden ohne Vorauswahl dem vorhandenen Material am Straßenrand entnommen. 

Das Messprotokoll umfasst 3 Messreihen: 

(1)  Null-Messung, d.h. reine Umgebungsbelastung,

(2)  Gesteinsstaub und

(3)  Splitt. 

Die Proben wurden zur Messung homogen verteilt in Szintillationsgel (Instagel) eingebettet. 

In jeder Messreihe wurden Zerfälle innerhalb der definierten Energiefenster 

(A)  0 ... 18 keV,

(B)  0 ... 156 keV und

(C)  0 ... 2000 keV 

erfasst.

Die Messergebnisse zeigen bei der Null-Messung (Messung (1))

im Energiefenster 

   A :  6 Zerfälle,
            im Fenster       B :  9 Zerfälle und
            im Fenster       C :  10 Zerfälle pro Minute.
 

Die Messung an Splitt (Messung (3)) ergab eine Erhöhung der Werte auf 

  A :  33 Zerfälle,
                                    B :  39 Zerfälle und
                                    C :  43 Zerfälle pro Minute.
 

Die Messung an homogen eingebettetem Gesteinsstaub ergab dann eine drastische Erhöhung der Zerfallswerte auf 

    A :  196 Zerfälle,
                                    B :  211 Zerfälle und
                                    C :  212 Zerfälle pro Minute,

d.h. eine bis zu 33-fache Erhöhung (!) gegenüber dem Normalwert (Null-Messung).
 

Diese Messergebnisse zeigen zum einen, dass eine Strahlenmessung am festen Gestein nicht aussagefähig ist, sondern dass die Wirkung von inkorporierten lungengängigen radioaktiven Feinstäuben naturgemäß nur durch Messungen an solchen Feinstäuben aufzuzeigen ist. 

Die Ergebnisse zeigen aber auch deutlich, dass die im Erörterungstermin von der Antragstellerin vorgetragene Messung „mit Geigerzählern im Steinbruch“, die nichts ergeben hätten (Herr Dickmeis), natürlich absolut ungeeignet war, zu den hier diskutierten Beta-Strahlern überhaupt nur irgendeine Aussage zu treffen, geschweige denn zur Wirkung von radioaktiv strahlenden lungengängigen Feinstäuben. 

Gerade die mit lungengängigen Feinstäuben inkorporierten Beta-Strahler sind als äußerst gefährlich einzustufen hinsichtlich der Auslösung von Krebserkrankungen.
Mit den vorliegenden Messergebnissen sehen wir unsere Befürchtungen bezüglich der außerordentlichen Gesundheitsgefährdung der betroffenen Menschen in hohem Maße bestätigt. 

Die Gefährdung tritt überall dort auf, wo im Steinbruch bei Sprengungen und Verladetätigkeiten und auf allen Transportwegen radioaktive lungengängige Feinstäube in die Atemluft abgegeben werden. 

Wir bitten Sie, diese Thematik einer umfassenden aussagefähigen und repräsentativen Untersuchung zuzuführen und entsprechende Konsequenzen aus dem aufgezeigten beachtlichen Gefährdungspotenzial zum Schutz der betroffenen Menschen zu ziehen.
Wir erwarten, dass in diesem Zusammenhang dem Gesundheitsschutz der Menschen absoluter Vorrang eingeräumt wird gegenüber jeglichen wirtschaftlichen Interessen. 

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen 

 

Anlage: Messprotokoll w.o.e.

 



 

Widersprüche gegen die Genehmigung nach BImSchG:

Nachdem alle Widerspruch führenden Parteien vom Regierungspräsidium auf das hohe Kostenrisiko für die Bearbeitung eines Widerspruchs gegen den Genehmigungsbescheid hingewiesen wurden, hat die BiSS beim RP Auskunft zur Höhe dieser Kosten eingeholt. 

Das RP teilte dazu mit, dass eine Gebühr, je nach Bearbeitungsdauer, von bis zu 5.000,- Euro erhoben werden kann. Dazu wären dann eventuell noch weitere Auslagen zu addieren, falls solche anfallen würden.
Die entsprechenden Kosten fallen, nach Aussage des RP auch dann an, wenn ein Widerspruch nur teilweise zurückgewiesen wird. 

Die BiSS informierte daraufhin die Mackenheimer Ortsbürger, dass bei diesem Kostenrisiko keiner Privatperson zugemutet werden kann, den eingelegten Widerspruch aufrecht zu erhalten, zumal die Erfolgsaussichten nach den bisherigen Erfahrungen in diesem Verfahren doch vergleichsweise gering erscheinen. 

Folgendes Schreiben wurde nach Rücknahme der Widersprüche an den Regierungspräsidenten persönlich gerichtet:

 

Bürgerinitiative

       gegen die Erweiterung

            des Mackenheimer Steinbruchs

   Mackenheim, den 26.01.2005

An den
Regierungspräsidenten Darmstadt
Herrn Gerold Dieke
Dienstgebäude
64278 Darmstadt

  

Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Genehmigung nach § 10 BImSchG,
Aktenzeichen: IV/Da 43.2 - 53 e 621 – Porphyrwerke (1c)

  

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, 

wir wenden uns nun nochmals persönlich an Sie, da wir wissen, dass Sie das, aus unserer Sicht unselige, Verfahren um die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs von allem Anfang an mit begleitet und bei „drohenden kritischen Wendungen“ selbst steuernd eingegriffen haben. 

Wie Ihnen inzwischen sicher bekannt gemacht wurde, haben alle Widerspruch führenden Parteien aus der betroffenen Mackenheimer Ortsbevölkerung ihren Widerspruch aus Kostengründen zurückziehen müssen.

Nachdem wir von Ihrem Hause schriftlich informiert wurden, dass im Rahmen der Bearbeitung eines Widerspruchs Gebühren bis zu 5.000 € erhoben werden könnten, auch wenn der Widerspruch nur teilweise zurückgewiesen würde, war die Reaktion der Rücknahme vorgeprägt, da wir als Privatpersonen nicht in der Lage sind, ein solches Kostenrisiko zu tragen. 

