Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des
Mackenheimer Steinbruchs
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Schriftverkehr
mit dem
> Thema: Genehmigungsantrag auf Vertiefung > Thema: Einhaltung von Genehmigungsauflagen
> Thema:
> Thema: Raumordnungsplanung / Regionalplanung > Thema: Unterschriftensammlung
Einsturzgefahr an der Ostwand verzögert ErweiterungsgenehmigungMit Schreiben der BiSS an das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgt ein Hinweis auf weitere Geländerutschungen und gefährliche Rissbildungen in der Ostwand der Süderweiterung. Mit diesem Schreiben erfolgt gleichzeitig ein Hinweis auf fehlende bzw. unzureichend ausgeführte Bermen in der Abbaustruktur:
Ralf
Eschmann
An die
Amphibolit-Steinbruch
in Abtsteinach-Mackenheim
Sehr
geehrte Frau Lindscheid, im
Zusammenhang mit dem Vorhaben der Steinbruchbetreiberin Porphyrwerke
Weinheim-Schriesheim AG (PWS), die Abbausohle des Steinbruchareals um mehr als
Die weitere Entwicklung der Abbauwände in den vergangenen Monaten zeigt nun leider eine deutliche Bestätigung unserer schlimmsten Befürchtungen.
Besonders an der Ostwand der sog. Süderweiterung bilden sich zunehmend breite
durchgehende Risse und Spalten, die ein extremes Risiko zu weiteren schweren
Gelände-Einstürzen aufzeigen (siehe beiliegende Fotos). Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass die real ausgearbeitete Bermenstruktur der Abbauwände im gesamten Werk aus unserer Sicht nicht den Darstellungen in den jeweils zur Genehmigung eingereichten Unterlagen entspricht. Wir stellen fest, dass die Terrassenbreite häufig unzureichend ausgeführt wurde und die schmalen Terrassen vielfach bereits von herabstürzendem Geröll aufgefüllt sind. Teilweise fehlen die Bermen völlig und es entstehen hohe Steilwände über Arbeits- bzw. Fahrbereichen mit dem entsprechenden Gefährdungsrisiko. Wir befürchten, dass hier mit äußerst aggressiver Ausbeutungsmethode fahrlässig Geländerutschungen provoziert werden und dass auf diesem Wege letztendlich eine unrechtmäßige Ausweitung des Abbaus über die genehmigten Außengrenzen hinweg erfolgt. Eine gewissenhafte Überprüfung auf strikte Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift BGV C 11 (VBG 42) „Steinbrüche, Gräbereien und Halden“ erachten wir wegen der beobachteten Erscheinungen als dringend erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Ralf Eschmann
Anlage: Beispiel-Fotos zur Riss- und Spaltenbildung
In der Antwort des RP vom 30.11.2016
wird bestätigt, dass die Bereiche unterhalb der einsturzgefährdeten Zonen
gesperrt wurden und dass die Genehmigungsfähigkeit der beantragten Vertiefung
des Steinbruchareals von einer geeigneten Lösung zur Standsicherheit an den
Abbauwänden abhängig ist.
Genehmigungsantrag auf Vertiefung: Der
Ralf
Eschmann Abtsteinach, den 28.11.2015 An das
Amphibolit-Steinbruch
in Abtsteinach-Mackenheim
Sehr
geehrte Damen und Herren, Aus einem oberflächlichen Kurzvortrag der PWS auf der letzten Sitzung der Abtsteinacher Gemeindevertretung über die geplante Vertiefung des gesamten Abbaugebietes ergeben sich bei einer ersten Betrachtung für uns folgende grundsätzliche Bedenken:
1 Standsicherheit
2 Erschütterung durch Sprengungen
3
Lärm- und Staubimmissionen Soweit
zunächst unsere Bedenken nach einer ersten Bewertung der wenigen Informationen
aus dem oberflächlichen Kurzvortrag der PWS. Aus dieser ersten Betrachtung ist jedoch bereits ersichtlich, dass es sich bei der beantragten Änderung um ein Vorhaben handelt, das in seiner Gesamtheit der Auswirkungen geeignet ist, sowohl die im Steinbruch arbeitenden Menschen, als auch die betroffenen Einwohner und Bürger Mackenheims zusätzlich zu gefährden, zu belästigen und damit auch gegenüber dem derzeitigen Genehmigungsstand erheblich zu benachteiligen. Damit erscheint das offenbar bisher angedachte Verfahren nach § 16.2 BImSchG, d.h. ein Änderungsverfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, der vorliegenden Risikolage bezüglich zusätzlicher Nachteile, Beeinflussungen und Gefährdungen nicht angemessen. Das
Vorhaben beinhaltet eine Vertiefung des gesamten Areals um mindestens 60 m
auf einer Fläche von mindestens 3,5 ha mit einem Ausbeutungsvolumen von
zusätzlich ca. 3,5 Mio t bei einer Jahresproduktion von 600.000 t/a. Dabei ist
ein Abbauverfahren in die Tiefe vorgesehen, das an dem betreffenden Standort
noch niemals angewendet und erprobt wurde. Die
von der PWS angebotene Vorstellung des Vorhabens gegenüber den betroffenen
Bürgern anlässlich eines „Informationsbasars“ an einem Nachmittag mit „offenem
Dialog“ usw. erscheint dem Umfang möglicher Gefährdungen und Benachteiligungen
absolut unangemessen. Wir bitten Sie daher, aus den aufgezeigten Gründen von dem Verfahren nach § 16.2 BImSchG Abstand zu nehmen und ein Genehmigungsverfahren nach § 10 bzw. 16.1 BImSchG mit rechtmäßiger Beteiligung der betroffenen Menschen einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Ralf Eschmann
Anlage: 3
Beispiel-Fotos zu Hangrutschungen.
