Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

*** 18 JAHRE BiSS ***    *** 18 JAHRE KAMPF GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR ***    *** ENGAGIERT GEGEN LUG UND TRUG ***    *** ENGAGIERT FÜR NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ ***
 

 

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Radioaktivität

 

Radioaktive Strahlung:

In den Jahren um 1975 wurden Kobalt-, Wismut- und Uran-Funde im Abbaugebiet des Mackenheimer Steinbruchs bekannt.
Aus dieser Zeit existieren verschiedene Fachberichte und Veröffentlichungen über das Vorkommen radioaktiven Materials im Gestein des Mackenheimer Abbaugebietes.

Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie bestätigt Untersuchungen aus den Jahren 1975 und 1976, die einen Urangehalt des Gesteins in der damals offenen Abbauzone von bis zu 5% belegen.

Mineraliensammler, die im Mackenheimer Steinbruch seit vielen Jahren regelmäßig ihrem Hobby nachgehen, bestätigen darüber hinaus häufige Funde von Uran-Vererzungen.

In der einschlägigen Fachliteratur wird ebenfalls über Uranvorkommen im Mackenheimer Steinbruch berichtet. 

Veranlasst durch auffällige Häufungen von Krebserkrankungen im Abtsteinacher Ortsteil Mackenheim in den letzten Jahren hat nun ein Mackenheimer Ortsbürger Gesteinsproben und Proben von Feinstaub aus dem Abbaugelände einer Strahlenmessung unterziehen lassen.

Die untersuchten Proben wurden dabei ohne Vorauswahl dem vorhandenen Material am Straßenrand entnommen.
Die Messergebnisse zeigen eine bemerkenswerte Erhöhung (33-fach !!) der Zerfallsrate bei feinem Gesteinsstaub gegenüber dem gemessenen Normalwert der Umgebung. 

Die gemessene Aktivität betrug in einer Probe von 1 g Feinstaub 212 Zerfälle pro Minute, entsprechend 3,5 Bq/g oder 3.500 Bq/kg.

Zum Vergleich:
Die natürliche Aktivität von Granit beträgt nach Aussage des Regierungspräsidenten 20 … 50 Bq/kg ! 

Somit weisen die aktuellen Messwerte an Staubproben aus dem Mackenheimer Steinbruch auf eine radioaktive Strahlung hin, die um den Faktor 100 über der natürlichen Strahlung von Granit liegt. 

> Bericht über eine Strahlenmessung

Mit den vorliegenden Messergebnissen sieht die Bürgerinitiative ihre Befürchtungen bezüglich der außerordentlichen Gesundheitsgefährdung der betroffenen Menschen in hohem Maße bestätigt. 

Gerade die mit lungengängigen Feinstäuben inkorporierten Alpha- bzw. Beta-Strahler sind als äußerst gefährlich einzustufen hinsichtlich der Auslösung von Krebserkrankungen, da sie in unmittelbarer Umgebung der Partikel im Körpergewebe verheerende Schäden auslösen. 

Die Gefährdung tritt vor allem überall dort auf, wo im Steinbruch bei Sprengungen und Verladetätigkeiten und auf allen Transportwegen radioaktive lungengängige Feinstäube in die Atemluft abgegeben werden.
Ein Gefährdungsrisiko besteht darüber hinaus sicher auch dort, wo Transportbeton aus Weinheim verbaut wird, der Splitt aus Mackenheim als Zuschlagsstoff beinhaltet.

Aufgrund der sehr geringen Reichweite der radioaktiven Strahlung von Alpha- und Beta- Strahlern ist der Nachweis über Messungen mit Geigerzählern an massivem Gestein nicht aussagefähig. Dabei würden allenfalls beruhigend niedrige Werte vorgegaukelt.
Aussagekräftig sind ausschließlich Messungen an Proben von Gesteinsstaub, wie im aktuell vorliegenden Fall.
Diese Tatsache zeigt damit auch deutlich, dass die im Erörterungstermin von der Antragstellerin gegenüber der Genehmigungsbehörde vorgetragene Messung „mit Geigerzählern im Steinbruch“, die nichts ergeben hätten (PWS, Herr Dickmeis), natürlich absolut ungeeignet war, zu den hier auftretenden Alpha- und Beta-Strahlern überhaupt nur irgendeine Aussage zu treffen, geschweige denn zur Wirkung von radioaktiv strahlenden lungengängigen Feinstäuben.