Die von den unsäglichen Folgen des Genehmigungsbescheides zur Erweiterung des Steinbruchs unmittelbar betroffenen Menschen haben damit aus Kostengründen auf die Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte verzichten müssen. 

Über diesen Zustand einmal objektiv und kritisch nachzudenken, sollte auch einer Führungspersönlichkeit in einem hohen Amt erlaubt sein. 

Über diese Tatsache hinaus möchten wir in diesem Zusammenhang noch dringend einer Empfehlung Ausdruck verleihen: 

Ihnen, als oberste Führungskraft des Regierungspräsidiums, unterliegt die komplette Verantwortung für das Qualitätsmanagement ihrer Verwaltungsstellen und damit auch für die Qualitätssicherung der Arbeitsergebnisse Ihres Hauses. 

Aus unserem, Ihnen vorliegenden, Schriftsatz zu unserem Widerspruch vom 02.01.2005 gehen eindeutige sachliche Mängel im Genehmigungsbescheid und in der Begründung zur Genehmigung hervor. Dort wurde offensichtlich mit lange im Vorfeld der Genehmigung vorgefertigten Textbausteinen gearbeitet, die bereits zum Zeitpunkt der Erörterung unserer Einwendungen längst nicht mehr der Realität entsprachen. 

Dies führte dann wohl dazu, dass der Genehmigungsbescheid und die Begründung zur Genehmigung eine unangemessene Häufung von nachweislich falschen Aussagen und fehlerhaften Annahmen aufweist, bzw. von ungeprüften Voraussetzungen ausgeht.
Hier nur einige Beispiele mit nachweislich falschen Aussagen
(siehe dazu unseren Schriftsatz vom 02.01.2005):

-           Einstufung des Wohngebietes „Im Gräben“ entgegen dem gültigen Bebauungsplan Abtsteinachs nicht als „reines Wohngebiet“, dadurch eindeutig falsche Immissionsgrenzwerte im Genehmigungsbescheid,

-           Angaben zur letzten Bestattung auf dem Friedhof und daraus abgeleitete unhaltbare Argumentationskette des behördlichen Prüfers,

-           Straßenlärm auf den Wanderwegen um das Erweiterungsgebiet (von welcher Straße?)

u.s.w.. 

Dazu wird teilweise mit Herleitungsmethoden für Prognosewerte argumentiert, bei deren konsequenter Anwendung gerade die Überschreitung der angesetzten Grenzwerte nachgewiesen wird.
Auch hierzu nur noch ein Beispiel:

-           Die Belastung der Menschen an den Immissionsorten (Wohngebiete) durch radioaktive Feinstäube führt, nach Annahme des behördlichen Prüfers, infolge der sehr geringen Staubbelastung zur Unterschreitung des Toleranzwertes.
Mit der gleichen Herleitung kann direkt nachgewiesen werden, dass die Radioaktivitätsbelastung der im Steinbruch arbeitenden Menschen diesen Toleranzwert weit überschreitet, da dort die nachgewiesene Staubbelastung um ein Vielfaches höher liegt. 

Aufgrund vielfacher solcher unzureichenden Argumentationsketten muss bei einem neutralen Leser der Eindruck entstehen, dass hier eben gerade nicht die objektive und neutrale fachlich-sachliche Abwägung zum Ergebnis geführt hat, sondern eine irgendwie geartete „höhere Vorgabe“ des zu erreichenden Zieles, nämlich der zu erteilenden Genehmigung mit minimalen finanziellen Konsequenzen für die Antragstellerin (auch dazu enthält der Genehmigungsbescheid sehr deutliche Aussagen). 

Wir appellieren daher nochmals an Sie persönlich, im eigenen Interesse Ihres Hauses und seiner „Außenwirkung“ und im Sinne einer umfassenden Qualitätssicherung Ihrer Arbeitsergebnisse, sich unserer Argumente anzunehmen und zumindest für eine Beseitigung der offensichtlichen Falschaussagen und fehlerhaften Annahmen in Ihrem Genehmigungsbescheid zu sorgen. 

Mit freundlichen Grüßen

 


 

Mit folgendem Schreiben vom 01.03.2005 antwortete der Regierungspräsident auf das o.a. BiSS-Schreiben vom 26.01.2005:



 


 

Folgende Antwort der BiSS ging direkt zurück an den Regierungspräsidenten:

 

Bürgerinitiative

       gegen die Erweiterung

            des Mackenheimer Steinbruchs

   Mackenheim, den 03.03..2005

An den
Regierungspräsidenten Darmstadt
Herrn Gerold Dieke
Dienstgebäude
64278 Darmstadt

  

Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Genehmigung nach § 16 BimSchG vom 16.11.2004,
Ihr Schreiben vom 01.03.2005

  

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, 

wir bedanken uns für die interessanten Ausführungen Ihres o.g. Schreibens. 

Um eine zusätzliche sachliche Auseinandersetzung auf dieser Plattform zu vermeiden, verzichten wir hier auf eine weitere Kommentierung Ihrer Aussagen. 

Lediglich bezogen auf Ihre Gegenüberstellung der aktuellen Strahlen-Messwerte an Feinstäuben, verglichen mit der natürlichen Strahlung von Granit, müssen wir erneut Ihr Augenmerk auf die eklatant erhöhte Strahlendosis lenken: 

Der Wert für die natürliche Aktivität von Granit liegt nach Ihren Angaben bei 

20 … 50 Bq / kg. 

Aus den Ihnen vorliegenden Ergebnissen einer âktuellen Strahlenmessung an 1g Feinstaub mit 212 Zerfällen pro Minute ergibt sich eine Aktivität von 3,5 Bq / g, entsprechend 

3.500 Bq / kg. 

Diese aktuellen Messwerte liegen damit um den Faktor 100 über den Werten der natürlichen Strahlung von Granit. 

Da somit auch bei der von Ihnen eingebrachten vergleichenden Betrachtungsweise eine bemerkenswerte Erhöhung der Radioaktivität zu erkennen ist, sehen wir im Sinne der Fürsorge für die vom Steinbruchbetrieb betroffenen Menschen zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz als dringend geboten. 