Süderweiterung, Ostwand - Gefährdung durch Rutschungen - Foto vom 21.11.2015
Süderweiterung, Südwand - Gefährdung durch Rutschungen - Foto vom 21.11.2015
Nachdem aus einem Pressebericht zur Ortsbegehung des Bauausschusses der Abtsteinacher Gemeindevertretung zu entnehmen war, dass nach der beantragten Vertiefung das Verfüllen mit Bauschutt erfolgen soll, ging noch der folgende Nachtrag an das Darmstädter RP:
Ralf
Eschmann Abtsteinach, den 16.12.2015 An
das Abt. IV/Da 43.2
Amphibolit-Steinbruch
in Abtsteinach-Mackenheim
Sehr
geehrter Herr Dr. Schrötter, Im Nachgang zu unseren Ausführungen möchten wir noch auf eine, für uns neue, Information hinweisen: ·
Aus dem
Pressebericht zu einer Ortsbegehung durch den Bauausschuss der Abtsteinacher
Gemeindevertretung mussten die Mackenheimer Bürgerinnen und Bürger nun
entnehmen, dass nach der beantragten Vertiefung des Steinbruchareals um 60 m auf
einer Fläche von 3,5 ha eine Verfüllung mit Bauschutt geplant sein soll. Eine
Bauschutt-Deponie mit einer Einlagerungsmenge von weit über 3 Mio t Bauschutt in
direkter Nachbarschaft zu den Mackenheimer Wohngebieten beinhaltet zweifelsfrei
ein weiteres Risiko zu einer wesentlichen Verschlechterung der Auswirkungen auf
Umwelt, Natur,
Landschaftsbild und Lebensqualität der direkt betroffenen Menschen. ·
Aus den
Erläuterungen der PWS-Repräsentanten gegenüber den Abtsteinacher
Gemeindevertretern anlässlich der Ortsbegehung kann man darüber hinaus auf die
Art und Weise schließen, wie man gedenkt, die Öffentlichkeit bzw. die
gemeindlichen Gremien durch Placebo-Aussagen ruhig zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Ralf Eschmann
Innerhalb der folgenden Monate zeigten sich an den Steilwänden des südlichen Abbaugebietes zunehmend schwere Rissbildungen und weitere Rutschungen. Diese Tatsache veranlasste das folgende Schreiben an die Regierungspräsidentin:
Ralf
Eschmann Abtsteinach, den 31.10.2016 An
die
Amphibolit-Steinbruch in Abtsteinach-Mackenheim
Sehr
geehrte Frau Lindscheid, Die weitere Entwicklung der Abbauwände in den vergangenen Monaten zeigt nun leider eine deutliche Bestätigung unserer schlimmsten Befürchtungen.
Besonders an der Ostwand der sog. Süderweiterung bilden sich zunehmend breite
durchgehende Risse und Spalten, die ein extremes Risiko zu weiteren schweren
Gelände-Einstürzen aufzeigen (siehe beiliegende Fotos). Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass die real ausgearbeitete Bermenstruktur der Abbauwände im gesamten Werk aus unserer Sicht nicht den Darstellungen in den jeweils zur Genehmigung eingereichten Unterlagen entspricht. Wir stellen fest, dass die Terrassenbreite häufig unzureichend ausgeführt wurde und die schmalen Terrassen vielfach bereits von herabstürzendem Geröll aufgefüllt sind. Teilweise fehlen die Bermen völlig und es entstehen hohe Steilwände über Arbeits- bzw. Fahrbereichen mit dem entsprechenden Gefährdungsrisiko. Wir befürchten, dass hier mit äußerst aggressiver Ausbeutungsmethode fahrlässig Geländerutschungen provoziert werden und dass auf diesem Wege letztendlich eine unrechtmäßige Ausweitung des Abbaus über die genehmigten Außengrenzen hinweg erfolgt. Eine gewissenhafte Überprüfung auf strikte Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift BGV C 11 (VBG 42) „Steinbrüche, Gräbereien und Halden“ erachten wir wegen der beobachteten Erscheinungen als dringend erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Ralf Eschmann
Anlage: Beispiel-Fotos zur Riss- und Spaltenbildung
In der Antwort des RP vom 30.11.2016
wird bestätigt, dass die Bereiche unterhalb der einsturzgefährdeten Zonen
gesperrt wurden und dass die Genehmigungsfähigkeit der beantragten Vertiefung
des Steinbruchareals von einer geeigneten Lösung zur Standsicherheit an den
Abbauwänden abhängig ist.
Veranlasst durch auffällige Häufungen von Krebserkrankungen im Abtsteinacher Ortsteil Mackenheim in den letzten Jahren, hat ein Mackenheimer Ortsbürger Gesteinsproben aus dem Steinbruch einer Strahlenmessung unterziehen lassen. Die Messergebnisse zeigten eine bemerkenswerte Erhöhung (33-fach !!) der Zerfallsrate bei feinem Gesteinsstaub gegenüber dem Normalwert der Umgebung (Null-Messung). Hierzu ging das folgende Schreiben der BiSS an das Regierungspräsidium Darmstadt:
Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs Mackenheim, den 15.11.2004 An das Erweiterung des Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim, Sehr geehrter
(Name wurde auf "Anregung" des RP entfernt), Veranlasst durch auffällige Häufungen von Krebserkrankungen
im Abtsteinacher Ortsteil Mackenheim in den letzten Jahren hat ein Mackenheimer
Ortsbürger Gesteinsproben einer Strahlenmessung unterziehen lassen. Die untersuchten Proben wurden ohne Vorauswahl dem
vorhandenen Material am Straßenrand entnommen. Das Messprotokoll umfasst 3 Messreihen: (1)
Null-Messung, d.h. reine Umgebungsbelastung, (2)
Gesteinsstaub und (3)
Splitt. Die Proben wurden zur Messung homogen verteilt in
Szintillationsgel (Instagel) eingebettet. In jeder Messreihe wurden Zerfälle innerhalb der definierten
Energiefenster (A)
0 ... 18 keV, (B)
0 ... 156 keV und (C)
0 ... 2000 keV erfasst. Die Messergebnisse zeigen bei der Null-Messung
(Messung (1)) im Energiefenster
A : 6 Zerfälle, Die Messung an Splitt (Messung (3)) ergab eine
Erhöhung der Werte auf
A : 33 Zerfälle, Die Messung an homogen eingebettetem Gesteinsstaub
ergab dann eine drastische Erhöhung der Zerfallswerte auf
A : 196 Zerfälle, Diese Messergebnisse zeigen zum einen, dass eine
Strahlenmessung am festen Gestein nicht aussagefähig ist, sondern dass die
Wirkung von inkorporierten lungengängigen radioaktiven Feinstäuben naturgemäß
nur durch Messungen an solchen Feinstäuben aufzuzeigen ist. Die Ergebnisse zeigen aber auch deutlich, dass die im Erörterungstermin
von der Antragstellerin vorgetragene Messung „mit Geigerzählern im
Steinbruch“, die nichts ergeben hätten (Herr Dickmeis), natürlich absolut
ungeeignet war, zu den hier diskutierten Beta-Strahlern überhaupt nur
irgendeine Aussage zu treffen, geschweige denn zur Wirkung von radioaktiv
strahlenden lungengängigen Feinstäuben. Gerade die mit lungengängigen Feinstäuben
inkorporierten Beta-Strahler sind als äußerst gefährlich einzustufen
hinsichtlich der Auslösung von Krebserkrankungen. Die Gefährdung tritt überall dort auf, wo im Steinbruch bei
Sprengungen und Verladetätigkeiten und auf allen Transportwegen radioaktive
lungengängige Feinstäube in die Atemluft abgegeben werden. Wir bitten Sie, diese Thematik einer umfassenden
aussagefähigen und repräsentativen Untersuchung zuzuführen und entsprechende
Konsequenzen aus dem aufgezeigten beachtlichen Gefährdungspotenzial zum Schutz
der betroffenen Menschen zu ziehen. In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Widersprüche gegen die Genehmigung nach BImSchG: Nachdem alle Widerspruch führenden Parteien vom Regierungspräsidium auf das hohe Kostenrisiko für die Bearbeitung eines Widerspruchs gegen den Genehmigungsbescheid hingewiesen wurden, hat die BiSS beim RP Auskunft zur Höhe dieser Kosten eingeholt.
