Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des
Mackenheimer Steinbruchs
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Radioaktivität
Radioaktive Strahlung: In den
Jahren um 1975 wurden Kobalt-, Wismut- und Uran-Funde im Abbaugebiet des Mackenheimer
Steinbruchs bekannt. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie bestätigt Untersuchungen aus den Jahren 1975 und 1976, die einen Urangehalt des Gesteins in der damals offenen Abbauzone von bis zu 5% belegen.
Mineraliensammler, die im Mackenheimer Steinbruch seit vielen Jahren regelmäßig
ihrem Hobby nachgehen, bestätigen darüber hinaus häufige Funde von Uran-Vererzungen. Veranlasst durch auffällige Häufungen von Krebserkrankungen im Abtsteinacher Ortsteil Mackenheim in den letzten Jahren hat nun ein Mackenheimer Ortsbürger Gesteinsproben und Proben von Feinstaub aus dem Abbaugelände einer Strahlenmessung unterziehen lassen. Die
untersuchten Proben wurden dabei ohne Vorauswahl dem vorhandenen Material am
Straßenrand entnommen. Die gemessene Aktivität betrug in einer Probe von 1 g Feinstaub 212 Zerfälle pro Minute, entsprechend 3,5 Bq/g oder 3.500 Bq/kg. Zum
Vergleich: Somit weisen die aktuellen Messwerte an Staubproben aus dem Mackenheimer Steinbruch auf eine radioaktive Strahlung hin, die um den Faktor 100 über der natürlichen Strahlung von Granit liegt. > Bericht über eine Strahlenmessung Mit den vorliegenden Messergebnissen sieht die Bürgerinitiative ihre Befürchtungen bezüglich der außerordentlichen Gesundheitsgefährdung der betroffenen Menschen in hohem Maße bestätigt. Gerade die mit lungengängigen Feinstäuben inkorporierten Alpha- bzw. Beta-Strahler sind als äußerst gefährlich einzustufen hinsichtlich der Auslösung von Krebserkrankungen, da sie in unmittelbarer Umgebung der Partikel im Körpergewebe verheerende Schäden auslösen. Die
Gefährdung tritt vor allem überall dort auf, wo im Steinbruch bei Sprengungen
und Verladetätigkeiten und auf allen Transportwegen radioaktive lungengängige
Feinstäube in die Atemluft abgegeben werden. Aufgrund
der sehr geringen Reichweite der radioaktiven Strahlung von Alpha- und Beta-
Strahlern ist der Nachweis über Messungen mit Geigerzählern an massivem Gestein
nicht aussagefähig. Dabei würden allenfalls beruhigend niedrige Werte
vorgegaukelt. Hierzu ging von der BiSS eine entsprechende Anzeige an das Regierungspräsidium Darmstadt und an die oberste Naturschutzbehörde der Hessischen Landesregierung:
> BiSS-Schreiben zu
Radioaktivitäts-Messungen an Gesteinsproben Im Rahmen der Genehmigung nach BImSchG hat die Frage der Radioaktivität
für den behördlichen Prüfer keine besondere Rolle gespielt, obwohl in den
Einwendungen von der BiSS auf diese Problematik ausdrücklich hingewiesen wurde. Neue Messungen an Feinstäuben wurden bisher abgelehnt. Die entsprechende Aussage der Genehmigungsbehörde im Genehmigungsbescheid
lautet wörtlich: Nach verschiedenen
Auf das BiSS-Schreiben antwortete der Regierungspräsident: > Antwortschreiben des Regierungspräsidenten Darauf erfolgte eine Erwiderung durch die BiSS: > BiSS-Erwiderung an den Regierungspräsidenten Die Verlautbarungen des Regierungspräsidenten zu der Frage der
Strahlenbelastung sollen offensichtlich beruhigend auf die betroffenen Menschen
einwirken. Aufgrund des erheblichen Gefährdungspotenzials für die Gesundheit der betroffenen Menschen sehen wir eine umfassende und repräsentative Untersuchung durch eine neutrale und unabhängige Stelle als dringend geboten. Wir erwarten, dass in diesem Zusammenhang dem Gesundheitsschutz der Menschen absoluter Vorrang eingeräumt wird gegenüber jeglichen wirtschaftlichen Interessen der Steinbruch-Betreiberin. Daher sind hier unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um das beachtliche Gefährdungspotenzial herabzusenken und die Gesundheit aller betroffenen Menschen im Steinbruch, in den Mackenheimer Wohngebieten und an den Transportwegen zu bewahren.
Die Strahlenexposition der Bevölkerung durch die Emissionen radioaktiver Substanzen aufgrund des Betriebes des Steinbruchs Mackenheim wird von den Gutachtern des Steinbruchbetreibers, dem TÜV, dem Regierungspräsidium Darmstadt, einem Institut für Wasserforschung (ESWE) und der zuständigen Bergbau-Berufsgenossenschaft als unbedenklich und hinnehmbar bewertet. Die Gemeinde Mörlenbach beauftragte daher Rechtsanwalt Möller-Meinecke mit der Akteneinsicht in die beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) dokumentierten radiologischen Untersuchungen des Steinbruches und mit einer gutachterlichen Stellungnahme zu den oben angesprochenen Bewertungen der Strahlenexposition. Dieses Gutachten liegt inzwischen der Gemeinde Mörlenbach vor und beweist eindeutig die Notwendigkeit einer Messung der Inhaltsstoffe der vom Betrieb des Steinbruchs ausgehenden Stäube. |