Dabei wäre eine weitere theoretische Debatte über eventuelle „Rechenfehler“ mit großer Wahrscheinlichkeit zu vermeiden durch entsprechende Auflagen für regelmäßige baubegleitende Messreihen, durchzuführen von neutraler Stelle. 

Mit freundlichen Grüßen

 



 

Raumordnungsplanung / Regionalplanung:

Der Abweichungsantrag der Gemeinde Abtsteinach zugunsten der Steinbruch-Erweiterung wurde ohne Abwägung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung allein aufgrund der Entscheidung des Bürgermeisters an das Regierungspräsidium gestellt.

Diese unkorrekte Verfahrensweise führte nach Ansicht der BiSS zu einer rechtsunwirksamen Einleitung des Abweichungsverfahrens.

Deshalb erging hierzu folgende Anzeige an das Regierungspräsidium und an die Kommunalaufsicht.

Leider auch dies ohne Erfolg .

 

Bürgerinitiative

        gegen die Erweiterung

    des Mackenheimer Steinbruchs

            Mackenheim, den 08.11.2001

An das
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Natur, Umwelt, Wirtschaft, Verkehr
Dezernat V 31.3

Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt

  

Betr.:  Az.: V 31.3-93d 14/05-23/90,
            Abweichungsantrag nach § 9 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG),
            Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim
 

Sehr geehrter Herr (Name wurde auf "Anregung" des RP entfernt),

dem beiliegenden Rundschreiben des Abtsteinacher Bürgermeisters, das am 26.10.01 an alle Haushalte verteilt wurde, entnehmen wir, dass der Antrag der Gemeindeverwaltung Abtsteinach vom 13.08.01 auf Durchführung eines Abweichungsverfahrens nach § 9 HLPG zur Änderung des regionalen Raumordnungsplans nur aufgrund eines Beschlusses im Abtsteinacher Gemeindevorstand gestellt wurde.
Dies zudem, ohne den Tagesordnungspunkt dieser Beschlussfassung in der Einladung zur Gemeindevorstands-Sitzung vom 07.08.01 zu erwähnen (Einladung siehe Anlage).

Nach schriftlicher Aussage von Bürgermeister Reinhard in seinem Rundschreiben hat die Gemeindevertretung den Beschluss des Gemeindevorstands lediglich nachträglich „zustimmend zur Kenntnis genommen“. Auch nach Aussage von mehreren befragten Gemeindevertretungs-Mitgliedern wurde über den Antrag der Gemeindeverwaltung weder in der Gemeindevertretung noch in einem der Ausschüsse ein Beschluss herbeigeführt,
eine Abstimmung dazu in der Gemeindevertretung hat nicht stattgefunden.

Nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung ist der Gemeindevorstand für die laufenden Geschäftsvorgänge der Verwaltung zuständig.
Grundsätzliche Entscheidungen im Rahmen der Planungskompetenz der Gemeinde sind in einer Sitzung der Gemeindevertretung ausführlich zu erörtern und dort zu beschließen. Dies umso mehr, sofern diese Entscheidungen eine weit reichende Bedeutung haben.

Dies wird durch die Hauptsatzung der Gemeinde Abtsteinach ausdrücklich bestätigt.
Eine Übertragung der Entscheidungskompetenz hat nicht stattgefunden.
Eine Eilzuständigkeit des Bürgermeisters und Gemeindevorstandes war im Rahmen dieses Vorganges ebenfalls nicht gegeben.

Bei dem vorliegenden Antrag auf Abweichungsverfahren zum regionalen Raumordnungsplan liegt zweifellos eine Entscheidung von weit reichender Bedeutung vor, sowohl für die betroffene Bevölkerung, deren Lebensqualität und den Schutz und Werterhalt des privaten und gemeindlichen Eigentums, als auch für die Natur sowie das Orts- und Landschaftsbild, und nicht zuletzt auch durch den geplanten weit reichenden Zeithorizont von 20 Jahren
(siehe dazu auch unser ausführliches Schreiben zu dieser Sache vom 01.11.01).

Wir sehen daher in dem Vorgang der Antragstellung ohne Beschluss der Gemeindevertretung eine offensichtliche Kompetenz-Überschreitung durch den Bürgermeister der Gemeinde Abtsteinach.

Das Abweichungsverfahren wurde somit nicht rechtswirksam eingeleitet, da der Bürgermeister und der Gemeindevorstand unter den geschilderten Randbedingungen allein nicht berechtigt waren, den Antrag auf Abweichungsverfahren zu stellen.

Das Abweichungsverfahren in der o.g. Sache darf deshalb aus unserer Sicht nicht fortgeführt werden.

Wir bitten daher um Stop des Verfahrens. 

Mit freundlichen Grüßen

  

Anlagen:         -            Einladung zur GVo-Sitzung am 07.08.01
                        -  Rundschreiben von Bgm. Reinhard vom 26.10.01

D.:       HMI, Kommunalaufsicht (24.11.2001)

 



 

Unterschriftensammlung:

Spontane Unterschriftensammlungen in allen betroffenen Ortsteilen wurden von der BiSS an das Regierungspräsidium geleitet:

 

Bürgerinitiative

        gegen die Erweiterung

     des Mackenheimer Steinbruchs

              Mackenheim, den 10.12.2001

An das
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Natur, Umwelt, Wirtschaft, Verkehr
Dezernat V 31.3

Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt

  

Betr.:  Az.: V 31.3-93d 14/05-23/90,
            Abweichungsantrag nach § 9 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG),
            Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim

 

Sehr geehrter Herr (Name wurde auf "Anregung" des RP entfernt),


zur Zeit laufen in den Ortsteilen, die von den Erweiterungsplänen für den Mackenheimer Steinbruch direkt betroffen sind, mehrere spontane Unterschriftenaktionen gegen die Steinbruch-Erweiterung und somit gegen eine Abweichung von den Zielen des erst im Februar 2001 veröffentlichten neuen Raumordnungsplanes Südhessen 2000.