Das RP teilte dazu mit, dass
eine Gebühr, je nach Bearbeitungsdauer, von bis zu 5.000,- Euro erhoben werden kann. Dazu wären
dann eventuell noch weitere Auslagen zu addieren, falls solche anfallen würden. Die BiSS informierte daraufhin die Mackenheimer Ortsbürger, dass bei diesem Kostenrisiko keiner Privatperson zugemutet werden kann, den eingelegten Widerspruch aufrecht zu erhalten, zumal die Erfolgsaussichten nach den bisherigen Erfahrungen in diesem Verfahren doch vergleichsweise gering erscheinen. Folgendes Schreiben wurde nach Rücknahme der Widersprüche an den Regierungspräsidenten persönlich gerichtet:
Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs Mackenheim, den 26.01.2005 An
den
Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, wir wenden uns nun nochmals persönlich an Sie, da wir wissen, dass Sie das, aus unserer Sicht unselige, Verfahren um die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs von allem Anfang an mit begleitet und bei „drohenden kritischen Wendungen“ selbst steuernd eingegriffen haben. Wie Ihnen inzwischen sicher bekannt gemacht wurde, haben alle Widerspruch führenden Parteien aus der betroffenen Mackenheimer Ortsbevölkerung ihren Widerspruch aus Kostengründen zurückziehen müssen. Nachdem wir von Ihrem Hause schriftlich informiert wurden, dass im Rahmen der Bearbeitung eines Widerspruchs Gebühren bis zu 5.000 € erhoben werden könnten, auch wenn der Widerspruch nur teilweise zurückgewiesen würde, war die Reaktion der Rücknahme vorgeprägt, da wir als Privatpersonen nicht in der Lage sind, ein solches Kostenrisiko zu tragen. Die von den unsäglichen Folgen des Genehmigungsbescheides zur Erweiterung des Steinbruchs unmittelbar betroffenen Menschen haben damit aus Kostengründen auf die Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte verzichten müssen. Über diesen Zustand einmal objektiv und kritisch nachzudenken, sollte auch einer Führungspersönlichkeit in einem hohen Amt erlaubt sein. Über diese Tatsache hinaus möchten wir in diesem Zusammenhang noch dringend einer Empfehlung Ausdruck verleihen: Ihnen, als oberste Führungskraft des Regierungspräsidiums, unterliegt die komplette Verantwortung für das Qualitätsmanagement ihrer Verwaltungsstellen und damit auch für die Qualitätssicherung der Arbeitsergebnisse Ihres Hauses. Aus unserem, Ihnen vorliegenden, Schriftsatz zu unserem Widerspruch vom 02.01.2005 gehen eindeutige sachliche Mängel im Genehmigungsbescheid und in der Begründung zur Genehmigung hervor. Dort wurde offensichtlich mit lange im Vorfeld der Genehmigung vorgefertigten Textbausteinen gearbeitet, die bereits zum Zeitpunkt der Erörterung unserer Einwendungen längst nicht mehr der Realität entsprachen. Dies
führte dann wohl dazu, dass der Genehmigungsbescheid und die Begründung zur
Genehmigung eine unangemessene Häufung von nachweislich falschen Aussagen und
fehlerhaften Annahmen aufweist, bzw. von ungeprüften Voraussetzungen ausgeht. - Einstufung des Wohngebietes „Im Gräben“ entgegen dem gültigen Bebauungsplan Abtsteinachs nicht als „reines Wohngebiet“, dadurch eindeutig falsche Immissionsgrenzwerte im Genehmigungsbescheid, - Angaben zur letzten Bestattung auf dem Friedhof und daraus abgeleitete unhaltbare Argumentationskette des behördlichen Prüfers, - Straßenlärm auf den Wanderwegen um das Erweiterungsgebiet (von welcher Straße?) u.s.w.. Dazu
wird teilweise mit Herleitungsmethoden für Prognosewerte argumentiert, bei deren
konsequenter Anwendung gerade die Überschreitung der angesetzten Grenzwerte
nachgewiesen wird.