Hierzu ging von der BiSS eine entsprechende Anzeige an das Regierungspräsidium Darmstadt und an die oberste Naturschutzbehörde der Hessischen Landesregierung:

> BiSS-Schreiben zu Radioaktivitäts-Messungen an Gesteinsproben

Im Rahmen der Genehmigung nach BImSchG hat die Frage der Radioaktivität für den behördlichen Prüfer keine besondere Rolle gespielt, obwohl in den Einwendungen von der BiSS auf diese Problematik ausdrücklich hingewiesen wurde.
Von der Antragstellerin wurden zu diesem Thema keinerlei Unterlagen zur Genehmigung eingereicht und vom behördlichen Prüfer wurden auch keine weiteren Angaben zu diesem Problemkreis nachgefordert.
Der behördliche Prüfer leitete aus Messwerten aus den Jahren 1975 und 1976 über ein sehr theoretisches Rechenmodell zur Staubbelastung ab, dass die radioaktive Belastung der Bevölkerung in den Wohnbereichen noch mindestens um den Faktor 10 unter dem angenommenen Toleranzwert liege. Die Frage der Belastung der im Steinbruch tätigen Menschen unter sehr viel höherer Staubbelastung wurde dabei vernachlässigt.
(Man beachte hier auch die zweifelhafte Übertragbarkeit der Messungen von vor 30 Jahren zu dem damaligen Abbaustadium).

Neue Messungen an Feinstäuben wurden bisher abgelehnt.

Die entsprechende Aussage der Genehmigungsbehörde im Genehmigungsbescheid lautet wörtlich:
"Erhebliche nachteilige Auswirkungen für die Bevölkerung durch radioaktive Stäube ...... sind damit auszuschließen."

Nach verschiedenen aktuellen Presseveröffentlichungen zur Problematik der radioaktiven Strahlung des Mackenheimer Gesteins erfolgten mehrfach Stellungnahmen des Regierungspräsidenten Gerold Dieke in den lokalen Medien mit der pauschalen Aussage, die natürliche Radioaktivität im Mackenheimer Steinbruch bedeute keine Gefahr für die Gesundheit der betroffenen Menschen, eine radiologische Gefährdung sei auszuschließen und im Übrigen stufe der Gesetzgeber die natürliche Radioaktivität in Steinbrüchen als unrelevant für die Gesundheit der Menschen ein.

Auf das BiSS-Schreiben antwortete der Regierungspräsident:

> Antwortschreiben des Regierungspräsidenten

Darauf erfolgte eine Erwiderung durch die BiSS:

> BiSS-Erwiderung an den Regierungspräsidenten

Die Verlautbarungen des Regierungspräsidenten zu der Frage der Strahlenbelastung sollen offensichtlich beruhigend auf die betroffenen Menschen einwirken.

Die Behauptung, Experten des Regierungspräsidiums und des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie hätten wiederholt und übereinstimmend festgestellt, dass durch den Betrieb des Steinbruchs keine erhöhte Strahlenbelastung und damit Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung ausgehe, ließe sich jedoch nur dann treffen, wenn man sich dabei auf langjährige Messreihen, die diesen Sachverhalt belegen, abstützen könnte.
Solche Messreihen zu den verschiedenen Abbaustadien liegen jedoch nach unseren Informationen nicht vor.