 Die Unterzeichner fordern alle Vertreter der Bürgerinteressen in Politik und Verwaltung auf, alle Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um für den uneingeschränkten Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaftsbild und Ortscharakter sowie für die Beibehaltung des landschaftsgebundenen Erholungswertes unserer Ortsumgebung und für den Fortbestand unserer Gesundheit und Lebensqualität zu sorgen und die von der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG geplante Steinbruch-Erweiterung nachhaltig zu verhindern. Die Mitglieder der Regionalversammlung werden demnach aufgefordert, konsequent im Sinne der gerade erst veröffentlichten Ziele des RPS 2000 den von der Gemeinde Abtsteinach gestellten Abweichungsantrag kategorisch abzulehnen. 

Mit Genehmigungsbescheid des RP nach § 16 BImSchG vom 13.08.1997 wurde die Abbaufläche des Steinbruchs “endgültig auf den Abbauabschnitt 1 (Zone 1-4) begrenzt“, die Abbaurate für die Restfläche wurde mit maximal 350.000 t/a festgeschrieben. Eine zusätzliche Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs war dadurch nicht mehr möglich.

Die regionale Raumordnungsplanung bekräftigte dieses Ziel im Regionalplan "Südhessen 2000", in dem die Abbaufläche für den Steinbruch begrenzt und die angrenzenden Gebiete auf Mackenheimer Gelände als "Waldbereich, Bestand" und als "Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege" innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Bergstraße-Odenwald eingestuft wurden.

Der Landschaftszerstörung durch den Stein-Abbau war somit eine Grenze gesetzt, die natürliche Eigenart der restlichen Landschaft sowie die verbliebenen Naturräume und Waldgebiete konnten erhalten werden.

Dazu durften die direkt betroffenen Bürger von Mackenheim, Vöckelsbach und Weiher mit einem baldigen Ende der jahrelangen starken Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität durch Lärm, Explosions-Stoßwellen, Staub, Schwerlastverkehr usw. rechnen. 

Der gültige Raumordnungsplan beschränkt das Abbaugebiet des Steinbruchs auf eine Fläche von 10 ha. Der vorliegende Antrag auf Abweichung beinhaltet somit bereits eine Ausweitung gegenüber den Zielen der noch jungen Raumordnungsplanung um 75%.

Der von dem Abweichungsantrag betroffene Waldbereich mit seiner herausragenden Schutzfunktion wird vom Hessischen Forstamt Wald-Michelbach weder ökologisch noch ökonomisch als minderwertig angesehen (Schreiben des Herrn Dr. Ritter vom 21.11.01) und dient als Wildbrücke zwischen den Vöckelsbacher und den Mackenheimer Waldgebieten. 

Wir untermauerten unsere Forderung bereits mit einer Unterschriftensammlung der Mackenheimer Einwohner gegen die geplante Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs, die dem Regierungspräsidium mit Schreiben vom 01.11.01 übergeben wurde.

Die Anzahl der Gegnerschaft repräsentiert etwa 2/3 der erwachsenen Einwohner und gleichzeitig ca. 75% aller befragten Bürger Mackenheims.

Darüber hinaus liegen diesem Schreiben die ersten 374 Unterschriften aus zusätzlichen spontanen Unterschriftenaktionen in den Nachbargemeinden bei, die jeweils schrittweise ergänzt und dem Regierungspräsidium übergeben werden. Weitere Unterschriftenaktionen laufen derzeit in verschiedenen betroffenen Gastronomiebetrieben.

 Die Betroffenheit der Bürger erklärt sich unter anderem durch folgende Gründe:

 

1  2000", Erhalt des Vertrauens der Bürger in die Landesentwicklungsplanung und die regionale Raumplanung. 

2  Starker Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild sowie in den natürlichen Charakter des Ortes und der Umgebung. Das betroffene Gelände liegt im Landschaftsschutzgebiet in exponierter Lage des Abtsteinacher Ortsteils Mackenheim und ist von mehreren Seiten der Ortsumgebung einsehbar (siehe beiliegende Fotos), die freie Landschaft mit ihren wertvollen Naturräumen muss erhalten bleiben. 

3  Wegfall des Erholungswertes der Landschaft und ihrer naturräumlichen Besonderheit für Einwohner sowie erholungssuchende Touristen (z.B. direkt betroffener Land-Gasthof "Zum Grünen Baum" in Mackenheim). 

4  Wegfall des Waldes mit seiner besonderen Schutzfunktion gegen Lärm und Staub und als Wildbrücke zwischen den benachbarten Waldgebieten. 

5   Drastische Verringerung des Abstands zwischen Steinbruch-Abbaukante und Wohngebiet. 

6  Fortfahren der Sprengtätigkeit bei fast verdoppelter Abbaurate und dazu in kürzerer Distanz zum Wohngebiet mit allen Folgen aus den Druck- und Stoßwellen, die sich über die Luft und das Bodengestein in Richtung Wohngebiet fortpflanzen, wie z.B.

            -            dauernd wiederkehrende Schockwirkung auf Mensch und Tier,
            -            unzumutbare Erschütterungen aller Wohnungsbestandteile
                        und Einrichtungsgegenstände,
            -            Rissbildungen an privaten Bauwerken,
            -            häufige Schäden an der Ortswasserleitung und dadurch
                        tageweise Unterbrechungen der Wasserversorgung.

7  Starker Schwerlastverkehr mit entsprechendem Unfallrisiko sowie Erschütterungen und zusätzlicher Lärmbelastung.

 8          Dadurch bedingt: Hoher Wertverlust des privaten Eigentums und daraus folgend Gefährdung der privaten Altersvorsorge.

 9           Mögliche negative Auswirkungen auf Lage und Ergiebigkeit der Quellen der betroffenen Ortsteile.

 10         Zerstörung des Vertrauens in bisherige Aussagen aus Politik und Verwaltung auch im Zusammenhang mit der Vergleichslösung aus 1997 (Genehmigung einer Landschaftszerstörung dieses Ausmaßes ist "heutzutage einfach undenkbar").