- Die Belastung der
Menschen an den Immissionsorten (Wohngebiete) durch radioaktive Feinstäube
führt, nach Annahme des behördlichen Prüfers, infolge der sehr geringen
Staubbelastung zur Unterschreitung des Toleranzwertes. Aufgrund vielfacher solcher unzureichenden Argumentationsketten muss bei einem neutralen Leser der Eindruck entstehen, dass hier eben gerade nicht die objektive und neutrale fachlich-sachliche Abwägung zum Ergebnis geführt hat, sondern eine irgendwie geartete „höhere Vorgabe“ des zu erreichenden Zieles, nämlich der zu erteilenden Genehmigung mit minimalen finanziellen Konsequenzen für die Antragstellerin (auch dazu enthält der Genehmigungsbescheid sehr deutliche Aussagen). Wir appellieren daher nochmals an Sie persönlich, im eigenen Interesse Ihres Hauses und seiner „Außenwirkung“ und im Sinne einer umfassenden Qualitätssicherung Ihrer Arbeitsergebnisse, sich unserer Argumente anzunehmen und zumindest für eine Beseitigung der offensichtlichen Falschaussagen und fehlerhaften Annahmen in Ihrem Genehmigungsbescheid zu sorgen. Mit freundlichen Grüßen
Folgende Antwort der BiSS ging direkt zurück an den Regierungspräsidenten:
Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs Mackenheim, den 03.03..2005 An
den
Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, wir bedanken uns für die interessanten Ausführungen Ihres o.g. Schreibens. Um eine zusätzliche sachliche Auseinandersetzung auf dieser Plattform zu vermeiden, verzichten wir hier auf eine weitere Kommentierung Ihrer Aussagen. Lediglich bezogen auf Ihre Gegenüberstellung der aktuellen Strahlen-Messwerte an Feinstäuben, verglichen mit der natürlichen Strahlung von Granit, müssen wir erneut Ihr Augenmerk auf die eklatant erhöhte Strahlendosis lenken: Der Wert für die natürliche Aktivität von Granit liegt nach Ihren Angaben bei 20 … 50 Bq / kg. Aus den Ihnen vorliegenden Ergebnissen einer âktuellen Strahlenmessung an 1g Feinstaub mit 212 Zerfällen pro Minute ergibt sich eine Aktivität von 3,5 Bq / g, entsprechend 3.500 Bq / kg. Diese aktuellen Messwerte liegen damit um den Faktor 100 über den Werten der natürlichen Strahlung von Granit. Da somit auch bei der von Ihnen eingebrachten vergleichenden Betrachtungsweise eine bemerkenswerte Erhöhung der Radioaktivität zu erkennen ist, sehen wir im Sinne der Fürsorge für die vom Steinbruchbetrieb betroffenen Menschen zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz als dringend geboten. Dabei wäre eine weitere theoretische Debatte über eventuelle „Rechenfehler“ mit großer Wahrscheinlichkeit zu vermeiden durch entsprechende Auflagen für regelmäßige baubegleitende Messreihen, durchzuführen von neutraler Stelle. Mit freundlichen Grüßen
Raumordnungsplanung / Regionalplanung: Der Abweichungsantrag der Gemeinde Abtsteinach zugunsten der Steinbruch-Erweiterung wurde ohne Abwägung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung allein aufgrund der Entscheidung des Bürgermeisters an das Regierungspräsidium gestellt. Diese unkorrekte Verfahrensweise führte nach Ansicht der BiSS zu einer rechtsunwirksamen Einleitung des Abweichungsverfahrens. Deshalb erging hierzu folgende Anzeige an das Regierungspräsidium und an die Kommunalaufsicht. Leider auch dies ohne Erfolg .
Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des Mackenheimer Steinbruchs
Mackenheim, den 08.11.2001 An das Betr.:
Az.: V 31.3-93d 14/05-23/90, Sehr geehrter Herr
(Name wurde auf "Anregung" des RP entfernt), Nach schriftlicher Aussage von Bürgermeister Reinhard in
seinem Rundschreiben hat die Gemeindevertretung den Beschluss des
Gemeindevorstands lediglich nachträglich „zustimmend zur Kenntnis
genommen“. Auch nach Aussage von mehreren befragten
Gemeindevertretungs-Mitgliedern wurde über den Antrag der Gemeindeverwaltung
weder in der Gemeindevertretung noch in einem der Ausschüsse ein Beschluss
herbeigeführt, Nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung ist der
Gemeindevorstand für die laufenden Geschäftsvorgänge der Verwaltung zuständig. Dies wird durch die Hauptsatzung der Gemeinde Abtsteinach
ausdrücklich bestätigt. Bei dem vorliegenden Antrag auf Abweichungsverfahren zum
regionalen Raumordnungsplan liegt zweifellos eine Entscheidung von
weit reichender Bedeutung vor, sowohl für die betroffene Bevölkerung, deren
Lebensqualität und den Schutz und Werterhalt des privaten und gemeindlichen
Eigentums, als auch für die Natur sowie das Orts- und Landschaftsbild, und
nicht zuletzt auch durch den geplanten weit reichenden Zeithorizont von 20 Jahren Wir sehen daher in dem Vorgang der Antragstellung ohne
Beschluss der Gemeindevertretung eine offensichtliche Kompetenz-Überschreitung
durch den Bürgermeister der Gemeinde Abtsteinach. Das Abweichungsverfahren wurde somit nicht rechtswirksam
eingeleitet, da der Bürgermeister und der Gemeindevorstand unter den
geschilderten Randbedingungen allein nicht berechtigt waren, den Antrag auf
Abweichungsverfahren zu stellen. Das Abweichungsverfahren in der o.g. Sache darf deshalb aus
unserer Sicht nicht fortgeführt werden. Wir bitten daher um Stop des Verfahrens. Mit freundlichen Grüßen Anlagen:
-
Einladung zur GVo-Sitzung am 07.08.01
Spontane Unterschriftensammlungen in allen betroffenen Ortsteilen wurden von der BiSS an das Regierungspräsidium geleitet:
Bürgerinitiative gegen die Erweiterung
des Mackenheimer Steinbruchs
Mackenheim, den 10.12.2001 An das Betr.:
Az.: V 31.3-93d 14/05-23/90, Sehr geehrter Herr
(Name wurde auf "Anregung" des RP entfernt), Die Unterzeichner fordern alle Vertreter der Bürgerinteressen in Politik und