Wie ein verantwortungsvoll handelnder Entscheidungsträger, der zudem immer wieder betont, dass in diesem Verfahren eine gewissenhafte Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interesssen und der Gesundheit der betroffenen Menschen stattgefunden habe, ohne solche messtechnischen Untersuchungen mit allgemeinen Pauschalaussagen versucht, die betroffenen Menschen ruhig zu stellen, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Aufgrund des erheblichen Gefährdungspotenzials für die Gesundheit der betroffenen Menschen sehen wir eine umfassende und repräsentative Untersuchung durch eine neutrale und unabhängige Stelle als dringend geboten.

Wir erwarten, dass in diesem Zusammenhang dem Gesundheitsschutz der Menschen absoluter Vorrang eingeräumt wird gegenüber jeglichen wirtschaftlichen Interessen der Steinbruch-Betreiberin.

Daher sind hier unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um das beachtliche Gefährdungspotenzial herabzusenken und die Gesundheit aller betroffenen Menschen im Steinbruch, in den Mackenheimer Wohngebieten und an den Transportwegen zu bewahren.

 


 

Die Strahlenexposition der Bevölkerung durch die Emissionen radioaktiver Substanzen aufgrund des Betriebes des Steinbruchs Mackenheim wird von den Gutachtern des Steinbruchbetreibers, dem TÜV, dem Regierungspräsidium Darmstadt, einem Institut für Wasserforschung (ESWE) und der zuständigen Bergbau-Berufsgenossenschaft als unbedenklich und hinnehmbar bewertet.

Die Gemeinde Mörlenbach beauftragte daher Rechtsanwalt Möller-Meinecke mit der Akteneinsicht in die beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) dokumentierten radiologischen Untersuchungen des Steinbruches und mit einer gutachterlichen Stellungnahme zu den oben angesprochenen Bewertungen der Strahlenexposition.

Dieses Gutachten liegt inzwischen der Gemeinde Mörlenbach vor und beweist eindeutig die Notwendigkeit einer Messung der Inhaltsstoffe der vom Betrieb des Steinbruchs ausgehenden Stäube.

Würden sich durch eine solche Messung die vorliegenden Erkenntnisse bestätigen, so wäre die Genehmigung der Erweiterung des Steinbruchs rechtswidrig und es bedürfe dringend nachträglicher Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft gegenüber den Immissionen des Steinbruch-Betriebes.

Das Gutachten war für wenige Tage auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Möller-Meinecke öffentlich einzusehen.
Am 18.07.2007 musste die Veröffentlichung des Gutachtens im Internet auf nachdrückliche Bitte des Mörlenbacher Bürgermeisters zurückgezogen werden.

Verschiedene nicht öffentliche und nicht angekündigte Gespräche zwischen dem Mörlenbacher Bürgermeister und der Leitung der Steinbruchbetreiberin liefen ohne Beteiligung der Bürgerinitiativen bzw. irgendwelcher Gutachter und Rechtsbeistände anscheinend mit dem Ziel, außergerichtliche „einvernehmliche Lösungen“ zu finden.

Der von der Gemeinde Mörlenbach beauftragten Rechtsanwalts-Kanzlei Möller-Meinecke wurde kurze Zeit nach diesen Gesprächen vom Mörlenbacher Bürgermeister das Mandat entzogen. Es wurde stattdessen eine Rechtsvertretung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes hinzugezogen.

Das seit zwei Jahren angekündigte und immer wieder vertagte Mediationsverfahren fand dann ohne Beteiligung der Gutachter und ohne Einbringung der vorliegenden Gutachten zur Staubausbreitung und zur Strahlenbelastung statt.

Das Ergebnis dieses Mediationsverfahrens bestand dann auch erwartungsgemäß aus einer spärlichen Reihe von "Vereinbarungen", die in keiner Weise über die Inhalte der Erweiterungsgenehmigung hinaus gingen, sondern dort bereits festgelegte Randbedingungen nochmals bestätigten.

Auch hier ist er wiederum deutlich zu spüren, der starke Arm der Steinbruch-Betreiberin als global vernetztes Wirtschaftsunternehmen und sein Durchgriff in die Amtsstuben unserer "unabhängig" handelnden Mandatsträger.

 



 

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