 Wir bitten Sie deshalb inständig auch im Sinne unserer nachfolgenden Generationen, mit uns alle Möglichkeiten zu ergreifen, die geeignet sind, das zerstörerische Werk der Landschaftsvernichtung in jedem Falle nachhaltig zu stoppen und eine Abweichung von den Zielen des derzeit gültigen Raumordnungsplanes zu verhindern.

 Wir bitten um umgehende Information der Mitglieder der Regionalversammlung.

 Mit freundlichen Grüßen

  

Anlagen:            -            Unterschriftensammlung 1 – 374 in Kopie

 



 

Einhaltung von Genehmigungsauflagen:

Nachdem mehrere Anzeigen und wiederholte schriftliche Hinweise an das Regierungspräsidium bezüglich verschiedener Verstöße gegen Genehmigungsauflagen bzw. Genehmigungsvoraussetzungen nicht fruchteten, wendete sich die BiSS mit dem folgenden Schreiben an den Regierungspräsidenten persönlich:

 

 

Bürgerinitiative

       gegen die Erweiterung

            des Mackenheimer Steinbruchs

        Mackenheim, den 29.09.2005

An den
Regierungspräsidenten Darmstadt
Herrn Gerold Dieke
- persönlich -

Dienstgebäude
64278 Darmstadt

 

Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Genehmigung nach § 16 BimSchG vom 16.11.2004,
Überwachung, Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen

  

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, 

in der o.g. Sache wenden wir uns hiermit erneut vertrauensvoll an Sie persönlich, da wir befürchten müssen, dass sowohl die Interessen der betroffenen Bürger in der direkten Umgebung der nun genehmigten Steinbruch-Erweiterung in Mackenheim als auch die Belange von Natur- und Umweltschutz nicht ausreichend beachtet werden. 

Im April dieses Jahres richteten wir ein Schreiben an das RP mit dem Hinweis auf verschiedene erhebliche Abweichungen der realen Ausführung von Maßnahmen vor Ort gegenüber den beschriebenen Bedingungen in den Antragsunterlagen nach BimSchG bzw. den Nebenbestimmungen Ihres Genehmigungsbescheides vom 16.11.2004. 

Hauptsächlich handelt es sich dabei um die Anpflanzung der äußerst wichtigen Schutz-Aufforstungen, die gegenüber den Genehmigungsvoraussetzungen mit erheblich zu geringer Breite ausgeführt wurden.
Diese Schutzaufforstungen spielten in unseren Einwendungen und bei der Erörterung eine wesentliche Rolle. Auch die Gemeinde Abtsteinach hat in ihren Bedingungen im Rahmen des Verfahrens auf einer Verbreiterung dieser Schutz-Aufforstungen bestanden.
 

Seit April haben wir nun in mehreren Schreiben und eMails wiederholt auf diese Tatsachen aufmerksam gemacht und um konsequente Einleitung von Korrekturmaßnahmen gebeten. 

Nun erreichte uns mit Datum vom 08.09.2005 ein Schreiben des RP, in dem auf einen Ortstermin aller beteiligten Behörden hingewiesen wurde, der zu keinerlei Beanstandungen geführt habe. 

Diese Aussage können wir keineswegs nachvollziehen, da die Verstöße gegen Genehmigungsvoraussetzungen vor Ort für jedermann offen sichtbar und selbst ohne Messmittel eindeutig feststellbar sind. 

Mit dem beigefügten Schreiben an das Dezernat V53.1 haben wir nun nochmals die herausragenden Verstöße und die zugehörigen Textstellen aus den Genehmigungsbedingungen zusammengestellt. 

Wir bitten Sie nun um Ihre Unterstützung zur Einleitung von geeigneten Maßnahmen zur konsequenten Einhaltung der Genehmigungsbedingungen. 

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus. 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Das letzte Schreiben an das RP mit der Auflistung der Verstöße als Anlage:

 

Bürgerinitiative       

        gegen die Erweiterung

    des Mackenheimer Steinbruchs

       Mackenheim, den 28.09.2005

An das
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V53.1,
Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt
 

 

Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Aktenzeichen: V53.1-1.5 P82 Abtsteinach (145e)

Überwachung, Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen

Ihr Schreiben vom 08.09.2005

 

Sehr geehrter (Name wurde auf "Anregung" des RP entfernt),

wir bedanken uns herzlich für Ihr o.g. Schreiben.

Ihre Aussage, die Begutachtung der Maßnahmen vor Ort habe zu keinen Beanstandungen geführt, können wir jedoch nicht recht nachvollziehen. 

Genehmigungsvoraussetzung zur Erweiterung des Steinbruchs sind zum einen alle Inhalte der Antragsunterlagen, die von der Antragstellerin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BimSchG eingereicht wurden, zum anderen natürlich auch der Genehmigungsbescheid des RP mit allen seinen Nebenbestimmungen und Auflagen.

Alle diese Inhalte gilt es nun bei der Umsetzung zu erfüllen und auf Einhaltung zu überwachen. 

Als Vertreter der Genehmigungsbehörde sind Sie sicher auch ernsthaft daran interessiert, eine konsequente Realisierung aller Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen. 

Die von uns mehrfach aufgelisteten Verstöße gegen Genehmigungsvoraussetzungen sind faktisch vorhanden und sie sind für jedermann anlässlich einer Ortsbesichtigung offen sichtbar und im Zweifelsfall mit einfachsten Mitteln messbar. 

Zur Erinnerung seien hier nochmals die eklatantesten Verstöße und die zugehörigen Quelltexte aus den Ursprungsunterlagen aufgelistet:
 

1          Schutz-Aufforstungen: 

In den Antragsunterlagen, erstellt von Büro Eckebrecht, Kelkheim, Seite 19-13, war die Breite der Schutz-Aufforstungen im Osten / Südosten des Erweiterungsgebietes mit
30 m festgelegt.
 

Aufgrund einer Bedingung der Gemeinde Abtsteinach im Rahmen des BImSch-Genehmigungsverfahrens muss diese Schutzaufforstung gegenüber den Werten der Planung um 10 m verbreitert werden.