Verwaltung auf, alle Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um für den
uneingeschränkten Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaftsbild und
Ortscharakter sowie für
die Beibehaltung des landschaftsgebundenen Erholungswertes unserer Ortsumgebung
und für den Fortbestand unserer Gesundheit und Lebensqualität zu sorgen und
die von der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG geplante Steinbruch-Erweiterung
nachhaltig zu verhindern. Die Mitglieder der Regionalversammlung werden demnach
aufgefordert, konsequent im Sinne der gerade erst veröffentlichten Ziele des
RPS 2000 den von der Gemeinde Abtsteinach gestellten Abweichungsantrag
kategorisch abzulehnen. Mit Genehmigungsbescheid des RP nach § 16 BImSchG vom
13.08.1997 wurde die Abbaufläche
des Steinbruchs “endgültig auf den Abbauabschnitt 1 (Zone 1-4) begrenzt“,
die Abbaurate für die Restfläche wurde mit maximal 350.000 t/a
festgeschrieben. Eine zusätzliche Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs war dadurch
nicht mehr möglich. Die regionale Raumordnungsplanung bekräftigte dieses Ziel im
Regionalplan "Südhessen 2000", in dem die Abbaufläche für den
Steinbruch begrenzt und die angrenzenden Gebiete auf Mackenheimer Gelände als
"Waldbereich, Bestand" und als "Bereich für Landschaftsnutzung
und -pflege" innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Bergstraße-Odenwald
eingestuft wurden. Der Landschaftszerstörung durch den Stein-Abbau war somit
eine Grenze gesetzt, die natürliche Eigenart der restlichen Landschaft sowie
die verbliebenen Naturräume und Waldgebiete konnten erhalten werden. Dazu durften die direkt betroffenen Bürger von Mackenheim, Vöckelsbach
und Weiher mit einem baldigen Ende der jahrelangen starken Beeinträchtigung
ihrer Lebensqualität durch Lärm, Explosions-Stoßwellen, Staub,
Schwerlastverkehr usw. rechnen. Der gültige Raumordnungsplan beschränkt das Abbaugebiet des
Steinbruchs auf eine Fläche von 10 ha. Der vorliegende Antrag auf Abweichung
beinhaltet somit bereits eine Ausweitung gegenüber den Zielen der noch jungen
Raumordnungsplanung um 75%. Der von dem Abweichungsantrag betroffene Waldbereich mit
seiner herausragenden Schutzfunktion wird vom Hessischen Forstamt
Wald-Michelbach weder ökologisch noch ökonomisch als minderwertig angesehen
(Schreiben des Herrn Dr. Ritter vom 21.11.01) und dient als Wildbrücke zwischen
den Vöckelsbacher und den Mackenheimer Waldgebieten. Wir untermauerten unsere Forderung bereits mit einer
Unterschriftensammlung der Mackenheimer Einwohner gegen die geplante Erweiterung des Mackenheimer
Steinbruchs, die dem Regierungspräsidium mit Schreiben vom 01.11.01 übergeben
wurde. Die Anzahl
der Gegnerschaft repräsentiert etwa 2/3 der erwachsenen Einwohner und
gleichzeitig ca. 75% aller befragten Bürger Mackenheims. Darüber
hinaus liegen diesem Schreiben die ersten 374 Unterschriften aus zusätzlichen
spontanen Unterschriftenaktionen in den Nachbargemeinden bei, die jeweils
schrittweise ergänzt und dem Regierungspräsidium übergeben werden.
Weitere Unterschriftenaktionen laufen derzeit in verschiedenen betroffenen
Gastronomiebetrieben. Die Betroffenheit der Bürger erklärt sich unter anderem
durch folgende Gründe: 1
2000", Erhalt des Vertrauens der Bürger in die Landesentwicklungsplanung
und die regionale Raumplanung. 2
Starker Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild sowie in den natürlichen
Charakter des Ortes und der Umgebung. Das betroffene Gelände liegt im Landschaftsschutzgebiet in
exponierter Lage des Abtsteinacher Ortsteils Mackenheim und ist von mehreren
Seiten der Ortsumgebung einsehbar (siehe beiliegende Fotos), die freie
Landschaft mit ihren wertvollen Naturräumen muss erhalten bleiben. 3
Wegfall des Erholungswertes der Landschaft und ihrer naturräumlichen
Besonderheit
für Einwohner sowie erholungssuchende Touristen (z.B. direkt betroffener
Land-Gasthof "Zum Grünen Baum" in Mackenheim). 4
Wegfall des Waldes mit seiner besonderen Schutzfunktion gegen Lärm und
Staub und als Wildbrücke
zwischen den benachbarten Waldgebieten. 5
Drastische Verringerung des Abstands zwischen Steinbruch-Abbaukante und
Wohngebiet. 6
Fortfahren der Sprengtätigkeit bei fast verdoppelter Abbaurate und dazu
in kürzerer Distanz zum Wohngebiet mit allen Folgen aus den Druck- und Stoßwellen,
die sich über die Luft und das Bodengestein in Richtung Wohngebiet
fortpflanzen, wie z.B. 7
Starker Schwerlastverkehr mit entsprechendem Unfallrisiko sowie Erschütterungen
und zusätzlicher Lärmbelastung. 8
Dadurch bedingt: Hoher Wertverlust des privaten Eigentums und daraus
folgend Gefährdung der privaten Altersvorsorge. 9
Mögliche negative Auswirkungen auf Lage und Ergiebigkeit der Quellen der
betroffenen Ortsteile. 10
Zerstörung des Vertrauens in bisherige Aussagen aus Politik und
Verwaltung auch im Zusammenhang mit
der Vergleichslösung aus 1997 (Genehmigung einer Landschaftszerstörung
dieses Ausmaßes ist "heutzutage einfach undenkbar"). Wir bitten Sie deshalb inständig auch im Sinne unserer
nachfolgenden Generationen, mit uns alle Möglichkeiten zu ergreifen, die
geeignet sind, das zerstörerische Werk der Landschaftsvernichtung in jedem
Falle nachhaltig zu stoppen und eine Abweichung von den Zielen des derzeit gültigen
Raumordnungsplanes zu verhindern. Wir bitten um umgehende Information der Mitglieder der
Regionalversammlung. Mit freundlichen Grüßen Anlagen: - Unterschriftensammlung 1 – 374 in Kopie
Einhaltung von Genehmigungsauflagen: Nachdem mehrere Anzeigen und wiederholte schriftliche Hinweise an das Regierungspräsidium bezüglich verschiedener Verstöße gegen Genehmigungsauflagen bzw. Genehmigungsvoraussetzungen nicht fruchteten, wendete sich die BiSS mit dem folgenden Schreiben an den Regierungspräsidenten persönlich:
Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs Mackenheim, den 29.09.2005 An den
Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, in der o.g. Sache wenden wir uns hiermit erneut vertrauensvoll an Sie persönlich, da wir befürchten müssen, dass sowohl die Interessen der betroffenen Bürger in der direkten Umgebung der nun genehmigten Steinbruch-Erweiterung in Mackenheim als auch die Belange von Natur- und Umweltschutz nicht ausreichend beachtet werden. Im April dieses Jahres richteten wir ein Schreiben an das RP mit dem Hinweis auf verschiedene erhebliche Abweichungen der realen Ausführung von Maßnahmen vor Ort gegenüber den beschriebenen Bedingungen in den Antragsunterlagen nach BimSchG bzw. den Nebenbestimmungen Ihres Genehmigungsbescheides vom 16.11.2004. Hauptsächlich handelt es
sich dabei um die Anpflanzung der äußerst wichtigen Schutz-Aufforstungen, die
gegenüber den Genehmigungsvoraussetzungen mit erheblich zu geringer Breite
ausgeführt wurden. Seit April haben wir nun in mehreren Schreiben und eMails wiederholt auf diese Tatsachen aufmerksam gemacht und um konsequente Einleitung von Korrekturmaßnahmen gebeten. Nun erreichte uns mit Datum vom 08.09.2005 ein Schreiben des RP, in dem auf einen Ortstermin aller beteiligten Behörden hingewiesen wurde, der zu keinerlei Beanstandungen geführt habe. Diese Aussage können wir keineswegs nachvollziehen, da die Verstöße gegen Genehmigungsvoraussetzungen vor Ort für jedermann offen sichtbar und selbst ohne Messmittel eindeutig feststellbar sind. Mit dem beigefügten Schreiben an das Dezernat V53.1 haben wir nun nochmals die herausragenden Verstöße und die zugehörigen Textstellen aus den Genehmigungsbedingungen zusammengestellt. Wir bitten Sie nun um Ihre Unterstützung zur Einleitung von geeigneten Maßnahmen zur konsequenten Einhaltung der Genehmigungsbedingungen. Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Das letzte Schreiben an das RP mit der Auflistung der Verstöße als Anlage:
Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs Mackenheim, den 28.09.2005 An
das
Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim, Überwachung, Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen Ihr Schreiben vom 08.09.2005
Sehr geehrter Ihre Aussage, die Begutachtung der Maßnahmen vor Ort habe zu keinen Beanstandungen geführt, können wir jedoch nicht recht nachvollziehen. Genehmigungsvoraussetzung zur Erweiterung des Steinbruchs sind zum einen alle Inhalte der Antragsunterlagen, die von der Antragstellerin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BimSchG eingereicht wurden, zum anderen natürlich auch der Genehmigungsbescheid des RP mit allen seinen Nebenbestimmungen und Auflagen. Alle diese Inhalte gilt es nun bei der Umsetzung zu erfüllen und auf Einhaltung zu überwachen. Als Vertreter der Genehmigungsbehörde sind Sie sicher auch ernsthaft daran interessiert, eine konsequente Realisierung aller Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen. Die von uns mehrfach aufgelisteten Verstöße gegen Genehmigungsvoraussetzungen sind faktisch vorhanden und sie sind für jedermann anlässlich einer Ortsbesichtigung offen sichtbar und im Zweifelsfall mit einfachsten Mitteln messbar. Zur Erinnerung seien hier
nochmals die eklatantesten Verstöße und die zugehörigen Quelltexte aus den
Ursprungsunterlagen aufgelistet: 1 Schutz-Aufforstungen: In den
Antragsunterlagen, erstellt von Büro Eckebrecht, Kelkheim, Seite 19-13, war die
Breite der Schutz-Aufforstungen im Osten / Südosten des Erweiterungsgebietes mit Aufgrund einer Bedingung der Gemeinde Abtsteinach im Rahmen des BImSch-Genehmigungsverfahrens muss diese Schutzaufforstung gegenüber den Werten der Planung um 10 m verbreitert werden. Dies ist im Genehmigungsbescheid des RP vom 16.11.2004 unter III, 11.6 aufgenommen worden. Die Breite des neu zu schaffenden Waldstreifens im Osten / Südosten des Erweiterungsgebietes hat demnach mindestens 40 m zu betragen. Der real angepflanzte Streifen hat eine Breite von lediglich weniger als 28 m. Der Waldstreifen im Osten / Südosten des Erweiterungsgebietes ist um ca. 12 m auf mindestens 40 m zu verbreitern.
2 Randbepflanzung: Aus den Antragsunterlagen, erstellt von Büro Eckebrecht, Kelkheim, Kap. 19.1.3, Seite 19-8 ff (Abfolge der Maßnahmen), ergibt sich unter Pkt. 3 eine erforderliche Breite des gesamten Randstreifens um die Erweiterungsfläche von 10 m. Der real angepflanzte Randstreifen im Westen gegen Vöckelsbach hat lediglich eine Breite von ca. 5 m. Die Randbepflanzung ist auf mindestens 10 m zu verbreitern.
3 Quellbereich: Aus Pkt. 4 der selben Textstelle, Seite 19-9, ergibt sich die Notwendigkeit zur Wiederherstellung eines Quellbereiches von 100 - 110 m Länge auf dem Flurstück 24 ("Obere Bergwiese"). Zur Wiederherstellung der Funktion des entfallenen Quellgerinnes ist in dieser neu geschaffenen feuchten Mulde der abgetragene Oberboden aus dem "Finsterklingen" einzubringen (siehe Text Seite 19-8, oben). Das real hergestellte Feuchtgebiet hat eine Länge von wenigen Metern, der wertvolle Oberboden aus dem zerstörten Feuchtbiotop ist nicht eingebracht, sondern mit dem anderen Abraum „entsorgt“ worden.
Das neue Feuchtgebiet ist auf 110 m zu verlängern.