Dies ist im Genehmigungsbescheid des RP vom 16.11.2004 unter III, 11.6 aufgenommen worden. 

Die Breite des neu zu schaffenden Waldstreifens im Osten / Südosten des Erweiterungsgebietes hat demnach mindestens 40 m zu betragen. 

Der real angepflanzte Streifen hat eine Breite von lediglich weniger als 28 m. 

Der Waldstreifen im Osten / Südosten des Erweiterungsgebietes ist um ca. 12 m auf mindestens 40 m zu verbreitern. 

 

2          Randbepflanzung: 

Aus den Antragsunterlagen, erstellt von Büro Eckebrecht, Kelkheim, Kap. 19.1.3, Seite 19-8 ff (Abfolge der Maßnahmen), ergibt sich unter Pkt. 3 eine erforderliche Breite des gesamten Randstreifens um die Erweiterungsfläche von 10 m. 

Der real angepflanzte Randstreifen im Westen gegen Vöckelsbach hat lediglich eine Breite von ca. 5 m. 

Die Randbepflanzung ist auf mindestens 10 m zu verbreitern. 

 

3          Quellbereich: 

Aus Pkt. 4 der selben Textstelle, Seite 19-9, ergibt sich die Notwendigkeit zur Wiederherstellung eines Quellbereiches von 100 - 110 m Länge auf dem Flurstück 24 ("Obere Bergwiese"). Zur Wiederherstellung der Funktion des entfallenen Quellgerinnes ist in dieser neu geschaffenen feuchten Mulde der abgetragene Oberboden aus dem "Finsterklingen" einzubringen (siehe Text Seite 19-8, oben). 

Das real hergestellte Feuchtgebiet hat eine Länge von wenigen Metern, der wertvolle Oberboden aus dem zerstörten Feuchtbiotop ist nicht eingebracht, sondern mit dem anderen Abraum „entsorgt“ worden. 

Das neue Feuchtgebiet ist auf 110 m zu verlängern.
Die abgetragene Erde aus dem zerstörten Feuchtgebiet ist einzubringen.
 

 

Wir bitten Sie nun nochmals, die Einhaltung dieser Bedingungen zu veranlassen und mit allem Nachdruck konsequent zu verfolgen.

Bitte unterrichten Sie uns zeitnah über die von Ihnen veranlassten Maßnahmen. 

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus. 

Mit freundlichen Grüßen

 


 

Dazu erhielt die BiSS folgende Antwort:

 


 

Daraufhin entwickelte sich der folgende weitere Schriftverkehr:

 

Bürgerinitiative

       gegen die Erweiterung

            des Mackenheimer Steinbruchs

               Mackenheim, den 17.11.2005

An den
Regierungspräsidenten Darmstadt
Herrn Gerold Dieke
- persönlich -

Dienstgebäude
64278 Darmstadt

 

Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Überwachung, Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen
Ihr Schreiben vom 03.11.2005
 

 

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, 

wir möchten uns ausdrücklich bedanken für Ihr Antwortschreiben vom 03.11.2005, das heute bei uns eingegangen ist. 

Leider konnten wir aus den früheren Schreiben des RP nur entnehmen, dass alle unsere Darstellungen zu Abweichungen von Genehmigungsvoraussetzungen zu „keinen Beanstandungen“ geführt hatten. 

Umso mehr freut es uns, dass nun offenbar Nachbesserungen der angesprochenen Maßnahmen vor Ort im Sinne der Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen veranlasst wurden, die „im Herbst 2005 zur Ausführung kommen sollen“.

Nochmals herzlichen Dank. 

Wir werden, soweit es unsere knappe Freizeit zulässt, die Nachbesserungsmaßnahmen in Ihrem Sinne beobachten und Sie bei eventuell festzustellenden Abweichungen wieder informieren. 

Zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage zu „rechtlichen Beanstandungen“ werden wir gegebenenfalls Beispiele dokumentieren und Ihnen mit getrenntem Schreiben vorlegen. 

Mit freundlichen Grüßen

 


 

Bürgerinitiative

       gegen die Erweiterung

            des Mackenheimer Steinbruchs

        Mackenheim, den 21.12.2005

An den
Regierungspräsidenten Darmstadt
Herrn Gerold Dieke
- persönlich -

Dienstgebäude
64278 Darmstadt

 

Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Überwachung, Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen
Ihr Schreiben vom 03.11.2005
 

 

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, 

inzwischen ist auch der kalendarische Herbst des Jahres 2005 vergangen. 

Aus diesem Anlass müssen wir Sie leider darüber in Kenntnis setzen, dass die von Ihnen angekündigten Nachbesserungsmaßnahmen zur Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen, die „im Herbst 2005 zur Ausführung kommen sollen“, nicht realisiert wurden. 

Noch immer ist die Breite der Schutzaufforstung nach Osten/Südosten zu gering, noch immer ist die Randbepflanzung nach Westen ungenügend breit ausgeführt und noch immer ist der neu eingerichtete „Quellbereich“ in keiner Weise geeignet, die Anforderungen aus den Antragsunterlagen zu erfüllen (siehe unsere Schreiben vom 28.09. und 29.09.2005). 

Noch immer ist auch ein sehr großer Teil der im Frühjahr 2005 angepflanzten Mini-Setzlinge abgestorben und nicht ersetzt. 

Wir bauen nun auf Ihren Einfluss und bitten um Ihre Unterstützung, dass die Nachbesserungen in der kommenden Pflanzperiode (Frühjahr 2006) konsequent durchgeführt werden.

Im Übrigen endet im nächsten Jahr die Zweijahresfrist, die Ihre Behörde mit dem Genehmigungsbescheid zur Umsetzung dieser Maßnahmen eingeräumt hat. 

Abschließend wünschen wir Ihnen und Ihren Angehörigen noch ein gesegnetes, friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. 