Wir bitten Sie nun nochmals, die Einhaltung dieser Bedingungen zu veranlassen und mit allem Nachdruck konsequent zu verfolgen. Bitte unterrichten Sie uns zeitnah über die von Ihnen veranlassten Maßnahmen. Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Dazu erhielt die BiSS folgende Antwort:
Daraufhin entwickelte sich der folgende weitere Schriftverkehr:
Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs Mackenheim, den 17.11.2005 An den
Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, wir möchten uns ausdrücklich bedanken für Ihr Antwortschreiben vom 03.11.2005, das heute bei uns eingegangen ist. Leider konnten wir aus den früheren Schreiben des RP nur entnehmen, dass alle unsere Darstellungen zu Abweichungen von Genehmigungsvoraussetzungen zu „keinen Beanstandungen“ geführt hatten. Umso mehr freut es uns, dass nun offenbar Nachbesserungen der angesprochenen Maßnahmen vor Ort im Sinne der Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen veranlasst wurden, die „im Herbst 2005 zur Ausführung kommen sollen“. Nochmals herzlichen Dank. Wir werden, soweit es unsere knappe Freizeit zulässt, die Nachbesserungsmaßnahmen in Ihrem Sinne beobachten und Sie bei eventuell festzustellenden Abweichungen wieder informieren. Zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage zu „rechtlichen Beanstandungen“ werden wir gegebenenfalls Beispiele dokumentieren und Ihnen mit getrenntem Schreiben vorlegen. Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs Mackenheim, den 21.12.2005 An den
Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, inzwischen ist auch der kalendarische Herbst des Jahres 2005 vergangen. Aus diesem Anlass müssen wir Sie leider darüber in Kenntnis setzen, dass die von Ihnen angekündigten Nachbesserungsmaßnahmen zur Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen, die „im Herbst 2005 zur Ausführung kommen sollen“, nicht realisiert wurden. Noch immer ist die Breite der Schutzaufforstung nach Osten/Südosten zu gering, noch immer ist die Randbepflanzung nach Westen ungenügend breit ausgeführt und noch immer ist der neu eingerichtete „Quellbereich“ in keiner Weise geeignet, die Anforderungen aus den Antragsunterlagen zu erfüllen (siehe unsere Schreiben vom 28.09. und 29.09.2005). Noch immer ist auch ein sehr großer Teil der im Frühjahr 2005 angepflanzten Mini-Setzlinge abgestorben und nicht ersetzt. Wir bauen nun auf Ihren Einfluss und bitten um Ihre Unterstützung, dass die Nachbesserungen in der kommenden Pflanzperiode (Frühjahr 2006) konsequent durchgeführt werden. Im Übrigen endet im nächsten Jahr die Zweijahresfrist, die Ihre Behörde mit dem Genehmigungsbescheid zur Umsetzung dieser Maßnahmen eingeräumt hat. Abschließend wünschen wir Ihnen und Ihren Angehörigen noch ein gesegnetes, friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort des Regierungspräsidenten dazu:
In einem ausführlichen Schriftsatz mit Anlagen zur Aufklärung der Tatsachen um das ehemalige und nun wieder neu einzurichtende Quellgebiet erklärte die BiSS :
Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs Mackenheim, den 16.02.2006 An den
Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, wir danken Ihnen herzlich für Ihr o.g. Schreiben. Vor allem bedanken wir uns für Ihre Unterstützung bei der Beseitigung der von uns angezeigten Mängel in der Umsetzung der Genehmigungsvoraussetzungen zur Steinbruch-Erweiterung in Mackenheim. Wir werden die angekündigte Ausführung von Maßnahmen weiterhin beobachten und Sie gegebenenfalls wieder informieren. Ihre Erläuterungen zum
Transport des Oberbodens aus der „Finsterklinge“ über die gesamte Wegstrecke
mittels Kleinbagger konnten unsere Zweifel leider nicht restlos beseitigen, da
wir natürlich nicht über die Ihnen vorliegenden Nachweise verfügen. Ihre Ausführungen zur Realisierung des „neu eingerichteten Quellbereiches“ lässt uns vermuten, dass Sie und die Fachbabteilungen Ihres Hauses hier sehr einseitig und vor allem rein kostenorientiert informiert wurden. Der Genehmigungsbescheid verlangt den „Rückbau einer alten Grünlanddränage“ in einer „Mulde auf Flurstück 24“ (Gemarkung Mackenheim) entsprechend Kapitel 19.1.3, Seite 19-8 der Antragsunterlagen. Nun kann naturgemäß ein solcher „Rückbau“ nur insoweit ausgeführt bzw. beurteilt werden, als man über umfassende und vollständige Informationen über den ursprünglichen Zustand der einst auf Flurstück 24 vorhandenen Mulde mit Quellgerinne verfügt. Solche, eher „historische“, Informationen können jedoch in Ihrer Behörde nicht unbedingt vorausgesetzt werden. Deshalb möchten wir Sie mit der beiliegenden eidesstattlichen Erklärung eines bei der damaligen Trockenlegung Beteiligten bzw. Anwesenden in die Lage versetzen, die bisher vorgenommenen Maßnahmen auf Übereinstimmung mit dem eigentlichen Ziel des vollständigen „Rückbaus“ dieses Quellgerinnes beurteilen zu können. Denn nur ein vollständiger und auch funktionsfähiger Rückbau der gesamten Dränage kann aus unserer Sicht als Ersatz für das entfallene Quellbiotop im „Finsterklingen“ angesehen werden. Aus der Erklärung des
Augenzeugen geht hervor, dass das gesamte Flurstück 24 noch in den späten 60er
Jahren eine feuchte Mulde darstellte, ca. 1,5 bis 2 m tief, an deren Grund über
die gesamte Länge des Flurstückes 24 eine Rinne verlief. Die damals vorgenommene Dränage und Aufschüttung hatte zum Ziel, eine zusammenhängende Fläche ohne Einschnitt zu erhalten. Die Dränage wurde verwirklicht durch Einlegen von Ton-Rohrstücken über die gesamte Länge der Rinne. Die Rohre wurden als Sicherung gegen Verschlämmung mit einem Reisiggeflecht abgedeckt und das gesamte Flurstück mittels weitgreifender Erdbewegung auf die Höhe des angrenzenden Geländes zugeschüttet. Eine Mulde ist an der Stelle des ursprünglichen Quellgerinnes (Flurstück 24) deshalb heute nicht mehr vorhanden. Wenn also heute ein Rückbau der Dränage Sinn haben soll, muss die ursprüngliche Topografie und Ausdehnung, vor allem jedoch die Funktionsfähigkeit, wieder hergestellt werden. Dazu müssten die mit Sicherheit noch vorhandenen Drainagerohre auf der gesamten Länge gefunden, aufgedeckt und beseitigt werden. Dies ist in den Antragsunterlagen mit einer Längenangabe von 100 bis 110 m und der Beschreibung als „Mulde“ ansatzweise vorgegeben. Der derzeit „neu eingerichtete Quellbereich“ ist weder in seiner Ausdehnung als „Rückbau der alten Grünlanddränage“ zu bezeichnen, noch kann aufgrund der äußerst oberflächlichen Gestaltung eine Funktionsfähigkeit erwartet werden. Damit ist das Ziel der Maßnahme, nämlich einen Ersatz für das entfallene Quellgerinne im entfallenen Waldbiotop „Finsterklingen“ zu schaffen, nicht einmal annähernd erreicht. Wir bitten Sie nun, aufgrund dieses neuen Wissensstandes nochmals eine Überprüfung durch Ihre Fachkräfte vornehmen zu lassen und einen vollständigen Rückbau zur ursprünglichen Quellmulde zu veranlassen. Wir schlagen darüber hinaus vor, dass bei einem nächsten Ortstermin Ihrer Fachbehörde der genannte Augenzeuge anwesend ist und Ihrem Fachpersonal zu weiteren Auskünften zur Verfügung steht. Damit könnte aus unserer Sicht der Eindruck einer rein formalen Erfüllungsstrategie auch in Ihrem Sinne vermieden werden. Mit freundlichen Grüßen
Anlagen:
- Eidesstattliche Erklärung des Herrn Hermann Berghegger zur - Flurskizzen (ursprüngliche Quellmulde, neu angelegter oberflächlicher Graben)
Die rein formale Antwort des zuständigen Bearbeiters im RP nach 8 Wochen Bearbeitungszeit:
Hierauf folgte ein weiteres Schreiben der BiSS an den Regierungspräsidenten persönlich mit der Bitte, sich wenigstens mit den vorgetragenen Sachargumenten auseinanderzusetzen :
Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs Mackenheim, den 22.04.2006 An den
Erweiterung des Amphibolit-Steinbruchs in Abtsteinach-Mackenheim,
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, wir haben im Kreise unserer
Bürgerinitiative die aktuelle Situation erörtert und beschlossen, Sie nochmals
persönlich anzusprechen. Mit unserem o.g. Schreiben
vom 16.02.2006 haben wir Ihnen sehr sachlich und ausführlich mit mehreren
Anlagen, unterstützt durch eine eidesstattliche Versicherung, die Sachlage um
die unzureichend realisierte Ersatzmaßnahme „Quellbereich“ geschildert. Wir denken, diese Art der Behandlung wird unserem Sachvortrag in keiner Weise gerecht. Wir wollen dabei nichts anderes, als dass die Bedingungen und Auflagen, die Ihre Behörde selbst zur Grundlage der Genehmigung für die Mackenheimer Steinbruch-Erweiterung erhoben hat, nun auch konsequent umgesetzt und die Umsetzung mit allem Nachdruck verfolgt und überwacht wird. Wir denken dabei, dass dies auch nur in Ihrem eigenen Interesse liegen kann. Sicher ist es sehr richtig, wenn Herr Mende schreibt, es müsse sichergestellt werden, dass der in einer Mulde auf Flurstück 24 einzurichtende Quellbereich als Ersatzmaßnahme den Verlust der Funktionen in der „Finsterklinge“ kompensiert. Aber die Funktionsfähigkeit einer oberflächlich angelegten Bodenrinne als Quellgebiet ist faktisch auszuschließen, wenn bekannt ist, dass unter der Bodenrinne eine tiefer liegende funktionsfähige Drainage das anfallende Quellwasser weiterhin unterirdisch ableitet und an der neu angelegten Bodenrinne vorbeiführt. Sicher ist es auch richtig, wenn Herr Mende darauf hinweist, dass es nicht ausschließlich darum gehen kann, den Zustand der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wieder herzustellen. Aber wie soll denn der
festgelegte „Rückbau einer alten Grünlanddrainage“ über eine Länge von 100 bis
110 m (wörtlich) realisiert werden, wenn nicht durch Beseitigung dieser alten
Drainage ? Nur so könnte das anfallende Quellwasser an die Oberfläche geführt
und über diese genannte Strecke als Gerinne abgeleitet werden. Wir bitten Sie daher nochmals, sich für eine sachgerechte Umsetzung im Sinne Ihrer eigenen Genehmigungsbedingungen einzusetzen und die Funktionsfähigkeit der angesprochenen Ersatzmaßnahmen vollumfänglich sicherzustellen. Alle dazu erforderlichen Informationen können Sie unserem Schreiben vom 16.02.2006 entnehmen, das wir nochmals (ohne Anlagen) beifügen. Das Angebot zur Befragung des von uns genannten Zeugen zu einer sinnvollen Ausführung einer funktionsfähigen Ersatzmaßnahme im Sinne Ihrer Genehmigungsbedingungen halten wir weiterhin aufrecht. Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort des Herrn Regierungspräsidenten erfolgte
"prompt" nach weiteren zwei Monaten Bearbeitungszeit (das Datum des
Schreibens wurde zurück versetzt) mit einer Ansammlung von weiteren
formalen Aussagen. Ohne ernsthaft auf die Sachvorträge und die vorgelegten Nachweise
der BiSS einzugehen Hier offenbart sich ein weiteres Glied einer unendlich langen Kette von Anzeichen einer rein formalen Erfüllungsstrategie der zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörde. Hat man sich bereits im Genehmigungsverfahren auf wenige lapidare Auflagen und Bedingungen gegenüber der Antragstellerin für die Steinbruch-Erweiterung beschränkt, so ist man nun in der Umsetzung nicht einmal bereit, für die konsequente Einhaltung dieser geringfügigen Genehmigungsbedingungen zu sorgen. Die Überwachung der Einhaltung von Genehmigungsauflagen durch das RP geschieht offenbar nicht nach sachlichen Kriterien, sondern obliegt "allein der Überzeugung meiner Behörde" zum erheblichen Nachteil der betroffenen Menschen, zum erheblichen Nachteil von Natur und Landschaft und zum alleinigen wirtschaftlichen Vorteil der Steinbruch-Betreiberin.
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