Mit freundlichen Grüßen

 


 

Die Antwort des Regierungspräsidenten dazu:

 


 

In einem ausführlichen Schriftsatz mit Anlagen zur Aufklärung der Tatsachen um das ehemalige und nun wieder neu einzurichtende Quellgebiet erklärte die BiSS :

 

Bürgerinitiative

       gegen die Erweiterung

            des Mackenheimer Steinbruchs

                Mackenheim, den 16.02.2006

An den
Regierungspräsidenten Darmstadt
Herrn Gerold Dieke
- persönlich -

Dienstgebäude
64278 Darmstadt

 

Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Überwachung, Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen
Ihr Schreiben vom 23.01.2006

 

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, 

wir danken Ihnen herzlich für Ihr o.g. Schreiben. Vor allem bedanken wir uns für Ihre Unterstützung bei der Beseitigung der von uns angezeigten Mängel in der Umsetzung der Genehmigungsvoraussetzungen zur Steinbruch-Erweiterung in Mackenheim.

Wir werden die angekündigte Ausführung von Maßnahmen weiterhin beobachten und Sie gegebenenfalls wieder informieren. 

Ihre Erläuterungen zum Transport des Oberbodens aus der „Finsterklinge“ über die gesamte Wegstrecke mittels Kleinbagger konnten unsere Zweifel leider nicht restlos beseitigen, da wir natürlich nicht über die Ihnen vorliegenden Nachweise verfügen.
Wir denken aber, dass sich der Sachverhalt im nächsten Frühjahr eindeutig durch die Art der Vegetation nachweisen lässt. Fachleute Ihres Hauses werden zweifelsfrei feststellen können, ob es sich dort um Pflanzen aus dem ehemals schützenswerten Feuchtbiotop oder um schlichtes Weidegras handelt. 

Ihre Ausführungen zur Realisierung des „neu eingerichteten Quellbereiches“ lässt uns vermuten, dass Sie und die Fachbabteilungen Ihres Hauses hier sehr einseitig und vor allem rein kostenorientiert informiert wurden. 

Der Genehmigungsbescheid verlangt den „Rückbau einer alten Grünlanddränage“ in einer „Mulde auf Flurstück 24“ (Gemarkung Mackenheim) entsprechend Kapitel 19.1.3, Seite 19-8 der Antragsunterlagen. 

Nun kann naturgemäß ein solcher „Rückbau“ nur insoweit ausgeführt bzw. beurteilt werden, als man über umfassende und vollständige Informationen über den ursprünglichen Zustand der einst auf Flurstück 24 vorhandenen Mulde mit Quellgerinne verfügt.

Solche, eher „historische“, Informationen können jedoch in Ihrer Behörde nicht unbedingt vorausgesetzt werden.

Deshalb möchten wir Sie mit der beiliegenden eidesstattlichen Erklärung eines bei der damaligen Trockenlegung Beteiligten bzw. Anwesenden in die Lage versetzen, die bisher vorgenommenen Maßnahmen auf Übereinstimmung mit dem eigentlichen Ziel des vollständigen „Rückbaus“ dieses Quellgerinnes beurteilen zu können.

Denn nur ein vollständiger und auch funktionsfähiger Rückbau der gesamten Dränage kann aus unserer Sicht als Ersatz für das entfallene Quellbiotop im „Finsterklingen“ angesehen werden. 

Aus der Erklärung des Augenzeugen geht hervor, dass das gesamte Flurstück 24 noch in den späten 60er Jahren eine feuchte Mulde darstellte, ca. 1,5 bis 2 m tief, an deren Grund über die gesamte Länge des Flurstückes 24 eine Rinne verlief.
Die äußeren Grenzen des Flurstückes 24 entsprechen exakt der Abgrenzung der damals vorhandenen feuchten Mulde mit Quellgerinne. Die angrenzenden Flurstücke lagen höher und wurden als Acker- und Weideflächen genutzt.
 

Die damals vorgenommene Dränage und Aufschüttung hatte zum Ziel, eine zusammenhängende Fläche ohne Einschnitt zu erhalten.

Die Dränage wurde verwirklicht durch Einlegen von Ton-Rohrstücken über die gesamte Länge der Rinne. Die Rohre wurden als Sicherung gegen Verschlämmung mit einem Reisiggeflecht abgedeckt und das gesamte Flurstück mittels weitgreifender Erdbewegung auf die Höhe des angrenzenden Geländes zugeschüttet. Eine Mulde ist an der Stelle des ursprünglichen Quellgerinnes (Flurstück 24) deshalb heute nicht mehr vorhanden. 

Wenn also heute ein Rückbau der Dränage Sinn haben soll, muss die ursprüngliche Topografie und Ausdehnung, vor allem jedoch die Funktionsfähigkeit, wieder hergestellt werden. Dazu müssten die mit Sicherheit noch vorhandenen Drainagerohre auf der gesamten Länge gefunden, aufgedeckt und beseitigt werden.

Dies ist in den Antragsunterlagen mit einer Längenangabe von 100 bis 110 m und der Beschreibung als „Mulde“ ansatzweise vorgegeben. 

Der derzeit „neu eingerichtete Quellbereich“ ist weder in seiner Ausdehnung als „Rückbau der alten Grünlanddränage“ zu bezeichnen, noch kann aufgrund der äußerst oberflächlichen Gestaltung eine Funktionsfähigkeit erwartet werden.

Damit ist das Ziel der Maßnahme, nämlich einen Ersatz für das entfallene Quellgerinne im entfallenen Waldbiotop „Finsterklingen“ zu schaffen, nicht einmal annähernd erreicht. 

Wir bitten Sie nun, aufgrund dieses neuen Wissensstandes nochmals eine Überprüfung durch Ihre Fachkräfte vornehmen zu lassen und einen vollständigen Rückbau zur ursprünglichen Quellmulde zu veranlassen. 

Wir schlagen darüber hinaus vor, dass bei einem nächsten Ortstermin Ihrer Fachbehörde der genannte Augenzeuge anwesend ist und Ihrem Fachpersonal zu weiteren Auskünften zur Verfügung steht. 

Damit könnte aus unserer Sicht der Eindruck einer rein formalen Erfüllungsstrategie auch in Ihrem Sinne vermieden werden. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anlagen:   -    Eidesstattliche Erklärung des Herrn Hermann Berghegger zur
      ursprünglichen Beschaffenheit des Quellbereiches auf Flurstück 24

         -    Flurskizzen (ursprüngliche Quellmulde, neu angelegter oberflächlicher Graben)

 


 

Die rein formale Antwort des zuständigen Bearbeiters im RP nach 8 Wochen Bearbeitungszeit:

 


 

Hierauf folgte ein weiteres Schreiben der BiSS an den Regierungspräsidenten persönlich mit der Bitte, sich wenigstens mit den vorgetragenen Sachargumenten auseinanderzusetzen :

 

Bürgerinitiative

       gegen die Erweiterung

            des Mackenheimer Steinbruchs

                Mackenheim, den 22.04.2006

An den
Regierungspräsidenten Darmstadt
Herrn Gerold Dieke
- persönlich -

Dienstgebäude
64278 Darmstadt

 

Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Überwachung, Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen.
-           Unser Schreiben vom 16.02.2006
-           Schreiben Ihres Herrn Mende vom 10.04.2006
 

 

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, 

wir haben im Kreise unserer Bürgerinitiative die aktuelle Situation erörtert und beschlossen, Sie nochmals persönlich anzusprechen.
Sie mögen, vielleicht „genervt“, unsere Schreiben „an die zuständige Stelle“ Ihres Hauses weiterleiten, aber gerade der aktuelle Vorgang zeigt sehr deutlich, warum wir meinen, Sie direkt und persönlich ansprechen zu müssen. 

Mit unserem o.g. Schreiben vom 16.02.2006 haben wir Ihnen sehr sachlich und ausführlich mit mehreren Anlagen, unterstützt durch eine eidesstattliche Versicherung, die Sachlage um die unzureichend realisierte Ersatzmaßnahme „Quellbereich“ geschildert.
Das beigefügte Antwortschreiben aus Ihrem Hause geht mit keiner Silbe auf die sachlich dargestellten Tatsachen ein und weist unsere Einwendungen lediglich mit formalen und allgemeinen Aussagen zurück. 

Wir denken, diese Art der Behandlung wird unserem Sachvortrag in keiner Weise gerecht. Wir wollen dabei nichts anderes, als dass die Bedingungen und Auflagen, die Ihre Behörde selbst zur Grundlage der Genehmigung für die Mackenheimer Steinbruch-Erweiterung erhoben hat, nun auch konsequent umgesetzt und die Umsetzung mit allem Nachdruck verfolgt und überwacht wird. Wir denken dabei, dass dies auch nur in Ihrem eigenen Interesse liegen kann. 

Sicher ist es sehr richtig, wenn Herr Mende schreibt, es müsse sichergestellt werden, dass der in einer Mulde auf Flurstück 24 einzurichtende Quellbereich als Ersatzmaßnahme den Verlust der Funktionen in der „Finsterklinge“ kompensiert.

Aber die Funktionsfähigkeit einer oberflächlich angelegten Bodenrinne als Quellgebiet ist faktisch auszuschließen, wenn bekannt ist, dass unter der Bodenrinne eine tiefer liegende funktionsfähige Drainage das anfallende Quellwasser weiterhin unterirdisch ableitet und an der neu angelegten Bodenrinne vorbeiführt. 

Sicher ist es auch richtig, wenn Herr Mende darauf hinweist, dass es nicht ausschließlich darum gehen kann, den Zustand der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wieder herzustellen.

Aber wie soll denn der festgelegte „Rückbau einer alten Grünlanddrainage“ über eine Länge von 100 bis 110 m (wörtlich) realisiert werden, wenn nicht durch Beseitigung dieser alten Drainage ?  Nur so könnte das anfallende Quellwasser an die Oberfläche geführt und über diese genannte Strecke als Gerinne abgeleitet werden.
Die tatsächlich vorhandene kurze und flache Bodenrinne über der unterirdisch noch vorhandenen Drainage kann dieses Ziel faktisch nicht erfüllen. 

Wir bitten Sie daher nochmals, sich für eine sachgerechte Umsetzung im Sinne Ihrer eigenen Genehmigungsbedingungen einzusetzen und die Funktionsfähigkeit der angesprochenen Ersatzmaßnahmen vollumfänglich sicherzustellen.

Alle dazu erforderlichen Informationen können Sie unserem Schreiben vom 16.02.2006 entnehmen, das wir nochmals (ohne Anlagen) beifügen.

Das Angebot zur Befragung des von uns genannten Zeugen zu einer sinnvollen Ausführung einer funktionsfähigen Ersatzmaßnahme im Sinne Ihrer Genehmigungsbedingungen halten wir weiterhin aufrecht. 

Mit freundlichen Grüßen

 


 

Die Antwort des Herrn Regierungspräsidenten erfolgte "prompt" nach weiteren zwei Monaten Bearbeitungszeit (das Datum des Schreibens wurde zurück versetzt) mit einer Ansammlung von weiteren formalen Aussagen. Ohne ernsthaft auf die Sachvorträge und die vorgelegten Nachweise der BiSS einzugehen, wählte man auch hier wieder beispiellos arrogante und zynische Formulierungen:

Hier offenbart sich ein weiteres Glied einer unendlich langen Kette von Anzeichen einer rein formalen Erfüllungsstrategie der zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörde.

Hat man sich bereits im Genehmigungsverfahren auf wenige lapidare Auflagen und Bedingungen gegenüber der Antragstellerin für die Steinbruch-Erweiterung beschränkt, so ist man nun in der Umsetzung nicht einmal bereit, für die konsequente Einhaltung dieser geringfügigen Genehmigungsbedingungen zu sorgen.

Die Überwachung der Einhaltung von Genehmigungsauflagen durch das RP geschieht offenbar nicht nach sachlichen Kriterien, sondern obliegt "allein der Überzeugung meiner Behörde" zum erheblichen Nachteil der betroffenen Menschen, zum erheblichen Nachteil von Natur und Landschaft und zum alleinigen wirtschaftlichen Vorteil der Steinbruch-Betreiberin.

 


 

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